Und hier – wie angekündigt – ein neuer, toller Spot zur Landtagswahl. Diesmal zum wichtigen Thema Klimaschutz …
Zum Beschluss des Bundeskabinetts, die Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Es hat lange gedauert und es war viel politischer Druck notwendig. Endlich hat das Kabinett beschlossen, die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos zu akzeptieren. Allerdings darf die Rücknahme der Erklärung, die Deutschland im April 1992 bei der Ratifizierung abgab, nicht ohne Folgen bleiben.
Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung von Erwachsenen nach Deutschland flüchten, werden immer noch nicht ausreichend geschützt. Besonders prekär ist die Situation unbegleiteter Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren. Sie werden im Asylrecht wie Erwachsene behandelt. Wir meinen: Das Kindeswohl muss grundsätzlich Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten haben.
Aus der Rücknahme der Vorbehalte ergeben sich zwingend Änderungen von asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Bestimmungen. Nach dem ersten Schritt muss umgehend die Verbesserung der rechtlichen und realen Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen folgen.
Anlässlich der aktuellen Umfrage zur Akzeptanz des Betreuungsgeldes erklärt Katja Dörner, kinder- und familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
„Die Akzeptanz des geplanten Betreuungsgeldes in der Bevölkerung sinkt. Waren nach Umfrageergebnissen im November 2009 noch zwei Drittel der Befragten dem Betreuungsgeld gegenüber positiv eingestellt, waren es nach Ergebnissen von Forsa Ende April 2010 nur noch knapp 51 Prozent. Das spiegelt ganz klar die Grüne Position – das Betreuungsgeld ist eine bildungspolitische Katastrophe!
Daran ändert auch der öffentliche Streit der Koalitionäre um die kreativste Auszahlungsmodalität nichts. Egal ob als Gutschein oder als Barzahlung, ureigener Ansatz des Betreuungsgeldes ist es, Kinder aus der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Bildungseinrichtungen fern zu halten. Damit werden gerade den Kindern Chancen vorenthalten, die in vielen Fällen schlechtere Startbedingungen haben. Zudem fehlen die 2 Mrd. Euro, die das Betreuungsgeld kostet bei den wesentlichen Investitionen in Qualität und Quantität der Kitaplätze. Die Bundesregierung sollte jetzt die Reißleine ziehen und sich von diesem unsinnigen Projekt verabschieden.“
Am Freitag tagt der Runde Tisch der Bundesregierung zu den in den letzten Wochen bekannt gewordenen Fällen von sexuellem Missbrauch in Institutionen. Erst heute wurde bekannt, wen die Ministerinnen Köhler, Schawan und Leutheuser-Schnarrenberger eingeladen haben, genauere Informationen über den Arbeitsplan des Runden Tisches gibt es immer noch nicht. Aus der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage zu dem Arbeitsprogramm des Runden Tisches wird ersichtlich, dass der Opferperspektive viel zu wenig Raum eingeräumt werden soll.
Aus diesem Grund hatten wir gestern ExpertInnen eingeladen, die die Perspektive der Opfer kennen, weil sie tagtäglich mit ihnen zu tun haben. Es waren VertreterInnen unterschiedlicher Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, z.B. Wildwasser und Tauwetter. Einig waren sich unsere Gäste darin, wie wichtig es ist, auch die Opfer am Runden Tisch zu beteiligen. Zum Einen, um eine vollständige Aufklärung der Geschehnisse zu gewährleisten. Zum Anderen, möchten gerade die jetzt erwachsenen Betroffenen ihr Wissen und ihre Erfahrungen einbringen, um zukünftige Missbrauchsfällen vorzubeugen. Im Gespräch ist deutlich geworden, dass es den Betroffenen weniger um eine finanzielle Entschädigung, sondern um die Anerkennung es erlittenen Unrechts durch die Gesellschaft geht. Dies kann man nicht zuletzt dadurch erreichen, dass man eben mit ihnen und nicht über sie spricht.
Immer wieder kam die Frage auf, ob die Einführung einer Anzeigepflicht sinnvoll sei. Auch hier waren sich die ExpertInnen aus der Praxis einig. Prinzipiell sprachen sich alle dafür aus, die Täter auf jeden Fall anzuzeigen. An aller erster Stelle muss aber auch hier der Opferschutz stehen. Nur wenn das Opfer mit einer Anzeige einverstanden ist, sollte der sexuelle Missbrauch gemeldet werden. Aus Sicht der PraktikerInnen fehlt an diesem Punkt auch eine psychotherapeutische Betreuung der Betroffenen während des Strafverfahrens.
Während des Gesprächs mit den MitarbeiterInnen der Beratungsstellen ist mir immer wieder die Diskrepanz zwischen der aktuellen öffentlichen Aufregung und der miserablen finanziellen Ausstattung der Hilfsorganisationen aufgefallen. Immer wieder sind Beratungsstellen von Kürzungen bedroht; die Träger wissen nicht, ob sie noch Miete und Gehälter bezahlen können. Hier ist es von zentraler Bedeutung, dass die Bundesregierung endlich damit aufhört, die Kommunen finanziell auszuhungern. Die Kommunen brauchen den finanziellen Spielraum, damit solche und ähnlich wichtige Initiativen erhalten bleiben, die den Opfern niedrigschwellige und unmittelbare Hilfe anbieten können.