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Aktuell

 

 

27Okt

Kinderschutzgesetz verabschiedet

Heute hat der Bundestag das Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes, das seit 2008 in Vorbereitung ist, ist der bessere Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Verwahrlosung und Missbrauch. Dazu sollen Institutionen wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen und Kinderärzte künftig besser miteinander vernetzt werden, die Eltern intensiver eingebunden und Beratungsleistungen verbessert werden. Zugleich werden Standards in der Kinderschutzarbeit verpflichtend eingeführt. So sollen Risiken und Belastungen, die zu einer Gefährdung der gesunden Entwicklung von Kindern führen könnten, früher erkannt und die Qualität der Kinderschutzarbeit insgesamt verbessert werden. Es ist positiv, dass Angebote der frühen Hilfen, die engere Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen vor Ort sowie Beratungsansprüche für Kinder und Jugendliche gestärkt werden. Familien werden unterstützt, damit es erst gar nicht zu einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung kommt.

Trotz positiver Aspekte bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Während immer wieder eine reibungslose Vernetzung vor allem von Jugendhilfe und Gesundheitssektor gefordert wird, scheitert die Bundesregierung ausgerechnet an dieser Herausforderung. Das Bundesgesundheitsministerium ist bislang seinen Anteil an der Kinderschutzarbeit schuldig geblieben. Dabei ist die Überwindung von Schnittstellenproblemen entscheidend für einen besseren Schutz von Kindern.

Problematisch ist zudem die Kostenseite des Gesetzes. Trotz eines bundesfinanzierten Programms für die Familienhebammen, dessen dauerhafte Finanzierung allerdings unklar ist, sind viele Regelungen des Gesetzes (beispielsweise die Vernetzungsarbeit vor Ort) nicht hinreichend finanziert. Kinderschutz gelingt jedoch nicht zum Nulltarif. Daher ist zu klären, wie Städte und Gemeinden die zusätzlichen Aufgaben im Kinderschutz bewältigen sollen. Unsere ausführlichere Bewertungen des Gesetzentwurfs und weitergehende Forderungen haben wir in diesem Entschließungsantrag dargelegt.

 

26Okt

Persönliche Erklärung zum Rettungsschirm und dessen Hebelung

Nach der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel, hat der Bundestag heute über die Konditionen des Rettungsschirms und dessen Hebelung entschieden. Es ist richtig und wichtig, dass das Plenum des Bundestages diese Entscheidung trifft und nicht – wie von der Koalition zunächst vorgesehen – der Haushaltsausschuss. Ich halte es für richtig, dass die Bundesregierung Verhandlungen über eine Ausweitung der Kapazitäten der EFSF mittels so genannter Hebelung führt und habe deswegen dem interfraktionellen Entschließungsantrag zugestimmt. Die so genannte Hebelung ist notwendig, um nach dem anstehenden Schuldenschnitt für Griechenland Ansteckungsgefahren im Euroraum zu vermeiden und die Märkte zu stabilisieren. Der gemeinsame Entschließungsantrag ist in der derzeitigen kritischen Situation ein wichtiges Zeichen. Wir Grünen konnten unter anderem die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer darin verankern. Doch der Entschließungsantrag ist selbstverständlich ein Kompromiss, deshalb habe ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten meiner Fraktion eine persönliche Erklärung abgegeben, um zu dokumentieren, was über den Entschließungsantrag hinaus aus unserer Sicht notwendig ist, um die Krise zu bewältigen.

26Okt

Die Fakten sprechen eine andere Sprache

Die Bonner Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber (SPD), Katja Dörner (Grüne) und Paul Schäfer (Die Linke) erwarten von der Bundesregierung eine klare Zusage zur Einhaltung des Berlin-Bonn-Gesetzes und damit zum Verzicht auf eine Verlagerung von Beschäftigten des Bundesverteidigungsministeriums von Bonn nach Berlin.

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass Bonn ein knappes Drittel seiner Bundeswehr-Beschäftigten außerhalb des Verteidigungsministeriums verliert und damit keineswegs für die Verkleinerung des Ministeriums und vom Minister beabsichtigte Verlagerungen von Teilen des Ministeriums nach Berlin “entschädigt” wird. “Bis jetzt arbeiten in Bonn rund 6.000 Menschen für die Bundeswehr, 2.519 im Ministerium und 3.470 in anderen Dienststellen. Nach den Plänen von Minister de Maizière werden es maximal 5.200 sein, also mindestens 800 weniger. Dies kann auch die Verrechnung der aus dem Ministerium ausgegliederten Arbeitsplätze mit den sonstigen Beschäftigten nicht verdecken. Und der Minister hat ja erneut angekündigt, weitere Jobs nach Berlin verlagern zu wollen, so dass die Zahl der Bundeswehr-Jobs in Bonn bis auf 4.000 absinken könnte”, analysieren Kelber, Dörner und Schäfer die Zahlen und Ankündigungen des Ministers.

“Das sind die Fakten. Sie sprechen eine andere Sprache als die schönen Worte aus dem Ministerium. Bonn verliert im Rahmen der Bundeswehrreform Arbeitsplätze wie andere Regionen auch. Das war zu erwarten! Aber zusätzlich will der Minister massiv Jobs von Bonn nach Berlin verlagern, das hat er erneut bekräftigt. Dass die Versetzung im Zeitablauf ‘zurückgestellt’ wird, weil noch gar keine Gebäude in Berlin zur Verfügung stehen, kann die Region nicht beruhigen. Das könnte nur eine konkrete Zusage der Bundesregierung, auf Grundlage des Berlin-Bonn-Gesetzes auf diese Verlagerungen nach Berlin zu verzichten. Das fordern wir ein”, sind Kelber, Dörner und Schäfer entschlossen.

25Okt

Abgeordnete verlangen Machtwort der Bundeskanzlerin

„Bundesverteidigungsminister de Maizière hat keinerlei Mandat dafür, dass Berlin-Bonn-Gesetz zu brechen. Wir erwarten jetzt ein Machtwort der Bundeskanzlerin, die der Region eine Einhaltung des Gesetzes wiederholt klar zugesagt hat“, fordern die regionalen Bundestagsabgeordneten Katja Dörner (Grüne), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Ulrich Kelber (SPD) und Paul Schäfer (Die Linke) sowie der Vorsitzende der Bonner CDU, Philipp Lerch.

Den ersten Dienstsitz formal in Bonn zu belassen, aber dann wie de Maizière bis zu 75% der Mitarbeiter in Berlin ansiedeln zu wollen, ist aus Sicht der Abgeordneten ein Verstoß gegen die Festlegung des Gesetzes für die ersten Dienstsitze und Politikbereiche in der Bundesstadt Bonn. „Der Minister bleibt dazu inhaltlich und rechtlich jede Antwort schuldig“, beklagen Dörner, Winkelmeier-Becker, Kelber und Schäfer.

Besonders eklatant und eindeutig sei der Gesetzesbruch bei der Festlegung des Berlin-Bonn-Gesetzes. Dieses schreibt ausdrücklich vor, dass die Mehrzahl der in den Ministerien beschäftigten Beamten und Angestellten in Bonn arbeiten sollen. Derzeit sind es aber schon rund 10.000 in Berlin und nur noch knapp über 8.000 in Bonn. „Wenn die Bundeskanzlerin de Maizière nicht stoppt, könnte dieses Missverhältnis auf 11.250 zu 6.000 steigen. Selbst wenn man die aus dem Ministerium ausgegliederten Beschäftigten dazurechnet, sind es 11.250 zu 7.000. Diesen eindeutigen Rechtsbruch kann die Kanzlerin nicht ignorieren“, stellen die Bundestagsabgeordneten fest.

Die „Standortgarantie“ für die Hardthöhe sei kein wirkliches Entgegenkommen für die Region: „Die Hardthöhe ist von der Infrastruktur her das Beste, was die Bundeswehr besitzt. Eine Aufgabe oder auch Teilaufgabe wäre ein finanzielles Desaster. Das weiß natürlich auch der Verteidigungsminister und belegt die Hardthöhe schon aus Eigen­interesse“, zeigen sich Dörner, Winkelmeier-Becker, Kelber und Schäfer unbeein­druckt.

Die Abgeordneten warnen auch vor einer Schließung der Informations- und Medienzentrale sowie des Logistikamtes der Bundeswehr in St. Augustin. „Das Medien­zentrum ist hochmodern, ein Neubau in Straußberg bei Berlin wäre eine völlig unnötige Geldausgabe. Außerdem würden die besten Mitarbeiter sich neue Arbeitsplätze suchen und die Bundeswehr damit massiv Kompetenz verlieren. Und auch beim Logistikamt sprechen alle organisatorischen und finanziellen gegen einen Umzug. Sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, verlangen wir vom Minister eine klare und nachvollziehbare Begründung“, so Dörner, Winkelmeier-Becker, Kelber und Schäfer.

14Okt

Wo erster Dienstsitz dran steht, muss das Verteidigungsministerium drin sein

Anlässlich des gestrigen Gesprächs von Verteidigungsminister de Maizière mit Oberbürgermeister Nimptsch und Landrat Kühn erklären die Bundestagsabgeordneten aus Bonn und der Region Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB (CDU), Paul Schäfer MdB (Linke), Ulrich Kelber MdB (SPD), Katja Dörner MdB (Grüne) und Phillip Lerch (Kreisvorsitzender CDU Bonn):

„Die von Verteidigungsminister de Maizière gestern bekannt gegebenen Pläne dürfen nicht das letzte Wort für die Zukunft des Verteidigungsministeriums und der Hardthöhe sein. Das gemeinsame Engagement aller Verantwortlichen aus Bonn und der Region für die Beibehaltung des ersten Dienstsitzes in Bonn hat zwar Früchte getragen und ist ein wichtiges Signal. Aber formal erster Dienstsitz zu bleiben, bringt wenig, wenn – wie vom Verteidigungsminister geplant – ein Großteil der ministeriellen Arbeitsplätze nach Berlin verlagert wird. Der zukünftige erste Dienstsitz darf kein Rumpf-Ministerium sein. Das Bonn-Berlin-Gesetz ist auch bezogen auf das Verteidigungsministerium eindeutig. Jede Unterhöhlung des Gesetzes ist für uns nicht akzeptabel. Wenn der Verteidigungsminister die Reform im guten Einvernehmen mit Bonn und der Region voranbringen will, muss er seine Pläne, die offensichtlich übermäßig zu Lasten des Standorts gehen, deutlich korrigieren.“

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