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04Mai

UN-Kinderrechtskonvention: Endlich vorbehaltslos akzeptiert

Zum Beschluss des Bundeskabinetts, die Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Es hat lange gedauert und es war viel politischer Druck notwendig. Endlich hat das Kabinett beschlossen, die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos zu akzeptieren. Allerdings darf die Rücknahme der Erklärung, die Deutschland im April 1992 bei der Ratifizierung abgab, nicht ohne Folgen bleiben.

Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung von Erwachsenen nach Deutschland flüchten, werden immer noch nicht ausreichend geschützt. Besonders prekär ist die Situation unbegleiteter Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren. Sie werden im Asylrecht wie Erwachsene behandelt. Wir meinen: Das Kindeswohl muss grundsätzlich Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten haben.

Aus der Rücknahme der Vorbehalte ergeben sich zwingend Änderungen von asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Bestimmungen. Nach dem ersten Schritt muss umgehend die Verbesserung der rechtlichen und realen Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen folgen.

Verfasst am 04.05.2010 um 19:58 Uhr von Katja.
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