Vom 14. bis zum 16. Juni habe ich an einer Delegationsreise der Kinderkommission des Deutschen Bundestags nach Oslo, Norwegen, teilgenommen. Thematische Schwerpunkte der Reise waren die Inklusion sowie die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Neben vielen Gesprächen in Ministerium und Parlament, mit Behinderten- und Kinderschutzverbänden haben wir auch eine Schule sowie einen Kindergarten besucht. Ein ausführlicher Bericht über die Reise ist hier zu finden.
Am Kicker siegt England
Kurz vor dem Ende der letzten Sitzungswoche ging auch unser erfolgreiches Kickerturnier auf die Zielgerade.
In den Halbfinalen setzten sich die Favoriten England und Brasilien durch. Sie lieferten sich ein spannendes Match um den 1. Platz. Groß war der Jubel als England das letzte Tor zum Sieg schoss. Im Spiel um Platz Drei triumphierte Nigeria über Kolumbien mit einem mustergültigem Rotationsprinzip innerhalb der vierköpfigen Mann-und Frauschaft.
Belohnt wurden die drei Siegermannschaften mit Medaillen, für England gab es als besondere Auszeichnung einen gläsernen Pokal voller Süßigkeiten, die das Team gleich in die jubelnde Menge der anwesenden Fans warf.
Ganz klar, die Fraktion ist auf den Kicker-Geschmack gekommen und das nächste Turnier kommt bestimmt.
Ja zur sehr eng begrenzten Präimplantationsdiagnostik
Am heutigen Donnerstag beschließt der Bundestag über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Abstimmung liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des Verfahrens reichen. Alle drei Gesetzentwürfe werden von Abgeordneten aus allen Fraktionen unterstützt – dies verdeutlicht, dass die Haltung zur PID eine höchst individuelle und nicht von der Parteizugehörigkeit geprägte Entscheidung ist.
Gerade bei einem ethisch so schwierigen Thema wie der PID ist es wichtig, darüber breit zu diskutieren – dies erfolgt heute u.a. im Deutschen Bundestag. Ich möchte hier meine Gedanken zur PID erläutern und den Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe, vorstellen.
Als das Urteil des Bundesgerichtshofes im Juli letzten Jahres bekannt gegeben wurde, war ich überrascht. Ich war, ebenso wie viele andere, davon ausgegangen, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz verboten war. Nach dem Urteil war für mich klar: Eine exzessive Anwendung der PID wie beispielsweise in Großbritannien, wo diese selbst bei Verdacht auf behandelbare Darmerkrankungen eingesetzt wird, lehne ich ab. Das ist ethisch nicht zu begründen und dem sollte ein klarer Riegel vorgeschoben werden.
Die Fälle, über die der BGH geurteilt hat, haben mich andererseits nachdenklich gemacht, ob ein grundsätzliches Verbot das Richtige ist. Natürlich gibt es den verbrieften Schutz des Embryos, auf der anderen Seite sollte Paaren, die bereits mehrere Fehlgeburten erleiden mussten, die technischen Möglichkeiten Kinder zu bekommen, nicht verwehrt werden.
Priska Hinz – bis vor kurzem Sprecherin für Biotechnologie meiner Fraktion – hat gemeinsam mit Kollegen aus anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die PID nur in sehr engen Grenzen zulässt. Kritiker bemerken zu recht, dass es kein Recht auf ein gesundes Kind gibt. Und ich möchte nicht, dass der Gesetzgeber darüber befindet, ob das Leben mit einer bestimmten Behinderung lebenswert ist oder nicht. Die Gleichsetzung der PID mit der PND halte ich für falsch. Eine PID ist nicht mit der vorgeburtlichen Untersuchung vergleichbar. Diese dienen grundsätzlich der Vorsorge, also dem Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Und es ist klar, dass man ein ungeborenes Kind nicht gegen die Mutter schützen kann und keine Schwangere zur Austragung ihres Kindes gezwungen werden kann. Die PID ist etwas ganz Anderes, sie ist keine Vorsorgeuntersuchung während einer bestehenden Schwangerschaft, sondern eine Untersuchung zur Auswahl eines Embryos aufgrund bestimmter Eigenschaften vor einer Schwangerschaft.
Ich befürchte zudem, dass eine breite Zulassung der PID auch zur Folge haben könnte, dass der gesellschaftliche Druck auf genetisch vorbelastete Paare steigt, nicht nur eine PND bei einer „normalen Schwangerschaft“ durchführen zu lassen, sondern künftig auch eine künstliche Befruchtung und eine PID in Kauf zu nehmen.
Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die PID grundsätzlich verboten werden soll und nur ausnahmsweise zugelassen wird für Paare, die eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder einem sehr frühen Tod des Kindes – in einem kurzen Abstand zur Geburt – enden. Damit zielen wir wie schon erwähnt auf die Frage der Lebensfähigkeit der Embryonen ab und nicht etwa auf das Vorhandensein einer mehr oder weniger schwerwiegenden Krankheit. Dieses Argument bezieht sich auf Erfahrungen im Ausland, die gezeigt haben, dass eine Begrenzung auf bestimmte Krankheitsbilder nicht möglich ist. In unserem Gesetzentwurf ist die PID aber nicht für bestimmte Krankheitsbilder zugelassen, sondern klar auf die Fälle begrenzt, bei denen der Embryo aufgrund der genetischen Vorbelastung ohnehin keine Überlebensperspektive hätte. Eine derartige gesetzliche Regelung gibt es in Europa bisher nicht und wäre ein echtes Novum.
Wir sehen zudem vor, dass die Eltern bei ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden dürfen, sondern dass sie auf ein Beratungsangebot hingewiesen werden. Eine Ethikkommission muss die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in jedem Einzelfall befürworten. Weiterhin ist die Durchführung der Untersuchung nur an einem lizensierten Zentrum zulässig. Mit der Einrichtung eines einzigen Zentrums wollen wir nicht nur die Kontrolle und Dokumentation erleichtern, sondern auch die Qualität der PID-Untersuchungen steigern.
Den weitgehendsten Gesetzentwurf, mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, findet man hier. Den Gesetzentwurf, der die PID ablehnt, kann man sich hier ansehen und runterladen.
XXL-Schulden im XXL-Aufschwung
Der Haushalt 2012 und die Finanzplanung bis 2015 werden unter den Bedingungen eines glänzenden konjunkturellen Umfelds auf den Weg gebracht. Das Wirtschaftswachstum liegt gegenüber bisherigen Planungen (Eckwertebeschluss vom März 2011) deutlich höher. Dies geht mit deutlich steigenden Steuereinnahmen einher. Die Arbeitslosigkeit ist niedrig. Die Haushalte der Sozialversicherungen werden stark entlastet. Trotz dieser exzellenten Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung bis 2015 mit 85,5 Mrd. € neuer zusätzlicher Verschuldung. Gegenüber den Planungen beim Eckwertbeschluss im März liegt sie damit sogar noch 3,1 Mrd. € höher, obwohl sich das konjunkturelle Umfeld seit diesem Zeitpunkt weiter stabilisiert hat.
Diese Diskrepanz offenbart, was sich schon vor einem Jahr angekündigt hat: Das Sparpaket war nicht nur sozial ungerecht, sondern auch völlig unsolide. Luftbuchungen wie die Finanztransaktionssteuer, die Kernbrennstoffsteuer und die Dividende aus dem Umbau der Bundeswehr treten nun offen zu Tage – als neue Schulden. In dieser unsoliden schwarz-gelben Tradition und auf Pump finanziert wird nun ab 2013 eine Steuersenkung versprochen, die der Etat nicht verkraften kann. Zwar gaukelt die Koalition vor, dass solcherart Spielräume mit der Schuldenbremse vereinbar seien, dies aber nur, weil Schwarz-Gelb den Abbaupfad für das strukturelle Defizit sträflich hoch angelegt hat.
Trotz ihrer selbst proklamierten „Energiewende“ vernachlässigt die Bundesregierung ausreichende Investitionen in den nachhaltigen Umbau unserer Volkwirtschaft. Die Energiewende ist trotz Schattenhaushalt „Energie- und Klimafonds“ deutlich unterfinanziert. Statt endlich den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen ernsthaft voranzutreiben und so echte Impulse für den ökologischen Umbau der Volkswirtschaft zu setzen, schafft die Bundesregierung stattdessen neue Subventionen für energieintensive Betriebe.
Die finanziellen Lasten des Vermittlungsergebnisses zu Hartz IV in Höhe von 10 Mrd. € in der Finanzplanung werden der Bundesagentur für Arbeit und damit den BeitragszahlerInnen aufgebürdet.
Zentrale Kernpunkte des Grünen Alternativhaushalts werden die nachhaltige Finanzierung des ökologischen Umbaus, Investitionen in soziale und internationale Gerechtigkeit und die Finanzierung eines zukunftsfähigen und gerechten Bildungssystems sein. Dafür wollen wir Subventionen abbauen, gezielte Ausgabenkürzungen vornehmen und gerechte Mehreinnahmen erzielen. Dabei kommen wir ohne Luftbuchungen und ohne weitere neue Schulden aus.
Kita: Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz festschreiben
Anlässlich der Veröffentlichung des Ländermonitors frühkindliche Bildungssystem der Bertelsmann Stiftung erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Die Festschreibung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Ganztagsplatz im Bundesgesetz ist überfällig. Dieser muss für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gelten.
Der Ländermonitor zeigt, dass der Bedarf an Ganztagsplätzen bei weitem nicht ausgefüllt wird, je nach Bundesland unterschiedlich. Viel zu oft bleiben die Eltern im Regen stehen.
Der Ganztagsbetrieb bietet mehr Zeit für die Förderung aller Kinder; insbesondere der Kinder, denen in ihren Familien wenig Förderung zu Teil wird. Nicht zuletzt eine gute Sprachbildung braucht Raum und Zeit in der Kita.
Auch für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz wichtig. Dazu gehört, dass die Öffnungszeiten frühkindlicher Bildungseinrichtungen nicht auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr beschränkt sein dürfen.
Ein Rechtsanspruch im Bundesgesetz wäre eine zentrale Maßnahme, um Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe für alle Kinder realisieren.






