Eineinhalb Jahre nachdem die grüne Bundestagsfraktion auf Initiative meiner Kolleginnen Ingrid Hönlinger, Monika Lazar und mir einen Antrag zur Neuregelung des Sorgerrechts nicht miteinander verheirateter Eltern in den Bundestag eingebracht hat (und mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die vorherige Regelung in Deutschland für nichtig erklärt hatte), haben sich Union und FDP im gestrigen Koalitionsausschuss endlich auf Eckpunkte für eine neue Sorgerrechtsregelung für diese Eltern geeinigt. Erst am vergangenen Freitag hatten wir über eine Geschäftsordnungsdebatte im Deutschen Bundestag nach monatelanger Verweigerungshaltung der Regierungsfraktionen eine Diskussion zu diesem Thema erzwungen.
Nun endlich die Vorschläge für eine Neuregelung und – Überraschung – diese unterscheiden sich nur graduell von den grünen Forderungen. Auch die Koalition schlägt keinen Automatismus für ein gemeinsames Sorgerrecht, wohl aber ein niedrigschwelliges Antragsmodell vor. Mit der Sorgeerklärung, d.h. bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes, soll der Vater das Sorgerrecht beantragen können. Wenn sich die Mutter nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert, wird das Familiengericht angerufen. Nach Anrufung des Familiengerichts soll die Mutter eine Frist von sechs Wochen zur Stellungnahme erhalten. Das Familiengericht soll in einem beschleunigten Verfahren ohne Anhörung von Jugendamt oder den Eltern entscheiden, wenn die Mutter nicht Stellung nimmt und keine kindeswohlrelevanten Gründe gelten gemacht werden. Das Familiengericht spricht auch dem Vater das Sorgerrecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vorschlag der Koalition unterscheidet sich also vor allem insofern von den grünen Vorstellungen, als dass das Familiengericht auch angerufen wird, wenn die Mutter sich beim Jugendamt nicht zum Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge äußert. Dem grünen Antrag entsprechend soll aber die gemeinsame Sorge auch dann vom Jugendamt ohne Verfahren beim Familiengericht erteilt werden, wenn die Mutter sich nach Ablauf gewisser Schutzfristen nicht äußert.
Leider bleiben bei den Eckpunkten im Beschluss des Koalitionsausschusses die von uns für wesentlich erachtete Stärkung von Beratung und Mediationsverfahren beim Jugendamt außen vor – hierauf werden wir in den weiteren Beratungen im Bundtag besonders achten. Alles in allem ist es gut, dass nun endlich eine vernünftige Regelungen auf den Weg gebracht wird, die – den bis dato bekannten Eckpunkten nach zu urteilen – dem grünen Leitbild im Familienrecht entsprechen, dem zugrunde liegt, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Dementsprechend darf auch das Familienrecht nicht zwischen Kindern von miteinander verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden. Alle Eltern haben ein genuines und von der Verfassung geschütztes Recht und auch die Pflicht, für ihre Kinder Verantwortung zu tragen.




