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28Jan

Bundestagsrede zum Sorgerecht

Wir Grünen fordern ein zeitgemäßes Sorgerecht auch für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Mit unserem  Antrag, den wir heute ins Parlament eingebracht haben, setzen wir die schwarz-gelbe Regierung unter Druck, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich konsequent am Kindeswohl orientiert. Meine Rede findet Ihr hier :

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28Jan

Afghanistan im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute das ISAF-Mandat über den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan verlängert. In einer persönlichen Erklärung, die ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen Ute Koczy und Ingrid Nestle abgegeben habe, habe ich dargelegt, dass ich angesichts der vielfältigen Mängel in der konkreten Ausgestaltung des Mandats und insbesondere der Entwicklung, weg vom zivilen Aufbau hin zu einer offensiv-militärischen Ausrichtung, diesem Mandat nicht zustimmen kann, ohne mich damit für einen  sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan auszusprechen, den ich für unverantwortbar halte. In einem Entschließungsantrag der grünen Bundestagsfraktion haben wir zudem unsere Kritik am ISAF-Mandat dargelegt und Alternativen formuliert.

27Jan

Ein zeitgemäßes Sorgerecht für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

Schon der Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 hatte die Debatte über die Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratete Eltern im Gang gehalten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August letzten Jahres steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung zu reformieren. Scheinbar keine leichte Aufgabe für Schwarz-Gelb, denn auch bei diesem Thema gehen die Vorstellungen weit auseinander. Die FDP ist mittlerweile von ihrem zunächst fokussierten automatischen gemeinsamen Sorgerecht abgewichen. Sie fordert nun eine Kombination aus Antrags- und Widerspruchsmodell. Wir begrüßen das sehr, damit greift sie unseren Vorschlag auf. Die Union hingegen will dem nicht ehelichen Vater lediglich die Möglichkeit des Gerichtsweges einräumen.

Wir fordern ein niedrigschwelliges, unbürokratisches und leicht verständliches Verfahren. Dabei gehen wir davon aus, dass die gemeinsame Sorgetragung in der Regel dem Kindeswohl entspricht.

In unserem Bundestagsantrag zeigen wir, wie dies umgesetzt werden kann:

Ein Vater soll zukünftig jederzeit ab Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen können und sie bekommen, wenn die Mutter dem nicht widerspricht oder gar dem Jugendamt Kindeswohl gefährdende Aspekte bekannt sind. Die Mutter soll acht Wochen (ggf. verlängert um Mutterschutzzeiträume) Zeit haben, dem Anliegen des Vaters zu widersprechen.
Tut sie dies, erteilt das Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge nicht.

Erhält der Vater die gemeinsame Sorge im „Jugendamtsverfahren“ nicht, soll ihm jedoch unbegrenzt die Möglichkeit offen stehen, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Hier soll er das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht – auch dieser Prüfmaßstab ist so gewählt, dass die gemeinsame Sorge niedrigschwellig erteilt und zum Regelfall wird.

Umgekehrt ist es nur gerecht, wenn auch die Mutter die Möglichkeit bekommt, beim Jugendamt zu beantragen, dass der Vater mit ihr gemeinsam die elterliche Verantwortung wahrnehmen soll. Das Verfahren soll ähnlich gestaltet sein, jedoch muss der Vater innerhalb einer Frist von acht Wochen dem Antrag der Mutter zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, wird das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt nicht erteilt.

Und schließlich soll auch das Kind ein eigenständiges Recht auf Übernahme und Ausübung der elterlichen Sorge durch die Eltern erhalten, ähnlich wie es bereits beim Umgangsrecht geregelt ist.

Besonders wichtig werden die gesetzlichen Regelungen vor allem dann, wenn es zu Konflikten kommt. Ziel muss es natürlich sein, Konflikte um die elterliche Verantwortung gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollten sie jedoch entstehen, muss der gesetzliche Rahmen so gestaltet sein, dass Information, Beratung und ggf. Mediation deeskalierend wirken. Hier ist uns die Nähe zu den unterstützenden Angeboten der öffentlichen und freien Jugendhilfe besonders wichtig.

Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt.

27Jan

Wichtiges Signal für Bonn als internationale Stadt

Am Freitag, den 28. Januar, tagt der Ausschuss für Europa und Eine Welt des Nordrhein-Westfälischen Landtags in Bonn. Hierzu erklärt die Bonner Bundestagsabgeordnete Katja Dörner:

„Ich begrüße es sehr, dass der Ausschuss in Bonn tagt. Das ist ein wichtiges Signal für die Unterstützung Bonns als internationale Stadt und Standort der Entwicklungszusammenarbeit. Auch dieser Besuch zeigt die Aufwertung, die die Entwicklungszusammenarbeit und die Eine-Welt-Politik durch die neue rot-grüne Landesregierung erfährt. Die nordrhein-westfälischen Abgeordneten werden im Bundesministerium u.a. über die neue Gesellschaft für Internationale Entwicklung informiert. Dass die neue GIZ ihren Hauptsitz in Bonn hat, ist ein wichtiger Erfolg für die Stadt und das Land NRW. Es ist wichtig, dass die nordrhein-westfälischen Abgeordneten die Aktivitäten der neuen Organisation intensiv begleiten.“

26Jan

Kinderrechte stärken – Pressekonferenz der KiKo und der National Coalition

Heute hat die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Kinderkommission ihren sogenannten “Schattenbericht” zum Staatenbericht der Bundesrepublik vorgestellt. Die Bundesrepublik hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtete, alle vier Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention Bericht zu erstatten.

Im Gegensatz zur Auffassung der Bundesregierung sehen die NC und auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestags die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte nicht vollständig gewährleistet und umgesetzt. In ihrem ausführlichen Bericht und ihrer Pressemitteilung geht die NC insbesondere auf die noch immer nicht erfolgte Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, auf die notwendigen Folgen der Rücknahme der Vorbehalte im Ausländer- und Asylrecht ein und übt grundsätzliche Kritik an der Art der Berichterstattung der Bundesrepublik. Auch die Kinderkommission bemängelt in ihrer Stellungnahme, dass der Rücknahme der Vorbehalte keine konkreten Konsequenzen folgen sollen und daher minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Asylverfahren weiterhin wie Erwachsene behandelt werden können – inklusive Unterbringung in Massenunterkünften und Abschiebehaft.

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz hat die grüne Bundestagsfraktion zudem die Ergebnisse einer Befragung von wichtigen Kinderrechtsorganisationen zu den Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage vom Herbst 2010 zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland veröffentlicht. Die Kommentieren der Kinderrechtsorganisationen bestätigt unsere Einschätzung, dass die Bundesregierung ihre Aufgaben hinsichtlich der Stärkung der Kinderrechte nicht annimmt und es keinerlei relevanter Initiativen in diesem Bereich gibt. Die wichtigsten Aussagen der Kinderrechtsorganisationen haben wir in diesen Schlaglichtern zusammengefasst.

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