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Parlamentarisch » Eine Verschiebung des Rechtsanspruchs kommt nicht in Frage
12Jan

Eine Verschiebung des Rechtsanspruchs kommt nicht in Frage

Ab 2013 haben junge Eltern und Familien einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3. Jahren. Als das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) 2008 beschlossen wurde, war die Bundesregierung davon ausgegangen, dass ca. 35 % der Eltern dies in Anspruch nehmen würden.

Um den tatsächlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für das Jahr 2013 zu erfahren, hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa – im Auftrag Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände – 1.265 junge Frauen befragt, ob sie ihr Kind zu Hause selbst betreuen wollen oder die Unterbringung in einer Tageseinrichtung bzw. die Betreuung durch eine Tagesmutter bevorzugen würden. Diese Umfrage hat ergeben, das insgesamt 66 % der befragten Frauen, die in den nächsten drei Jahren ein Kind bekommen wollen, einen Betreuungsplatz möchten.

Jetzt fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund, den Rechtsanspruch auf Betreuung von Kleinkindern einzuschränken.

Zusammen mit Britta Haßelmann, der Kommunalpolitischen Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion habe ich dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben.

Verfasst am 12.01.2010 um 19:17 Uhr von Katja mit den Stichworten , , .
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