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03Aug

Sorgerecht: Gerechtigkeitslücke schließen

Anlässlich des heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der das Sorgerecht unverheirateter Väter stärkt, erklären Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin, und Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt. Hiermit bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres. Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht mehr aufgrund einer Zustimmungsverweigerung durch die Mutter von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben. Jetzt ist es an der Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vorzulegen, damit die derzeitige Gerechtigkeitslücke für unverheiratete Väter endlich geschlossen wird. Das Veto-Recht der Mutter ist nicht länger haltbar. Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln. Das Kindeswohl muss für die kommenden Regelungen im Vordergrund stehen.“

Verfasst am 03.08.2010 um 11:26 Uhr von Katja mit den Stichworten , , .
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