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Aktuell

 

 

10Okt

Abgeordnete warnen Verteidigungsminister vor Rechtsbruch

Die Bundestagsabgeordneten der Region Bonn/Rhein-Sieg warnen Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière und dessen Staatssekretär Stephane Beemelmanns vor einem Bruch des Berlin-Bonn-Gesetzes. Beemelmanns hat heute in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt, man könne bis zu 1.250 der dann nur noch 2.000 Beschäftigten des Verteidigungsministeriums von Bonn nach Berlin versetzen, de Maizière hatte sich in der Vergangenheit ähnlich geäußert. “Der Bundesverteidigungsminister und sein Staatssekretär verstossen damit nicht nur aus Sicht der Region Bonn gegen das Berlin-Bonn-Gesetz, sondern die eigene Bundesregierung hat diese Zählweise bereits selbst für ungültig erklärt. Und auch der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofs an den Deutschen Bundestag kritisiert den Verteidigungsminister in dieser Frage ebenfalls scharf und warnt vor einem Verstoß gegen geltende Gesetze”, kritisieren die Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber (SPD), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Katja Dörner (Grüne) und Paul Schäfer (Die Linke).

Schon jetzt werde das Berlin-Bonn-Gesetz, das die Mehrheit der Ministeriumsbeschäftigten am Rhein arbeitend vorsieht, durch die reale Mehrzahl der Regierungsjobs in Berlin strapaziert. “Wenn der Verteidigungsminister jetzt weitere 750 Beschäftigte von Bonn nach Berlin ziehen und gleichzeitig darüber hinaus in Bonn noch Stellen abbauen will, bricht er das Gesetz und Beschlüsse des Bundeskabinetts in mehrfacher Hinsicht: In Bonn drohen dann weniger als 40% der Ministeriumsmitarbeiter zu sitzen, der für Bonn im Gesetz vorgeschriebene Politikbereich Verteidigung wird zerstört und die Regelung, für Ministerien mit erstem Dienstsitz in Bonn mindestens 75% der Beschäftigten dort zu halten, wird kalt kassiert. Für den ehemaligen Verfassungsminister de Maizière wäre das ein besonders unwürdiges Verhalten”, mahnen die Abgeordneten und kündigen Widerstand an.

09Okt

Betreuungsgeld: Benötigte Milliarden besser in gute Kitas investieren

Anlässlich der von Familienministerin Schröder konkretisierten Pläne zur Einführung eines Betreuungsgelds erklärt Katja Dörner, kinder- und familienpolitische Sprecherin:

“Das Betreuungsgeld bleibt eine unsinnige Maßnahme. Auch die von Ministerin Schröder nun vorgestellte Variante wird Milliarden verschlingen, die besser in gute Kindertagesstätten investiert würden.  Elterngeld und ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch für Unterdreijährige – diese Kombination stellt eine gute Unterstützungsstruktur für junge Familien da. Doch beim Kita-Ausbau hat die Ministerin viel zu lang den Kopf in den Sand gesteckt und die Kommunen trotz steigendem Bedarf im Regen stehen gelassen.

Das Betreuungsgeld konterkarriert zudem die Bemühungen der letzten Jahre, über das Elterngeld die Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und der Familienarbeit zu befördern. Es bleibt ein gleichstellungspolitischer Irrweg.

Die Ministerin hat die Idee aufgegeben, das Betreuungsgeld nur an die Familien auszuzahlen, deren unterdreijährige Kinder nicht in eine Kita gehen. Damit hat sie die verfassungsrechtlichen Bedenken zum Teil aufgegriffen, die die grüne Bundestagsfraktion in einem Gutachten dargelegt hat.”

04Okt

Bonn ist und bleibt starkes zweites politisches Zentrum der Bundesrepublik

Das Deutschlandfest hat es erneut gezeigt: Bonn hat sich als starkes zweites politisches Zentrum der Bundesrepublik etabliert, und das soll auch so bleiben. Dies bekräftigten die Bundestagsabgeordneten Bonns und der Region in einer gemeinsamen Erklärung unmittelbar nach dem Tag der Deutschen Einheit, der von der Staatsspitze in Bonn feierlich begangen wurde. Zusammen mit dem Nordrhein-Westfalen-Tag wurde drei Tage lang ein großes Fest gefeiert, zu dem mehrere Hunderttausend Besucherinnen und Besucher kamen.

„Die professionelle Ausrichtung dieses Festes, vor allem aber die – Dank motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dauerhaft gute Arbeit der Bonner Behörden zeigt, dass diese Aufgaben hier am richtigen Ort angesiedelt sind“, so Katja Dörner (Grüne), Ulrich Kelber (SPD), Paul Schäfer (Linke) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).

Es sei einmal mehr sichtbar geworden, dass das Berlin/Bonn-Gesetz wegweisende Bestimmungen getroffen hätte, als es 1994 die „faire dauerhafte Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn“ festlegte. Es habe in der Vergangenheit zahlreiche Anpassungen an organisatorische Notwendigkeiten gegeben, durch die inzwischen mehr Arbeitsplätze an der Spree als am Rhein angesiedelt seien. Diese Entwicklung, die sich noch gerade im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes bewegt, hat die Region aufmerksam beobachtet.

„Wir sind deshalb umso wachsamer, wenn es jetzt um die Auswirkungen der Bundeswehrreform für Bonn geht“, so die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. „Das Berlin/Bonn-Gesetz ist Grundlage für alle Beteiligten, seine Festlegungen sind nicht verhandelbar.“ Nach dem Berlin/Bonn-Gesetz von 1994 wurden in Bonn sechs Politikbereiche mit erstem Dienstsitz der Bundesressorts geschaffen: Bildung und Forschung, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gesundheit, Verteidigung, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Umwelt. Um diese Politikbereiche als Kristallisationspunkt herum haben sich in den letzten Jahren starke thematische Netzwerke gebildet, deren Expertise weit über die Grenzen des Landes hinaus geschätzt werden.

Am deutlichsten wird dies beim Thema Nachhaltigkeit. Alle 17 der heute in Bonn ansässigen UNO-Einrichtungen widmen sich diesen Zukunftsfragen für unseren Globus. Sie stehen in engstem Kontakt mit den einschlägigen Ministerien für Umwelt bzw. wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie mit den rund 150 Nichtregierungsorganisationen, die ebenfalls von Bonn aus dieses Thema vorantreiben.

30Sep

Faires Kaffeekränzchen im Berliner Büro

Heute haben wir uns am Weltrekordversuch von Fairtrade beteiligt. Ziel: An einem Tag sollen in “fairen Kaffeepausen” mehr als eine halbe Million Tassen fair gehandelter Kaffee getrunken und damit auf gerechte Handelsalternativen aufmerksam gemacht werden. Mehr Infos zur Aktion gibt es hier.

Von links nach rechts: Chris, Isabel, Katja, Juliana, Eva

30Sep

Lebenspartnerinnen beim Abstammungsrecht gleichstellen

Kinder haben ein Recht auf Eltern, die für sie Verantwortung übernehmen. Diese Verantwortung übernehmen gleichgeschlechtlichen wie verschiedengeschlechtlichen Eltern gleichermaßen. Es gibt keinen gewichtigen Grund, Kinder, die in eine Lebenspartnerschaft hineingeboren werden, anders zu behandeln als Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden. Eingetragene Lebenspartnerinnen werden aber im Bereich des Abstammungsrechts und auch bei der Kinderwunschbehandlung anders behandelt als Ehepaare. So verweigern die Ärzte in Deutschland zumeist die Behandlung. Wie in allen Bereichen setzen wir uns auch hier für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerinnen mit Ehegatten ein. Mit unserem Bundestagsantrag “Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerinnen mit Ehegatten im Bereich des Abstammungsrechts und beim Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen” wollen wir lesbischen Paaren die Familiengründung erleichtern.

Dazu soll lesbischen Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, der Zugang zur künstlichen Befruchtung geebnet werden. Wird ein Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft hineingeboren, so soll davon ausgegangen werden, dass beide Partnerinnen die Eltern des Kindes sind und eine spätere Stiefkindadoption, die zum Teil lange dauert und zudem aufwendig und teuer ist, unnötig wird.

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