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30Jan

Engagement für Mutter-Vater-Kind-Kuren

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) und Katja Dörner (Grüne) wenden sich an die Krankenkassen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis – Rechtsanspruch soll auch in der Realität gewährleistet sein

„Mütter-Väter-Kind-Kuren sind wichtige Maßnahmen der Gesundheitsprävention für unsere Familien“, so die beiden Bundestagsabgeordneten. Viele Mütter und Väter – insbesondere Alleinerziehende – sind vielfachen Belastungen ausgesetzt. Zeitdruck, berufliche und soziale Belastungsfaktoren, fehlende Unterstützung im sozialen Umfeld wirken als besondere Gesundheitsrisiken und können krank machen. Vor diesem Hintergrund sind die Mütter/Väter-Kind-Kuren 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt worden.

Jedoch gebe die Umsetzung dieses gesetzlichen Anspruchs der Versicherten auf diese Leistung deutlichen Anlass zur Besorgnis, so Dörner und Winkelmeier-Becker. „Mit großer Sorge haben wir bereits in den letzten Jahren verfolgt, wie sich die Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenversicherung zu den Mütter-Väter-Kind-Kuren zum Negativen entwickelt hat“, wenden sich Dörner und Winkelmeier-Becker an die Krankenkassen der Region. Trotz gestiegener Gesamtausgaben für Gesundheit hätten die Kassen in diesem Bereich ihre Ausgaben um 38 % reduziert; die Bewilligungsraten für die Mütter-Väter-Kind-Kuren gingen seit 2009 stark zurück. Auch vom Bundesrechnungshof wurde die Unzulänglichkeit der Bewilligungspraxis der Krankenkassen bemängelt. Es stellte sich heraus, dass die Bewilligungspraxis sowohl regional als auch zwischen den einzelnen Kassen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Die Begründungen der Ablehnungsbescheide seien oftmals sachwidrig, zum Teil sogar willkürlich, so die Abgeordneten. Auch die hohe Zahl an erfolgreichen Widerspruchsverfahren gegen zunächst abgelehnte Kuren, weise eindeutig auf eine hohe Fehlerquote bei den Bewilligungsverfahren hin.

Die beiden Abgeordneten der Region Bonn und Rhein-Sieg-Kreis, die einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Familienpolitik haben, setzen sich dafür ein, dass den Eltern, die eine Kur dringend benötigen, diese auch bewilligt wird: “Es gibt den gesetzlichen Anspruch darauf- dieser Anspruch muss in der Realität gewährleitet sein“, so Dörner und Winkelmeier-Becker. Sie wollen deshalb auf die Krankenkassen der Region dahingehend einwirken und haben dort zunächst um Auskunft über deren aktuelle Daten zu Bewilligungen für Mütter/Väter-Kind-Kuren gebeten. „Wir freuen uns, dass bislang positive Rückmeldungen, die zum Teil auch weitere Gesprächsbereitschaft signalisieren, von der Barmer GEK, AOK, KKH Allianz, pronova BKK, TK und mhplus Betriebskrankenkasse erfolgt sind. Die Resonanz zeigt uns, dass auch von Seiten der Kassen die Wichtigkeit dieser Kurmaßnahmen gesehen wird und durchaus auch Interesse, an einer Verbesserung des jetzigen Bewilligungsverfahrens mitzuwirken“, so Dörner und Winkelmeier-Becker. Vor weiteren Schritten im Ausschuss des Bundestages wollen die Abgeordneten noch weitere Rückmeldungen und persönliche Gespräche mit VertreterInnen einiger Krankenkassen abwarten.

Verfasst am 30.01.2012 um 14:42 Uhr von Juliana.
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Kommentare

  1. Annina Dessauer1. Februar 2012

    Auch wir als gemeinnütziger Verein Pro Mutter und Kind e.V. setzen uns ehrenamtlich für die Eltern in besonders belastenden Lebenssituationen ein und helfen bei der Antragstellung sowie der Vor- und Nachsorge. Schön dass sich Politiker dem wichtigen Thema widmen und schön dass die Seite so grün ist :-) !

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  2. Hans Müller2. Februar 2012

    Guten Tag,
    die bisherigen Beratungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und die Begutachtungsrichtlinien und Ausführungsbestimmungen vom 19.01.2012 geben mir noch keinen Anlass zu Freude.
    Man wird die Krankenkassen an Ihren Taten messen lassen müssen.
    Mit diesen Pfelgesätzen von durchschnittlich 61 € Tag kann keine qualitative Rehabiliation durchgeführt werden.

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  3. Hans Müller2. Februar 2012

    AKtuelles aus den Begutachtungsrichtlinen:

    Zuständigkeit der RV prüfen und danach RV erbringt keine MUKI Leistungen.
    Das soll noch einer verstehen….

    Am Besten Direkteinweisung durch Arzt…..!!!

    Nach § 40 Abs. 4 SGB V ist auch bei Leistungen nach § 41 SGB V die vorrangige Zuständigkeit
    des Rentenversicherungsträgers zu prüfen (persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
    nach §§ 10, 11 SGB VI, siehe Abschnitt 6). Dabei ist zu beachten, dass die Rentenversicherungsträger
    keine Mutter-/Vater-Kind-Leistungen erbringen

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  4. D. Ewald2. Februar 2012

    Hr. Müller
    das seh ich genauso, der Satz hebt sich selber wieder auf!!!Bei den Pflegesätzen sehe ich das genauso. Wir bekommen mit, wie genau die Kliniken einsparen, das sind u.a. Psychologen, Ärzte, Anwendung die ausfallen usw. Aber Gott sei Dank kommen Mütter immer wieder nach, so fällt es ja keinem Patienten auf das der Therapeut gekündigt wurde.
    Ich hoffe, dass da noch Änderungen vorgenommen werden, sonst haben die Mütter und Väter ähnliche Probleme, ihren Anspruch durchzusetzen. Und jetzt mal Hand aufs Herz: WER kommt mit dem Pflegesatz hin????? Erzieher, Ärzte, Reinigungspersonal, Essen, Köche, Therapeuten, Fahrzeuge oh ich könnte die Liste verlängern…
    Gruß von einer Beratungsstelle in der Nähe von Berlin

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  5. D. Ewald2. Februar 2012

    man kann es natürlich auch so auslegen: wenn Mutter mit Kind beantragt wurde, kann es nicht weitergeleitet werden

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