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Aktuell

 

 

05Mrz

Sorgerecht: Koalition übernimmt grünen Vorschlag

Eineinhalb Jahre nachdem die grüne Bundestagsfraktion auf Initiative meiner Kolleginnen Ingrid Hönlinger, Monika Lazar und mir einen Antrag zur Neuregelung des Sorgerrechts nicht miteinander verheirateter Eltern in den Bundestag eingebracht hat (und mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die vorherige Regelung in Deutschland für nichtig erklärt hatte), haben sich Union und FDP im gestrigen Koalitionsausschuss endlich auf Eckpunkte für eine neue Sorgerrechtsregelung für diese Eltern geeinigt. Erst am vergangenen Freitag hatten wir über eine Geschäftsordnungsdebatte im Deutschen Bundestag nach monatelanger Verweigerungshaltung der Regierungsfraktionen eine Diskussion zu diesem Thema erzwungen.

Nun endlich die Vorschläge für eine Neuregelung und – Überraschung – diese  unterscheiden sich nur graduell von den grünen Forderungen. Auch die Koalition schlägt keinen Automatismus für ein gemeinsames Sorgerrecht, wohl aber ein niedrigschwelliges Antragsmodell vor. Mit der Sorgeerklärung, d.h. bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes, soll der Vater das Sorgerrecht beantragen können. Wenn sich die Mutter nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert, wird das Familiengericht angerufen. Nach Anrufung des  Familiengerichts soll die Mutter eine Frist von sechs Wochen zur Stellungnahme erhalten. Das Familiengericht soll in einem beschleunigten Verfahren ohne Anhörung von Jugendamt oder den Eltern entscheiden, wenn die Mutter nicht Stellung nimmt und keine kindeswohlrelevanten Gründe gelten gemacht werden. Das Familiengericht spricht auch dem Vater das Sorgerrecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vorschlag der Koalition unterscheidet sich also vor allem insofern von den grünen Vorstellungen, als dass das Familiengericht auch angerufen wird, wenn die Mutter sich beim Jugendamt nicht zum Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge äußert. Dem grünen Antrag entsprechend soll aber die gemeinsame Sorge auch dann vom Jugendamt ohne Verfahren beim Familiengericht erteilt werden, wenn die Mutter sich nach Ablauf gewisser Schutzfristen nicht äußert.

Leider bleiben bei den Eckpunkten im Beschluss des Koalitionsausschusses die von uns für wesentlich erachtete Stärkung von Beratung und Mediationsverfahren beim Jugendamt außen vor – hierauf werden wir in den weiteren Beratungen im Bundtag besonders achten. Alles in allem ist es gut, dass nun endlich eine vernünftige Regelungen auf den Weg gebracht wird, die – den bis dato bekannten Eckpunkten nach zu urteilen – dem grünen Leitbild im Familienrecht entsprechen, dem zugrunde liegt, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Dementsprechend darf auch das Familienrecht nicht zwischen Kindern von miteinander verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden. Alle Eltern haben ein genuines und von der Verfassung geschütztes Recht und auch die Pflicht, für ihre Kinder Verantwortung zu tragen.

02Mrz

Einladung zum Girls‘ Day nach Berlin

Am diesjährigen Girls‘ Day am 26. April können wieder tausende Mädchen in ganz Deutschland ins Berufsleben hinein schnuppern.

Aus diesem Anlass möchte ich zwei Bonner Schülerinnen der Oberstufe nach Berlin einladen.

Die Schülerinnen nehmen am Girls‘ Day Programm der grünen Bundestagsfraktion teil, lernen die Arbeit der Politikerinnen und Mitarbeiterinnen kennen und haben die Gelegenheit, Gespräche mit diesen zu führen. Die Anreise ist geplant für Mittwoch den 25. April, so dass die Schülerinnen den Abend mit mir verbringen und von mir u. a. durch den Reichstag geführt werden.

Interessierte Oberstufenschülerinnen schicken ihre Bewerbung bitte an das Wahlkreisbüro Katja Dörner, Dorotheenstr. 79, 53111 Bonn oder per Email an katja.doerner@wk.bundestag.de. Bewerbungsschluss ist der 23. März.

Die Kosten für die Fahrt und die Unterkunft trage ich.

29Feb

Kinderarmut: Größte sozialpolitische Herausforderung unserer Zeit

Anlässlich der aktuellen Studie des Paritätischen Gesamtverbandes erklären Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Die Quote der auf Hartz IV angewiesenen Kinder ist seit Jahren auf hohem Niveau. Einer Verringerung der Kinderarmut in den neuen Bundesländern steht die konstant schlechte Situation im Ruhrgebiet oder in strukturschwachen ländlichen Gegenden wie Schleswig-Holstein Ost gegenüber.

Weil das Bundesarbeitsministeriums bei den Mitteln für Qualifizierung oder Existenzgründung massiv kürzt, droht auch immer mehr Familien eine Abhängigkeit von Sozialleistungen.

Gerade bei Alleinerziehenden wäre stattdessen eine Erhöhung der Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose angebracht. Dies wäre ein entscheidender Hebel, um Kinder aus dem Leistungsbezug zu holen. Zudem sind Alleinerziehende besonders auf gute Kindertageseinrichtungen angewiesen. Dafür muss verstärkt in den Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren investiert und ein Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz im Bundesgesetz verankert werden. Zudem bleibt die Bundesregierung aufgefordert, einen bedarfsgerechten Kinderregelsatz zu ermitteln, der den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts genügt.

Perspektivisch muss die heute ungerechte Kinder- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt werden, damit arme Kinder und ihre Familien besonders profitieren und nicht Familien, die die größtmöglichen Steuerfreibeträge nutzen. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket, das die Kinder vielfach nicht erreicht, gelingt es keinesfalls, die gesellschaftliche Isolation von Kindern in Armut aufzuheben.

28Feb

UN-Kinderrechtskonvention: Erster Schritt zur Beschwerdemöglichkeit– weitere Taten müssen folgen

Anlässlich der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention zur Schaffung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages:

Die Bundesregierung unterstützt die Beschwerdemöglichkeit bei Kinderrechtsverletzungen auf UN-Ebene. Sie hat heute das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Erst nachdem die Ratifizierung in Deutschland erfolgt ist, steht Kindern hierzulande der Weg zur UN offen.

Allerdings müssen dem internationalen Engagement Deutschlands für die Kinderrechte Taten folgen. Es ist wenig überzeugend, Kindern eine Beschwerdemöglichkeit schaffen zu wollen, während in Deutschland immer noch nicht allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland die völkerrechtlich verbindlichen Rechte verwehrt. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Kinderrechte müssen stärker bekannt gemacht werden. Ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich beschweren zu können, wenig. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen. Außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert.

Wenn die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention nicht vollständig umsetzt, könnte schon in naher Zukunft eine Individualbeschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden.

27Feb

Abstimmung zum 2. Griechenlandpaket

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag heute in einer Sondersitzung für eine deutsche Beteiligung am 2. Hilfspaket für Griechenland gestimmt. Auch meine Fraktion hat für den Antrag der Bundesregierung gestimmt. Ich selbst konnte aufgrund meiner Teilnahme an der UN-Frauenrechtskonferenz in New York nicht abstimmen, hätte aber selbstverständlich zugestimmt. Ergänzend haben wir einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir deutlich machen, dass wir den Weg der kontrollierten Staatsinsolvenz mit Griechenland gehen werden – wohlwissend, dass dies ein harter und schwieriger Weg ist. Aber die Alternative, ein Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone in Folge eines ungeordneten Staatsbankrott, kommt für uns nicht in Frage.

Das bedeutet jedoch nicht, dass wir das Vorgehen der Bundesregierung uneingeschränkt unterstützen. Im Gegenteil, das miserable europäische Krisenmanagement unter der Führung der Bundesregierung hat neben zahlreichen politischen und administrativen Problemen in Griechenland mit dazu beigetragen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Griechenland verschlechtert hat. Außerdem macht die Bundeskanzlerin den Bürgerinnen und Bürgern etwas vor, wenn sie die neue Unterstützung Griechenlands als finale Rettung darstellt. Es ist davon auszugehen, dass Griechenland noch mindestens ein weiteres Rettungspaket brauchen wird, um sich in 10-15 Jahren von dieser Krise nachhaltig zu erholen.

So sinnvoll die Entscheidung aus ökonomischer Sicht ist, darf nicht vergessen werden, dass der Bundestag heute auch eine wichtige politische Entscheidung getroffen hat. Es ist ein Signal dafür, dass Deutschland auch weiterhin an der europäische Integration festhält. Wir geben Griechenland nicht auf sondern machen uns auch weiterhin dafür stark, damit Griechenland Teil der Währungsunion bleibt.

Die Krise zeigt: eine Währungsunion bedarf einer Wirtschafts- und Solidarunion. Der Abbau der immer gefährlicher anwachsenden wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb der EU bedarf eines nachhaltigen europäischen Wirtschaftsmodells. Hierauf müssen die europäischen Mittel und politischen Kräfte konzentriert werden. Dies ist eine der Aufgabe, der wir in den kommenden Jahren zusammen mit unseren europäischen Nachbarn bewältigen müssen.

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