Heute hat der Bundestag erneut über die notwendige Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern debattiert. Wir Grüne sprechen uns zwar nicht für einen Automatismus, wohl aber für ein sehr niedrigschwelliges Antragsverfahren aus, damit Väter, die dies wollen, keine Steine auf dem Weg zum Sorgerrechte für ihre Kinder mehr vorfinden.
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Liebe Katja, ich kann Deiner Rede in vielen Teilen zustimmen und sehe schon einen gewissen Fortschritt im neuen Referentenentwurf. Leider fehlen Vorgaben für den Umgang darin vollkommen, so dass der Umgang von Kind zu (i.d.R.) Vater auch bei gemeinsamen Sorgerecht Glücksfall bleibt. Aus leidvoller Erfahrung vermissen meine Tochter und ich eine klare Regelung mit Durchsetzungsmöglichkeit des Umgangs. Urteile wie die des OLG Schleswig vom 22.12.2011 ermuntern Umgangs-unwillige Elternteile (i.d.R. Mütter) dazu, keine Bereitschaft zur Verständigung zu haben und belohnen sie mit dem alleinigen Sorgerecht, zum Schaden von Vater und Kind.
Tu doch bitte was,
Christian