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Aktuell

 

 

22Okt

BaFin-Standort Bonn dauerhaft sichern

Zur geplanten Reform der Bankenaufsicht und möglichen Auswirkungen auf den Standort Bonn erklären die Bundestagsabgeordneten der Region Bonn/ Rhein-Sieg Elisabeth Winkelmeier-Becker, Katja Dörner, Ulrich Kelber und Paul Schäfer:

Eine Neuordnung der Bankenaufsicht in Deutschland darf nicht zu Lasten des Bonner Standorts der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehen. Insbesondere Anzahl und Qualität der Arbeitsplätze bei der Bundesanstalt in Bonn dürfen durch diese Reform nicht zur Disposition gestellt werden. Wir erwarten von der Bundesregierung außerdem klare Aussagen zur Zukunft der Versicherungsaufsicht der BaFin, die ja ebenfalls am Standort Bonn untergebracht ist.

Wir gehen davon aus, dass die Festlegung des Koalitionsvertrags zum Erhalt des Standorts in Bonn unverändert Gültigkeit hat. Dem Geist dieser Vereinbarung genügt es dabei nicht, lediglich den Standort zu wahren. Es müssen auch Anzahl und Anforderungsniveau der Arbeitsplätze erhalten bleiben.

13Okt

Kita-Ausbau: Wer bestellt, muss auch bezahlen

Anlässlich des Urteils des NRW-Verfassungsgerichtshofs über die Klage von 23 Kommunen gegen die Kostenverteilung bei Kita-Plätzen erklären Britta Haßelmann, Sprecherin für Kommunalpolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Das Urteil ist die Quittung für ein unsolides Finanzierungssystem im Kitabereich. Der Verfassungsgerichtshof in Münster weist den Weg in die richtige Richtung. Wer bestellt, muss auch bezahlen. Bund, Länder und Kommunen müssen alle ihren Beitrag zur Finanzierung des Kindertagesausbaus leisten.

Es muss neue Verhandlungen geben, in denen Bund, Länder und Kommunen als gleichberechtigte Partner verbindliche Vereinbarungen treffen. Neben den Ländern ist auch der Bund in der Pflicht, bei der Finanzierung nachzusteuern und für eine aufgabengerechte Kostenausstattung der Kommunen Sorge zu tragen. Bisher haben sich einige Länder aus der Verantwortung gezogen und die Bundesgelder für die Betriebskosten nicht weitergegeben.

Der richtige und wichtige Ausbau der Kindertagesbetreuung kann nur dann erfolgreich sein, wenn er solide finanziert ist. Hier hätte die Bundesregierung längst beweisen können, dass sie es ernst meint mit einer aufgabengerechten Kostenausstattung der Kommunen.

11Okt

Keine Ablenkungsmanöver beim Elterngeld

Zum Vorschlag der FDP, das Elterngeld für Spitzenverdiener zu streichen, erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:

„Es ist nicht akzeptabel, dass die FDP mit dem Vorschlag von den unsozialen Kürzungen beim Elterngeld ablenken will. Angesichts der Tatsache, dass nur eine Handvoll Eltern Spitzenverdiener sind, während 130.000 Familien und damit 16 Prozent aller derzeitigen ElterngeldbezieherInnen Alg II bekommen, ist dieser Vorschlag ein Tropfen auf den heißen Stein.

Gerechtigkeit für Familien heißt, das Elterngeld auch für Alg-II-EmpfängerInnen bestehen zu lassen. Familien dürfen nicht als Sparschweine für eine verfehlte Regierungspolitik herhalten. Beim Elterngeld gilt es Gerechtigkeitslücken zu schließen. Das Elterngeld muss eher inhaltlich weiterentwickelt werden. Wir brauchen ein Teilelterngeld, sodass beide Eltern ohne finanzielle Nachteile gleichzeitig Teilzeit arbeiten können.“

08Okt

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familie und Beruf zu vereinbaren, stellt Eltern, vor allem Mütter, nach wie  vor vor große Probleme. Arbeitszeiten und Arbeitsumfang sind wenig flexibel und Kitaplätze oder Hortbetreuungsmöglichkeiten nicht ausreichend oder nicht in gewünschter Qualität vorhanden. Es fehlt insgesamt an ganztägigen Angeboten und die Öffnungszeiten der Einrichtungen sind oft unflexibel und lebensfern. Als Folge von fehlender Infrastruktur und ungenügender Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz bleiben Frauen oft berufliche Chancen verwehrt.

Wir Grünen haben dazu einen Antrag im Bundestag eingebracht und debattiert. Darin fordern wir nicht nur eine bessere Betreuung für Kinder, die Weiterentwicklung des Teilelterngeldes, sondern auch ein Recht auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz.

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08Okt

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und erst recht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August 2010 steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratetet Eltern zu reformieren und die Gerechtigkeitslücke mit Blick auf unverheiratete Väter zu schließen.

Als Grüne schlagen wir ein niedrigschwelliges Antragsverfahren vor. Dabei gehen wir davon aus, dass die gemeinsame Sorgetragung in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt.

Einen entsprechenden Antrag haben wir heute in den Bundestag eingebracht.

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