Die UN-Kinderrechtskonvention wird heute 20 Jahre alt.
Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte zum Schutz der Kinder – kurz UN-Kinderrechtskonvention. Trotz Protesten hat die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention bislang nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten unterschrieben, nach denen das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen der Konvention hat. Die schwarz-gelbe Koalition hat angekündigt, diese Vorbehalte endlich zurückzunehmen. Dazu habe ich heute mit meiner Kollegin Ekin Deligöz eine Pressemitteilung herausgegeben, in der wir generell Vorrang für das Kindesrecht vor ausländerrechtlichen Aspekten fordern. Hier ein Link zur vollständigen UN-Kinderrechtskonvention.






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