In dieser Woche ist eine Besuchergruppe mit Teilnehmenden aus Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Siegen-Wittgenstein auf meine Einladung in Berlin. Zum viertägen Programm gehören u.a. die Besichtigung des Reichstags, Stadtrundfahrten und der Besuch wichtiger historischer Stätten in und um Berlin. Wenn Sie Interesse haben, an einer der so genannten Abgeordneten-Reisen teilzunehmen, können Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro (telefonisch: 0228-62919958 oder per Mail: katja.doerner@wk.bundestag.de) wenden.
Aktuell
Bundesregierung muss endlich Gesamtstrategie vorlegen
Zur Ankündigung der Bundesregierung, Internetseiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, nicht mehr sperren zu wollen, erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netz- und Innenpolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Die Entscheidung der Bundesregierung war überfällig. Netzsperren sind kein probates Mittel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet zu unterbinden. Im Gegenteil: Netzsperren verleiten zur Untätigkeit und verdecken die Sicht auf eine dringend benötigte mehrdimensionale Gesamtstrategie für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen dieser Straftaten im Internet muss ein zentraler Teil dabei sein. Die jüngste Entscheidung, keine Netzsperren anwenden zu wollen, kann nur ein erster Schritt sein.
Weil sich die Aktivitäten der Bundesregierung in den vergangenen Monaten darin erschöpft haben, über die Sinnhaftigkeit von Netzsperren zu diskutieren, ist der Nachholbedarf groß. Nachdem die Bundesregierung endlich den Irrweg Netzsperren verlassen hat, muss sie endlich eine Strategie zum Schutz von Kindern und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch vorlegen, die vor allem auf Prävention setzt.
In einem Eckpunktepapier zum Thema “Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen” haben wir konkrete Vorschläge gemacht, wie Prävention und Opferschutz gestärkt und das Löschen auch im internationalen Kontext effektiver gestaltet werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auch weiterhin dringend dazu auf, den unter Rot-Grün auf den Weg gebrachten Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schnellstmöglich wieder aufzulegen.
Homophobie im Profifußball: Offener Brief an Oliver Bierhoff
Irritiert waren wir über die Aussagen des Managers der Deutschen Nationalmannschaft, Oliver Bierhoff, im Nachklapp der Ausstrahlung des ARD-Tatorts “Mord in der ersten Liga”, der Homosexualität im Profifußball zum Thema gemacht hat. Bierhoff drückte in der BILD seine Verärgerung aus und verwehrte sich dagegen, dass die Prominenz der Nationalelf “missbraucht wird, um ein Thema zu entwickeln.” Zudem kündigte er “Grundsätzliches” an, um die Nationalmannschaft zukünftig vor derartigen Gerüchten zu schützen. In einem Offenen Brief an Oliver Bierhoff habe ich gemeinsam mit sieben weiteren grünen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie dem Landesvorsitzenden der Grünen NRW darauf hingewiesen, dass ein offener Umgang mit Homosexualität im Fußball auf allen Ebenen überfällig ist und der DFB gefragt ist, seinen Beitrag hierzu zu leisten.
Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte engagieren
Anlässlich des 19. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte im In- und Ausland engagieren. Sie scheint zu glauben, dass das Thema mit der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr abgehakt ist. Wenn Frau Schröder als zuständige Bundesministerin der Auffassung ist, die Kinderrechte seien in Deutschland umgesetzt, dann zeigt dies, dass ihr jegliches Bewusstsein für die Zusammenhänge fehlt.
Die Kinderrechtskonvention setzt den verbindlichen Maßstab, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Das bezieht auch minderjährige Flüchtlingskinder ein, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt. Die Konvention legt auch die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Und auch bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II galt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).
Um sicherzustellen, dass der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend das Kinderwohl bei allen Entscheidungen tatsächlich Vorrang hat, ist es überfällig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Erst Anfang dieses Jahres haben Fachverbände die Haltung der Bundesregierung zu den Kinderrechten ausführlich kommentiert. Das Ergebnis: Was im Koalitionsvertrag verheißungsvoll als Stärkung der Kinderrechte angekündigt wurde, findet keine Umsetzung. Vielmehr noch offenbart die Bundesregierung und allen voran Familienministerin Schröder, dass sie auch kein Interesse hat, sich weiter für die Rechte von Kindern zu engagieren. Nur so ist zu erklären, das der erfolgreiche Nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland beendet wurde. Dagegen wäre eine Neuauflage dringend nötig.
Mehr Informationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention finden sich hier.
Elterngeld – Bundesregierung interessiert nicht, was sie mit Kürzungen anrichtet
Das sogenannte Sparpaket der schwarzgelben Bundesregierung hat zu harten Einschnitten für viele Familien geführt. So wird seit dem 1. Januar 2011 das Elterngeld für FürsorgeempfängerInnen faktisch gestrichen und für viele BezieherInnen mit kleinen Einkommen gekürzt. Diese Regelung haben wir Grünen kritisiert und eine Rücknahme gefordert. Gleichzeitig sollte das Elterngeld für Gutverdiener mit einem Paareinkommen von über 500.000 Euro jährlich gestrichen werden. Eine Maßnahme, die wir vor allem wegen des zu befürchtenden hohen Verwaltungsauwands für eine Placebomaßnahme halten. Daher habe ich die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zur Umsetzung der Kürzungen beim Elterngeld befragt. Insgesamt konnte die Bundesregierung von 32 Fragen nur sieben Fragen beantworten, viele mangels empirischer Daten nicht. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung keinen Grund diesen Mangel zu beheben. Es interessiert die Bundesregierung offensichtlich nicht, was sie mit ihren unsozialen Kürzungen anrichtet. Die komplette Antwort der Bundesregierung findet ihr hier und meine Bewertung ist hier verlinkt.







