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23Mrz

Kein Automatismus bei der Anerkennung als rechtlicher Vater

Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, dass leibliche Väter kein grundsätzliches Recht darauf haben, sich in eine bestehende Familie einzuklagen und als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Auch die bestehenden sozial-familiären Beziehungen können im Interesse des Kindeswohls schützenswert sein.

Es ist dabei kein Widerspruch, dass das Gericht in der Vergangenheit die Stellung leiblicher Väter gestärkt hat. Auch außenstehende leibliche Väter sollten eine Beziehung zu ihren Kindern aufbauen dürfen. Wenn es dem Kindeswohl entspricht, muss das deutsche Recht dies gewährleisten. Ein Automatismus besteht aber nicht.

Verfasst am 23.03.2012 um 12:06 Uhr von mit den Stichworten , .
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Kommentare

  1. Thomas Sochart23. März 2012

    Der Fall, das ein Mann ein Kind in eine Ehe hinein zeugt ist zum Glück eher selten. Der EGMR hat anscheinen gemeint, er müssen in dieser Frage den Staaten einen Entscheidungsspielraum lassen. Das soll aber nicht heißen, das die Entscheidung richtig ist.

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