Der Bundesrat hat sich heute gleich mit zwei wichtigen kinderpolitischen Fragestellungen befasst. Thema war zum einen der “Dauerbrenner” Kinderlärm; konkret die Frage, wie der Betrieb von Kindertagesstätten in Wohngebieten gegen Nachbarschaftsklagen abgesichert werden kann. Leider hat der Bundesrat sich nicht zu mehr durchringen können als den Bundestag um eine Darstellung der bestehenden Regelungen zu bitten. Gemeinsam mit meiner nordrhein-westfälischen Kollegin Andrea Asch MdL habe ich diesen minimalen Fortschritt in dieser Pressemitteilung kritisiert. Aktuell habe ich zum Thema Kinderlärm eine Anfrage an die Bundesregierung eingebracht, um zu erfahren, wann und wie die Bundesregierung den Koalitionsvertrag umsetzen und die notwendigen Änderungen im Bauplanungsrecht und der Baunutzungsverordnung vornehmen will.
Lange erwartet wurde auch die Entscheidung des Bundesrats zur UN-Kinderrechtskonvention. Hier hat die schwarz-gelbe Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten, endlich die Vorbehaltserklärung zurücknehmen zu wollen. Leider war auch hier eine klare Entscheidung Fehlanzeige. Statt sich der Forderung nach einer Rücknahme der Vorbehaltserklärung anzuschließen, drückt sich der Bundesrat weiter vor einer Entscheidung und hat den Antrag in einen Ausschuss zurückverwiesen. Damit gibt es weiterhin keine Bewegung beim skandalösen Zustand, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge beispielsweise in Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden. Meine Pressemitteilung zu dieser Bundesratsentscheidung findet sich hier. Zudem befindet sich aktuell dieser Antrag in der Beratung des Bundestags, der vor allem deutlich macht, dass es mit der Rücknahme der Vorbehaltserklärung nicht getan ist, sondern Änderungen in asyl- und ausländerrechtlichen Fragestellungen folgen müssen.






