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27Aug

Demokratischer Rechtsstaat oder Atomstaat – Gegenappell unterzeichnen!

Am Wochenende des 21./22. August wurde in fast allen Tageszeitungen ein „Energiepolitischer Appell“ veröffentlicht. Verfasst und finanziert von den vier deutschen Stromkonzernen, die die 17 deutschen Atomreaktoren betreiben. Unterschrieben von einem illustren Personenkreis aus den Vorstandsetagen von Großunternehmen, von Ex-Ministern und einem Ex-Fußballprofi.

Sie fordern von der Bundesregierung nicht nur die von CDU/CSU/FDP schon versprochene Aufhebung des sogenannten Konsenses über den Atomausstieg und die Verlängerung der Laufzeiten. Auch die zum Ausgleich der Laufzeitverlängerung geplante Besteuerung atomarer Brennelemente soll fallen.

Auf eine solche Steuer hatte die rot-grüne Bundesregierung 2001 verzichtet, um den sogenannten Ausstiegskonsens überhaupt durchzusetzen. Verzichtet wurde damals auch auf eine verursachergerechte Neuregelung der Haftungsfrage der Kernkraftbetreiber. Unberührt blieben die steuerfreien Rückstellungen für die atomare Entsorgung. Den Betreibern der 17 Atomkraftwerke brachte das geldwerte Vorteile von etwa 5 Milliarden Euro jährlich.

Wird jetzt auf den Ausstieg verzichtet, haben die Atomkonzerne ohne jede Gegenleistung eine Summe von etwa 50 Milliarden Euro kassiert. Doch geht es in der Attacke der Managereliten um mehr als „nur“ um Steuergelder in Milliardenhöhe. Es geht um nicht weniger als das politische Gestaltungsmandat der Verfassungsorgane und damit um den Bestand des demokratischen Rechtsstaates selbst. Der wurde schon mit dem unverhüllten Erpressungsversuch der vier großen Energiekonzerne in Frage gestellt, jetzt wird nachgelegt.

Was schon für sich spricht, doch nicht unvermerkt bleiben soll: Der „Energiepolitische Appell“ wurde ausschließlich von Männern unterschrieben.

Der bis zum Vertragsbruch gehenden Maßlosigkeit der Konzernpatriarchen muss demokratischer Widerstand entgegengesetzt werden: für den Ausstieg aus der Atomenergie und zur Verteidigung der Demokratie. Beides gehört zusammen. Dieser Widerstand beginnt jetzt. Erste Bewährungsproben werden im November die Proteste gegen den nächsten Castortransport sowie die Anti-Atom-Großdemonstration am 18.9. in Berlin sein.

Unterzeichnet – wie ich es bereits getan habe – den Gegenappel hier und zeigt, dass es in Deutschland breiten gesellschaftlichen Widerstand gegen die öffentlichen Erpressungsversuche der deutschen (Energie-) Wirtschaft gibt. Bitte macht auch FreundInnen und Bekannte auf die Gegenkampagen aufmerksam.

03Aug

Sorgerecht: Gerechtigkeitslücke schließen

Anlässlich des heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der das Sorgerecht unverheirateter Väter stärkt, erklären Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin, und Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt. Hiermit bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres. Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht mehr aufgrund einer Zustimmungsverweigerung durch die Mutter von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben. Jetzt ist es an der Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vorzulegen, damit die derzeitige Gerechtigkeitslücke für unverheiratete Väter endlich geschlossen wird. Das Veto-Recht der Mutter ist nicht länger haltbar. Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln. Das Kindeswohl muss für die kommenden Regelungen im Vordergrund stehen.“

02Aug

Mit Hartz-IV-Gutscheinsystemen droht ein neues Desaster

Katja Dörner, kinder- und familienpolitische Sprecherin und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher, erklären zu den Überlegungen, für Kinder im Hartz-IV-Bezug Gutscheine in Form von Chipkarten einzuführen:

„Die Idee, für Kinder im Hartz-IV-Bezug Gutscheinlösungen einzuführen, ist nicht durchdacht. Stigmatisierung und Diskriminierung hielten dann Einzug in Kindergärten, Schulen und Sportvereine. Die Diskussion um Gutscheine drückt ein völlig überzogenes Misstrauen gegenüber arbeitssuchenden Eltern aus. Bundesarbeitsministerin von der Leyen kann offenbar nicht von ihrem elitären Menschenbild lassen. Sie sollte sich nicht länger vor der Verantwortung drücken, für Kinder und Jugendliche einen existenzsichernden Regelsatz zu entwickeln, wie es ihr das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar aufgetragen hat.

Neue Software-Katastrophen vergleichbar dem Mautsystem Toll-Collect oder der Arbeitsmarktsoftware A2LL entständen, wenn die Bundesregierung nicht von ihrer Idee abließe, Kindern und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug, die bestehenden Bedarfe per Gutschein-Chipkarte zu Teil werden zu lassen. Massive Datenschutzprobleme hielten Einzug. Schon jetzt ist absehbar, dass eine Gutscheinlösung in erster Linie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für IT-Systemhäuser wäre. Außerdem ist hochgradig zweifelhaft, dass solch eine Lösung pünktlich zur vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Deadline 01. Januar 2011 zur Verfügung stände.

Gutscheine auf Papier wären noch unsinniger. Für deren Bearbeitung müsste eine Menge zusätzliches Personal eingestellt werden. Investiert würde nicht in Bildung, sondern in Verwaltung.

29Jul

Alleinerziehende nicht im Regen stehen lassen

Zu den vom Statistischen Bundesamt und dem DGB veröffentlichten Zahlen zur Situation Alleinerziehender erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin:

“Die Bundesregierung muss endlich bessere Rahmenbedingungen für Alleinerziehende schaffen. Ministerin Schröder lässt die Alleinerziehenden jedoch im Regen stehen. Die Abschaffung des Elterngeldes für ALG-II-Beziehende und die Anrechnung des Elterngeldes bei Mini-Jobbern und Aufstockern verschärft des Armutsrisiko gerade bei Alleinerziehenden. Der Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket zu verbessern, sind noch keine Taten gefolgt. Statt dessen liegen geplante Verbesserungen bspw. beim Unterhaltsvorschuss und beim Kinderzugschlag auf Eis. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Unterdreijährige muss unbedingt umgesetzt werden. Im Bundesgesetz muss zudem klar gestellt werden, dass Anspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz besteht.”

21Jul

Kinderbetreuung: Zu wenig gute Kita-Plätze in Aussicht

Anlässlich der Vorstellung des Berichts zum Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin:

Am Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr darf nicht gerüttelt werden. Er ist ein wesentlicher Baustein, damit junger Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Es muss aber angezweifelt werden, ob mit einem Ausbau der U3-Betreuung für 35 Prozent der Kinder der Rechtsanspruch erfüllt werden kann.

Die Bedarfsberechnung der Bundesregierung beruht lediglich auf Schätzungen und ist außerdem veraltet. Wir fordern eine solide Bedarfserhebung auf deren Grundlage ein faires Finanzierungskonzept von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart werden kann.

Bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs darf aber auch die Qualität in der Kinderbetreuung nicht auf der Strecke bleiben. Kinder können vom frühen Besuch einer Kindertageseinrichtung sehr profitieren. Eine frühe, individuelle Förderung kann (Bildungs)armut verhindern und Chancengleichheit befördern. Eltern wollen nicht irgendeinen Kita-Platz, sondern eine Einrichtung, in der ihre Kinder gut aufgehoben sind und gut gefördert werden. Neben dem Ausbau der Plätze muss daher auch in die Qualität der Kitas investiert werden.

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