Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die derzeitigen Verfahren zur Ermittlung der Bedarfe und damit der Hartz-IV-Regelsätze willkürlich und intransparent sind. Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht die Position der Grünen: Die Regelsatzleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind weder bedarfsdeckend noch Existenz sichernd.
Dazu habe ich mit der Fraktionssprecherin der Grünen im Rat der Stadt Bonn, Doro Paß-Weingartz, diese Presseerklärung herausgegeben.






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