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20Mai

Bundeswehrreform: Nicht mit falschen Karten spielen

Die Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB (CDU), Katja Dörner MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Ulrich Kelber MdB (SPD) sowie der Kreisvorsitzende der Bonner CDU Philipp Lerch erklären angesichts der neuerlichen Debatte über einen Komplettumzug des Bundesverteidigungsministeriums nach Berlin im Rahmen der bevorstehenden Bundeswehrstrukturreform:

“Bei der Bundeswehrstrukturreform darf nicht mit falschen Karten gespielt werden. Es geht zunächst einmal ausschließlich um eine Modernisierung der Bundeswehr, im Zuge derer das Bundesverteidigungsministerium verkleinert werden soll. Wir verkennen dabei nicht, dass dies auch Auswirkungen auf den Standort Bonn haben wird. Die Bundeswehr darf aber nicht auf Kosten des Bonn/Berlin-Gesetzes und schon gar nicht auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ersten Dienstsitz Bonn reformiert werden. Wir begrüßen die klaren Worte des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Vorsitzenden der nordrheinwestfälischen CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Peter Hintze, der einen Komplettumzug des Bundesverteidigungsministeriums strikt abgelehnt hat.”

Mit Unverständnis reagierten die Abgeordneten aus Bonn und der Region sowie der Kreisvorsitzende der Bonner CDU auf die jüngsten Äußerungen des CDU-Verteidigungspolitikers Ernst-Reinhard Beck, der offen über einen Komplettumzug des Bundesverteidigungsministeriums nach Berlin nachgedacht hatte:

“Die Annahme von Herrn Beck, zwei Standorte kosteten ,viel Zeit und viel Geld’, ist erst vor wenigen Tagen vom aktuellen Teilungskostenbericht eindrucksvoll widerlegt worden. Auch beim Bundesverteidigungsministerium würden alleine die Zinsen für die Finanzierung eines Komplettumzuges weit über den teilungsbedingten Kosten liegen. Diese werden im Rahmen der geplanten Umstrukturierung und Verkleinerung des Bundesministeriums sicher noch weiter sinken. Für uns steht fest: Die Bundeswehrreform ist verteidigungspolitisch erforderlich, sie muss aber an den Vorgaben des Bonn/Berlin-Gesetzes ausgerichtet werden. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière muss den neuerlichen Spekulationen offensiv entgegentreten. Wir erwarten, dass er spätestens am 20. Juni auf der Bonner Personalversammlung das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Bonn/Berlin-Gesetz für den Ersten Dienstsitz des Bundesverteidigungsministeriums bekräftigt.”

21Apr

Amerika im eigenen Zuhause erleben – Gastfamilien gesucht

Mein Kollege Ulrich Kelber und ich suchen Gastfamilien für Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den USA.

Im Sommer kommen rund 250 junge Stipendiaten aus den USA für ein Schuljahr nach Deutschland. Die Jugendlichen haben Stipendien für ein Austauschjahr im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) erhalten, die der Deutsche Bundestag gemeinsam mit dem Kongress der USA an Schüler beiderseits des Atlantiks vergibt. Die Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner und Ulrich Kelber weisen darauf hin, dass die Austauschorganisation Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V. (YFU) zurzeit für rund 50 der jungen Amerikaner Gastfamilien sucht.

Alle Stipendiaten werden von jeweils einem Bundestagsabgeordneten als Paten betreut. Auch Katja Dörner und Ulrich Kelber engagieren sich als Paten im PPP und bitten die Menschen in ihrem Wahlkreis, den interkulturellen Austausch als Gastfamilien zu unterstützen: „Wer einen der Austauschschüler bei sich aufnimmt, erweitert seine Familie für ein Jahr um ein internationales Mitglied und erlebt die amerikanische Kultur ganz persönlich“, so Dörner. „Gastfamilien tragen außerdem einen wichtigen Teil zur Stärkung der deutsch-amerikanischen Beziehungen bei“, sagt Kelber.

Die 15- bis 18-Jährigen Austauschschüler reisen im August oder September zu ihren Gastfamilien. Sie besuchen eine örtliche Schule, teilen den Familienalltag und lernen so die deutsche Kultur und Sprache kennen. Grundsätzlich ist jede Familie für die Aufnahme eines Austauschschülers geeignet – ob berufstätig, allein erziehend, ob mit Kindern oder ohne.

Seit 1983 vermittelt das PPP Jugendlichen in Deutschland und den USA die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht. Mit Vollstipendien ermöglicht das PPP den US-amerikanischen Teilnehmern ein Austauschjahr in Deutschland, während im Gegenzug etwa 300 Jugendliche aus Deutschland als „junge Botschafter“ in die USA reisen.

Familien und Paare, die Interesse haben, eine Schülerin oder einen Schüler für ein Jahr bei sich aufzunehmen, können sich bei YFU melden unter Telefon 040 22 70 02 -0 oder per E-Mail an info(at)yfu.de.

Weitere Informationen im Internet unter www.yfu.de und www.bundestag.de/ppp

14Apr

Ja zur sehr eng begrenzten Präimplantationsdiagnostik

Am heutigen Donnerstag, den 14.04. diskutiert der Bundestag über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Aussprache liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des Verfahrens reichen. Alle drei Gesetzentwürfe werden von Abgeordneten aus allen Fraktionen unterstützt – dies verdeutlicht, dass die Haltung zur PID eine höchst individuelle und nicht von der Parteizugehörigkeit geprägte Entscheidung ist.

Gerade bei einem ethisch so schwierigen Thema wie der PID ist es wichtig, darüber  breit zu diskutieren – dies erfolgt heute u.a. im Deutschen Bundestag. Ich möchte hier meine Gedanken zur PID erläutern und den Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe, vorstellen.

Als das Urteil des Bundesgerichtshofes im Juli letzten Jahres bekannt gegeben wurde, war ich überrascht. Ich war, ebenso wie viele andere, davon ausgegangen, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz verboten war. Nach dem Urteil war für mich klar: Eine exzessive Anwendung der PID wie beispielsweise in Großbritannien, wo diese selbst bei Verdacht auf behandelbare Darmerkrankungen eingesetzt wird, lehne ich ab. Das ist ethisch nicht zu begründen und dem sollte ein klarer Riegel vorgeschoben werden.

Die Fälle, über die der BGH geurteilt hat, haben mich andererseits nachdenklich gemacht, ob ein grundsätzliches Verbot das Richtige ist. Natürlich gibt es den verbrieften Schutz des Embryos, auf der anderen Seite sollte Paaren, die bereits mehrere Fehlgeburten erleiden mussten, die technischen Möglichkeiten Kinder zu bekommen, nicht verwehrt werden.

Priska Hinz, die Sprecherin für Biotechnologie meiner Fraktion, hat gemeinsam mit Kollegen aus anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die PID nur in sehr engen Grenzen zulässt. Kritiker bemerken zu recht, dass es kein Recht auf ein gesundes Kind gibt. Und ich möchte nicht, dass der Gesetzgeber darüber befindet, ob das Leben mit einer bestimmten Behinderung lebenswert ist oder nicht. Die Gleichsetzung der PID mit der PND halte ich für falsch. Eine PID ist nicht mit der vorgeburtlichen Untersuchung vergleichbar. Diese dienen grundsätzlich der Vorsorge, also dem Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Und es ist klar, dass man ein ungeborenes Kind nicht gegen die Mutter schützen kann und keine Schwangere zur Austragung ihres Kindes gezwungen werden kann. Die PID ist etwas ganz Anderes, sie ist keine Vorsorgeuntersuchung während einer bestehenden Schwangerschaft, sondern eine Untersuchung zur Auswahl eines Embryos aufgrund bestimmter Eigenschaften vor einer Schwangerschaft.

Ich befürchte zudem, dass eine breite Zulassung der PID auch zur Folge haben könnte, dass der gesellschaftliche Druck auf genetisch vorbelastete Paare steigt, nicht nur eine PND bei einer „normalen Schwangerschaft“ durchführen zu lassen, sondern künftig auch eine künstliche Befruchtung und eine PID in Kauf zu nehmen.

Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die PID grundsätzlich verboten werden soll und nur ausnahmsweise zugelassen wird für Paare, die eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder einem sehr frühen Tod des Kindes – in einem kurzen Abstand zur Geburt – enden. Damit zielen wir wie schon erwähnt auf die Frage der Lebensfähigkeit der Embryonen ab und nicht etwa auf das Vorhandensein einer mehr oder weniger schwerwiegenden Krankheit. Dieses Argument bezieht sich auf Erfahrungen im Ausland, die gezeigt haben, dass eine Begrenzung auf bestimmte Krankheitsbilder nicht möglich ist. In unserem Gesetzentwurf ist die PID aber nicht für bestimmte Krankheitsbilder zugelassen, sondern klar auf die Fälle begrenzt, bei denen der Embryo aufgrund der genetischen Vorbelastung ohnehin keine Überlebensperspektive hätte. Eine derartige gesetzliche Regelung gibt es in Europa bisher nicht und wäre ein echtes Novum.

Wir sehen zudem vor, dass die Eltern bei ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden dürfen, sondern dass sie auf ein Beratungsangebot hingewiesen werden. Eine Ethikkommission muss die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in jedem Einzelfall befürworten. Weiterhin ist die Durchführung der Untersuchung nur an einem lizensierten Zentrum zulässig. Mit der Einrichtung eines einzigen Zentrums wollen wir nicht nur die Kontrolle und Dokumentation erleichtern, sondern auch die Qualität der PID-Untersuchungen steigern.

Den weitgehendsten Gesetzentwurf, mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, findet man hier. Den Gesetzentwurf, der die PID ablehnt, kann man sich hier ansehen und runterladen.

13Apr

Girls‘ Day am 14. April 2011

Anlässlich des morgigen Girls’ Day erklärt die Bonner Bundestagsabgeordnete Katja Dörner:

„Noch nie war eine Frauen-Generation so gut ausgebildet wie heute. Trotz guter Schulbildung entscheiden sich die Mädchen aber überdurchschnittlich oft für “klassische Frauenberufe”, wie Einzelhandelskauffrau, Friseurin oder Verkäuferin. Damit wählen sie aus einem zu engen Berufsspektrum aus und müssen mangelnde Aufstiegschancen und Lohneinbußen hinnehmen. Eine Erweiterung dieses Berufswahlspektrums würde neben den Frauen auch der Wirtschaft gut tun, denn gerade im technischen Bereich fehlt es zunehmend an qualifiziertem Nachwuchs.

Daher ist es sehr begrüßenswert, dass zum Girls’ Day wieder tausende Mädchen der Klassen 5 bis 12 in ganz Deutschland ins Berufsleben hinein schnuppern und vor allem “klassische Männerberufe” kennenlernen. Es braucht aber noch mehr: Deutliche Veränderungen in der Berufsberatung der Arbeitsagentur und die Veränderung der Arbeitswelt und Unternehmenskultur gerade in technischen Berufen. Zudem ist eine Erziehung jenseits von Geschlechterklischees in Kindertagesstätten und Schulen überfällig.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat zum Girls’ Day 30 Schülerinnen zu Gast, die die Arbeit der Politikerinnen und Mitarbeiterinnen kennen lernen. Denn auch die Politik ist immer noch männlich dominiert. Das Programm, bei dem ich die Mädchen auch teils begleite, beinhaltet u. a. Informationen über die Möglichkeit der Ausbildung im Deutschen Bundestag, einen Plenumsbesuch und ein Gespräch mit der Fraktionsvorsitzenden Renate Künast.

Zum ersten Mal findet auch ein bundesweiter Boys’ Day statt. Auch die Jungs sollen sich über Berufe informieren, in denen momentan noch überwiegend Frauen arbeiten. Um die Aufmerksamkeit zu steigern und den unterschiedlichen Herausforderungen der Jungen- und Mädchenpolitik gerecht zu werden, schlagen wir für die Zukunft eine terminliche Trennung von Girls’- und Boys’-Day vor.“

13Apr

Bundesregierung fehlt noch immer Gesamtstrategie im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

Zu den heute im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten für gesetzgeberische Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes “Löschen statt Sperren” erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik und Katja Dörner, Sprecherin für Familienpolitik:

Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts. Die klare Absage der Bundesregierung an Netzsperren war überfällig. Das entsprechende Gesetz, dass von der schwarz-gelben Bundesregierung zudem auf verfassungsrechtlich fragwürdige Weise für ein Jahr ausgesetzt wurde, hat sich als kontraproduktiv erwiesen. Endlich hat sich auch bei der Bundesregierung die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet konsequent gelöscht werden müssen. Nur so ist zu gewährleisten, dass sie nicht weiterhin abrufbar sind.

Leider werfen die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte insgesamt mehr Fragen auf, als sie beantworten. So schweigt sich die Bundesregierung zu der nach wie vor anstehenden Evaluierung der bisherigen Löscherfolge weiterhin aus. Die Evaluierung ist aber für die weitere Effektivierung der Löschbemühungen zwingend notwendig.

Insgesamt haben sich die Aktivitäten der Bundesregierung seit Anfang der Legislaturperiode darin erschöpft, über die Sinnhaftigkeit des Placebo-Instruments Netzsperren zu diskutieren. Die Bundesregierung darf sich nicht weiter davor drücken, endlich eine dringend benötigte, mehrdimensional angelegte Gesamtstrategie zur Bekämpfung von sexuellen Missbrauch vorzulegen.

In einem Eckpunktepapier zum Thema “Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen” haben wir konkrete Vorschläge gemacht, wie Prävention und Opferschutz gestärkt und das Löschen auch im internationalen Kontext effektiver gestaltet werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auch weiterhin dringend dazu auf, den unter Rot-Grün auf den Weg gebrachten Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schnellstmöglich wieder aufzulegen.

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