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30Sep

Lebenspartnerinnen beim Abstammungsrecht gleichstellen

Kinder haben ein Recht auf Eltern, die für sie Verantwortung übernehmen. Diese Verantwortung übernehmen gleichgeschlechtlichen wie verschiedengeschlechtlichen Eltern gleichermaßen. Es gibt keinen gewichtigen Grund, Kinder, die in eine Lebenspartnerschaft hineingeboren werden, anders zu behandeln als Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden. Eingetragene Lebenspartnerinnen werden aber im Bereich des Abstammungsrechts und auch bei der Kinderwunschbehandlung anders behandelt als Ehepaare. So verweigern die Ärzte in Deutschland zumeist die Behandlung. Wie in allen Bereichen setzen wir uns auch hier für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerinnen mit Ehegatten ein. Mit unserem Bundestagsantrag “Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerinnen mit Ehegatten im Bereich des Abstammungsrechts und beim Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen” wollen wir lesbischen Paaren die Familiengründung erleichtern.

Dazu soll lesbischen Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, der Zugang zur künstlichen Befruchtung geebnet werden. Wird ein Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft hineingeboren, so soll davon ausgegangen werden, dass beide Partnerinnen die Eltern des Kindes sind und eine spätere Stiefkindadoption, die zum Teil lange dauert und zudem aufwendig und teuer ist, unnötig wird.

Verfasst am 30.09.2011 um 8:18 Uhr von .
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