Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar klar festgestellt, dass die derzeitigen Regelsätze für Kinder nicht verfassungsgemäß sind, weil Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und daher ein Regelsatz von 60 oder 80 Prozent der Erwachsenenregelsätze nicht sachgerecht ist. Die Bundesregierung hat damit den Auftrag, einen eigenen Regelsatz für Kinder herzuleiten und umzusetzen. Ob Ministerin von der Leyen diesen Auftrag erfüllt hat, muss bezweifelt werden. Es ist völlig unverständlich, dass die Kinderregelsätze in Höhe und Struktur offensichtlich unverändert bleiben sollen. Dass die Ministerin davon spricht, ihre Berechnungen hätten sogar einen niedrigeren Regelsatz für Kinder angezeigt, sie verzichte aber auf Kürzungen aus Gründen der „Bestandswahrung“, ist Augenwischerei. Hier sind statistische Tricksereien zu vermuten, die im Gesetzgebungsverfahren jedoch keinen Bestand haben werden! Die Ministerin muss daher unbedingt, die zur Berechnung verwendeten Daten und Berechnungsverfahren offen legen.
25 Euro mehr für Bildung und Mittagessen können künftig für bedürftige Kinder dazukommen, das hat von der Leyen im Gesetzentwurf vorgesehen, den sie bereits in der vergangenen Woche – noch ohne die Nennung der Summen für die Regelsätze – vorgelegt hatte. Doch eigene Kinderregelsätze sehen anders aus. Sie fußen auf den entwicklungsbedingten Bedarfen von Kindern und Jugendlichen. Eine spezielle Förderung für bedürftige Kinder beispielsweise für Nachhilfe ist grundsätzlich richtig, allerdings muss über den Regelsatz das Existenzminimum gesichert sein. Und das muss ernsthaft bezweifelt werden. Völlig unklar ist zudem, wie die Unterstützung für Bildung und Teilhabe funktionieren soll, denn die Jobcenter sind als Nachhilfeagenturen wenig geeignet. Grundsätzlich sind Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ein wichtiges Instrument, um mehr Chancen und Teilhabe für Kinder aus ärmeren und benachteiligten Familien zu erreichen. Hierfür wird von der Leyens „Bildungspaket“ nicht ausreichen. Und das Zusammenwirken mit dem Regelsatz ist ungeklärt.
Perspektivisch muss eine faire finanzielle Förderung für alle Kinder in Form einer Kindergrundsicherung die Kinderregelsätze ablösen. Nur mit einer Kindergrundsicherung wird das System vom Kopf auf die Füße gestellt, so dass von der staatlichen Kinderförderung endlich diejenigen Familien besonders profitieren, die Unterstützung auch besonders benötigen.





