In einer Kleinen Anfrage habe ich von der Bundesregierung Informationen eingefordert, wie sie die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Kinderrechte umsetzen möchte. Die Antwort war leider ernüchternd: Weder sollen die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden, noch will die Bundesregierung tatsächliche Konsequenzen aus der Rücknahme der Vorbehaltserklärung ziehen. Weiterhin können also minderjährige Flüchtlinge in Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden – ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention und ein Armutzeugnis für die schwarz-gelb. Auch der unter der früheren rot-grünen Bundesregierung ins Leben gerufene Aktionsplan “Für ein kindergerechtes Deutschland” soll im Dezember sang- und klanglos auslaufen. Die Bundesregierung sieht sich nicht länger selbst in der Pflicht, aktiv Kinderrechte zu stärken, sondern schiebt alleine Ländern und Kommunen diese Aufgabe zu. Engagement für Kinder sieht anders aus! Hier geht es zur Antwort auf die Kleine Anfrage und hier zu einem Bericht darüber im Hamburger Abendblatt.
Kinderrechte
Stärkung der Kinderrechte nicht erkennbar
Anlässlich des 21. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Alle Jahre wieder jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention. An diesem 20. November zum 21. Mal. Die am häufigsten ratifizierte Menschenrechtskonvention hat vieles bewirkt, dennoch gelten die in ihr verbürgten Rechte keineswegs für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Zwar hat die Bundesregierung ihre asylrechtlichen Vorbehalte gegenüber der Konvention in diesem Jahr zurückgenommen. Sie weigert sich aber, die notwenigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Für die 16 und 17jährigen unbegleiteten und oftmals schwer traumatisierten Flüchtlinge bedeutet dies, dass sie nicht die dringend benötigte Hilfe erfahren. Vielmehr werden sie im Asylverfahren behandelt wie Erwachsene. Das ist nicht länger hinzunehmen.
Die schwarz-gelbe Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sie wolle sich für eine Stärkung der Kinderrechte einsetzen und in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen.
Anlässlich des Jahrestages haben wir die Bundesregierung in unserer Kleine Anfrage „Stärkung der Kinderrechte“ (Bundestagsdrucksache 17/3644) gefragt, was sie außer der folgenlosen Rücknahme ihrer asylrechtlichen Vorbehalte unternommen hat. Die Stärkung der Kinderrechte darf keine bloße Ankündigung bleiben.
Volkstrauertag: Grabsteine erinnern auch an versklavte Kinder
Zum bevorstehenden Volkstrauertag erklären Uwe Kekeritz, Sprecher für Gesundheit in Entwicklungsländern, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:
Die meisten unserer importierten Natursteine für die hiesige Grabsteinherstellung stammen aus China und Indien. In den Steinbrüchen dort gibt es, trotz offizieller Verbote, noch immer zum Teil sklavenähnliche Kinderarbeit. Die Kinder werden ausgebeutet, damit die Grabsteine unserer Toten möglichst günstig sind. Ein Importverbot ist deshalb überfällig.
Die Kinder sind den unmenschlichen Bedingungen in den Steinbrüchen nicht gewachsen. Sie werden in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und gesundheitlich schwer geschädigt. Die Arbeit zerstört ihre Kindheit, nimmt ihnen das Recht auf Bildung und verbaut ihre Zukunft. Kinder können sich nicht dagegen wehren. Wir müssen daher die Rechte der Kinder respektieren und deshalb Produkte aus Kinderhand ächten.
Alle Strategien der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderarbeit müssen gleichzeitig von wirksamen Maßnahmen zur Armutsbekämpfung begleitet werden. Armut in den Familien der Entwicklungsländer ist eine der unmittelbaren Ursachen für die Ausbeutung von Kindern. Ein Importverbot von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit reicht deshalb alleine nicht aus.
Viel (Kinder)Lärm um nix
Angekündigt wurde viel, passiert ist nichts: Obwohl gerichtliche Auseinandersetzung wegen Konflikten im Zusammenhang mit Kinderlärm zunehmen, ist die Bundesregierung bis heute nicht aktiv geworden.
Ich finde: Es gibt keinen Grund, weiter Zeit verstreichen zu lassen. Daher habe ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der grünen Bundestagsfraktion den Antrag „Vorrang für Kinder – auch beim Lärmschutz“ eingebracht, über den wir heute im Bundestag debattiert haben. Darin zeigen wir, wie es geht. Denn ein Kabinettsbeschluss im Sommer nächsten Jahres – wie von schwarz-gelb angekündigt – ist mit Blick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren viel zu spät. Heute haben wir die Bundesregierung an ihre Ankündigungen im Koalitionsvertrag erinnert und sie aufgefordert, denen endlich Taten folgen zu lassen.
Die Urteile im Zusammenhang mit Kinderlärm sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Viele Jugendhilfeeinrichtungen und Kindergärten berichten, welche kraftraubenden Anstrengungen sie unternehmen, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Fachkräfte der Einrichtungen haben Angst, mit behördlichen Auflagen belegt, umziehen zu müssen oder gar geschlossen zu werden.
Nicht zu vergessen: 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Da wird so manche Kindertagesstätte neu entstehen und viele Einrichtungen werden ihr Angebot erweitern müssen.
In der Baunutzungsverordnung und im Bundesimmissionsschutzgesetz muss klargestellt werden, dass Kinderlärm hinzunehmen ist, auch in reinen Wohngebieten. Auch muss die Bundesregierung eine Lösung dafür finden, wie sie die bereits bestehenden Einrichtungen vor Klagen von Anwohnern besser schützen kann. Vor allem aber muss sie sich für eine bessere Jugendhilfe- und Spielraumplanung unter Beteiligung der Betroffenen stark machen. Damit es gar nicht erst zu Konflikten kommt.
Kinderrechte: Wunsch und Wirklichkeit
Am Mittwoch habe ich im Bonifatiushaus in Fulda in der Akademiereihe “Kinderrechte in Deutschland” einen Vortrag zum Thema “Kinderrechte im Spannungsfeld von Wunsch und Wirklichkeit” gehalten. Im Vordergrund stand die Frage, ob der in Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Anspruch, das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen, in Deutschland bereits umgesetzt ist bzw. wie dies gewährleistet werden kann. Angesichts der erheblichen Lücken, die das Grundgesetz beim Blick auf die Kinderrechte vorweist, plädiere ich für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen, sondern müssen besonders gefördert, geschützt und beteiligt werden. Nur ein klares Bekenntnis zu den Kinderrechten in der Verfassung bietet eine sichere Grundlage für alle folgenden Gesetze und staatlichen Maßnahmen. Damit ginge auch eine positive Wirkung auf alle gesellschaftlichen Bereiche einher. Eine deutliche Werteentscheidung zugunsten der Kinder und ihrer Rechte im deutschen Grundgesetz ist aus meiner Sicht überfällig. Den vollständigen Vortrag finden Sie hier.





