Aufgrund der vielen Nachfragen – ich kann das ganze Tamtam ja nicht nachvollziehen: Ich halte die Rede des Papstes im Bundestag für ein problematisches Signal mit Blick auf die Trennung von Staat und Kirche. Es gibt gute Gründe, die Kritik am Papst selbst oder an der Tatsache, dass er im Parlament redet, durch Fernbleiben auszudrücken. Die teils derben und herabwürdigenden Aussagen einiger meiner Kolleginnen und Kollegen an die Adresse der KritikerInnen finde ich unangemessen. Sie offenbaren ein bedenkliches Demokratieverständnis. Ich selbst werde mir die Rede anhören. In erster Linie, um mir ein eigenes Bild machen zu können. Der Papst spricht für Millionen Katholikinnen und Katholiken weltweit und das möchte ich angemessen würdigen. Meiner Kritik an der Haltung des Papstes bspw. hinsichtlich der Gleichberechtigung der Frauen, einer selbstbestimmten Sexualität oder der Ökomene werde ich angemessen Ausdurck verleihen.
Aktuell
“The same procedure as last year”
Wiederholt hat der Bundestag über den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unterdreijährige Kinder debattiert. Es ist erschreckend, dass die Bundesregierung die drängensten Probleme beim U3-Ausbau noch immer nicht angegangen ist – und das obwohl in nicht einmal zwei Jahre einjährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben werden. 
Weltkindertag: Bundesregierung hat nichts für die Kinderrechte getan
Anlässlich des Weltkindertages am 20. September erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Die Halbzeitbilanz der schwarz-gelben Koalition ist auch mit Blick auf die Kinderrechte düster. Dies zeigt sich angesichts des diesjährigen Mottos des Weltkindertages “Kinder haben was zu sagen”. Im Koalitionsvertrag hatte die schwarz-gelbe Koalition angekündigt, sie wolle die Kinderrechte stärken. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sollte von Beginn an gefördert werden. Man wollte sich dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche die Gesellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können. Von diesen Ankündigungen ist nichts übrig geblieben.
Die Bundesregierung hat die Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zwar zurückgezogen, will aber keinerlei Konsequenzen zugunsten der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ziehen. Sie hat den erfolgreichen Nationalen Aktionsplan “Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010″ ersatzlos auslaufen lassen. Auch die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes prallen an ihr ab: So will die Bundesregierung weder eine Debatte über die Stärkung der Kinderrechte in der Verfassung, noch ist sie an einem Monitoring zur UN-Kinderrechtskonvention interessiert.
Wenn es um die Kinderrechte und die Kinderfreundlichkeit Deutschlands geht, gibt es noch viel zu tun. Es wird Zeit, dass sich die Familienministerin glaubhaft zu den Rechten der Kinder positioniert und initiativ wird. Der Weltkindertag wäre ein geeigneter Anlass. Auch dieses Jahr vergeht er ohne erkennbare Taten.
Wettbewerb “Aktiv für Demokratie und Toleranz”
Die Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner, Ulrich Kelber und Paul Schäfer machen darauf aufmerksam, dass der Wettbewerb “Aktiv für Demokratie und Toleranz” in die Schlussphase geht. Noch bis Ende September haben engagierte Initiativen, Vereine und Einzelpersonen die Möglichkeit sich mit ihrem Projekt bei diesem Wettbewerb des Bündnisses für Demokratie und Toleranz zu bewerben.
Gesucht werden vorbildliche, zur Nachahmung geeignete zivilgesellschaftliche Projekte für eine demokratische und tolerante Gesellschaft, insbesondere
- Projekte, die sich mit allen Formen der innerlichen und äußerlichen Weiterentwicklung von Bündnissen beschäftigen und dabei besondere Akzente auf die Verstetigung der Arbeit und die Gewinnung und Einbindung neuer Gruppen legen;
- Projekte zur Förderung von Integration, mit der Ausrichtung der aktiven Beteiligung der Aufnahmegesellschaft;
- Projekte, die sich gegen den politischen Extremismus sowie gegen antisemitische Vorurteile und rassistische Ideologien wenden;
- Projekte mit dem Ziel, durch die Motivation und Stärkung ehrenamtlichen Engagements den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu erleichtern;
- Maßnahmen zur Gewaltprävention und Stärkung von Zivilcourage;
- Aktives Engagement für Bürgerbeteiligung und Partizipation;
- Aktivitäten, die sich konkret mit den Möglichkeiten und Herausforderungen der Zivilgesellschaft durch neue Medien und deren Missbrauch durch Extremisten beschäftigen sowie zivilgesellschaftliches Engagement im Internet fördern.
“Wir möchten alle Bonner Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die solche Projekte durchführen, ermutigen sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen”, so die Abgeordneten Dörner, Kelber und Schäfer. “Den preisgekrönten Initiativen und Projekten winken Geldpreise im Wert von 2.000 bis 5.000 €.”
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bündnisses für Demokratie und Toleranz.
Umgangsrecht: Kindeswohl in den Mittelpunkt
Zum zweiten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Umgangsrecht biologischer, aber rechtlich nicht anerkannter Väter mit ihren Kindern gestärkt. Dazu erklären Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:
Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 15. September 2011. Bereits in seinem Urteil vom 21. Dezember 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte von leiblichen Vätern und ihren Kindern gestärkt.
Eine Beziehung können Kind und Vater nur durch direkten Kontakt aufbauen. Hierfür bietet das Umgangsrecht die rechtliche Möglichkeit. Wenn es zum Wohl des Kindes ist, muss der Kontakt eines Kindes zu seinem biologischen Vater nach dem aktuellen Urteil auch dann rechtlich durchgesetzt werden können, wenn zuvor zwischen Kind und Vater keine soziale Beziehung bestanden hat. Gleichzeitig sind die deutschen Gerichte nun verpflichtet, bei der Umgangsregelung auch die Rechte und Interessen des leiblichen Vaters stärker zu berücksichtigen.
Das Urteil macht einmal mehr deutlich, dass die Bundesregierung zeitnah prüfen muss, ob beim Umgangsrecht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Bei der Abwägung muss dann das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden.




