Eine wesentliche Facette der Armut in Deutschland heißt “alleinerziehend”. Wer in Deutschland Kinder allein groß zieht, ist deutlich benachteiligt: Alleinerziehende sind häufiger von Armut betroffen, haben oft unsichere Beschäftigungsverhältnisse, Wohnungs- und Zeitprobleme und sind häufiger krank. Und anders als Paare mit Kindern, können sie die Verantwortung für Erziehung, die Haushaltsführung und eben auch das Geldverdienen nicht mit einem anderen Erwachsen teilen.
Ich fordere daher in einem Antrag eine deutlich bessere Unterstützung für Alleinerziehende!
Nach vollmundigen Ankündigungen der Bundesregierung Alleinerziehende gerade bei der Arbeitsvermittlung besser betreuen zu wollen und auch für die notwendige Kinderbetreuung zu sorgen, ist nicht viel passiert. Wir Grünen fordern, hier den Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen.
Ein Ausbau institutioneller, sozialer und finanzieller Hilfe ist dringend notwendig.
Alleinerziehende brauchen auf sie zugeschnittene Unterstützungsangebote, gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten und flexible Beschäftigungsverhältnisse. Allen voran fordern wir einen Rechtsanspruch auf einen hochwertigen, ganztätigen Kinderbetreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung geht immer noch zu langsam voran und Ganztagsplätze in Kitas und Schulen sind bisher vielerorts noch Mangelware. Auch die Betreuung der Kinder während einer Krankheit oder bei beruflicher Abwesenheit des betreuenden Elternteils ist nur selten qualifiziert und wohnortnah sichergestellt. Hier wollen wir mehr Unterstützungsangebote für Alleinerziehende im sozialen Nahraum etablieren
Auch die staatlichen Fürsorgeleistungen müssen so reformiert werden, dass sie Armut in Einelternfamilien und bei Kindern wirksam verhindern. Wir setzen uns deshalb für die Einführung bedarfsgerechter eigener Kinderregelsätze im SGB II und die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung ein.
Insbesondere am Arbeitsmarkt sind Alleinerziehende aufgrund ihrer Lebenssituation benachteiligt, ein Großteil ist arbeitslos, geringfügig beschäftigt oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen und bekommt Grundsicherungsleistungen. Alleinerziehende brauchen daher ein passgenaues und individuelles Fallmanagement, das die besonderen Belange und Lagen von Frauen und insbesondere von Alleinerziehenden berücksichtigt. Zudem wollen wir durch flächendeckende Mindestlöhne die weitere Ausbreitung des Niedriglohnsektors und von Lohnarmut verhindern.
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Der Begriff Alleinerziehend zeigt wie sozial krank unser Land ist. Es bedeutet immer ein Kind hat ein Elterteil, meist den Vater verloren. Alleinerziehende bringen wegen Überforderung die Kinder um und Vernachlässigen sie. Die Statisk der Kinderarmut ist beschämend. Deutschland wurde zu Recht vom EMGH verurteilt wegen der Diskriminierung und dem systematischen Auschluss der Väter. Ab Zeugung tragen beide Eltern die Sorge und sind dazu verpflichtet. Ich verweise auf die grundsätzliche Gleichartigkeit und Gleichrangigkeit der mütterlichen und väterlichen Elternpflichten (in den §§ 1602 ff. BGB – als Ausdruck von Art. 6 Abs. 2, sowie den §§ 1626, 1631 BGB). Sorgerecht ab Geburt ist ein Menschenrecht der Kinder und der Väter, hier hat ein Amt oder Gericht als Quelle des Streites nichts zu suchen.