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Parlamentarisch

 

 

26Apr

Besuch im Bundestag

Vier Tage volles Programm haben 45 Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis und NRW hier in Berlin erlebt. Im Zentrum der Reise für politisch Interessierte stand der Besuch an meinem ‘Arbeitsplatz’ im Bundestag. Von der Besuchertribüne aus verfolgten meine Gäste eine Stunde die Debatte zum gescheiterten Steuerabkommen mit der Schweiz und trafen sich anschließend zum Gespräch mit mir. Zunächst habe über meinen politischen Werdegang und meine Aufgaben im Parlament berichtet, dann alle Fragen zum Abgeordnetenleben und aktuellen politischen Herausforderungen beantwortet bzw. diskutiert. Es ging dabei auch um die geplanten Regelungen zur vertrauliche Geburt, die wir Abgeordneten aktuell im Familienausschuss diskutieren und die Anerkennung von Erziehungsarbeit von Frauen, die vor 1992 Kinder erzogen haben. Bei fast sommerlichen Temperaturen und klarem blauen Himmel war der Blick über die Hauptstadt aus der Reichstagskuppel besonders schön und hat die räumlichen Dimensionen der größten deutschen Stadt anschaulich gemacht.

130425BPAGruppeÜber die historischen und aktuellen Probleme der über dreieinhalb Millionen Menschen im Großraum Berlin hatte zuvor unserer Begleiter von Bundespresseamt informiert. Bei einer politischen Stadtrundfahrt hat er anhand konkreter Orte auf Wohnungsleerstand, steigende Mieten und die Verdrängung angestammter Bewohnerschaften in den innerstädtischen Stadtteilen hingewiesen. Zuvor waren die unterschiedlichen Liegenschaften der Bundesministerien, der Dienstsitz von Bundespräsident Joachim Gauck und die ausländischen Botschaftsgebäude im Focus des Stadtbilderklärers. Faktenreich verknüpfte er geschichtliche Orte und Ereignisse mit soziokulturellen Problemlagen. Das eröffnete auch Berlinkennerinnen und Kennern eine ganz neue Sicht auf die Stadt.

Den Auftakt der Informationsfahrt bildete ein Besuch im Familienministerium, bei dem Ministerin Schröder die Gäste mit einer aufgezeichneten Videobotschaft begrüßte und die Arbeit des Hauses vorstellte. Den Abschluss bildete der Besuch des Denkmals für die ermordeten europäischen Juden. Leben und Arbeit des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers war Gegenstand des Besuches beim Willy-Brandt-Forum im Prachtboulevard Unter den Linden im Herzen der Bundeshauptstadt.

Wer Interesse an der Teilnahme an einer solchen Informationsreise nach Berlin hat (ob als Gruppe oder Einzelperson), kann sich gerne in meinem Wahlkreisbüro – telefonisch 0228-62919958 oder per Mail katja.doerner@wk.bundestag.de – melden.

25Apr

Persönliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung zum NPD-Verbotsverfahren

Heute haben wir im Bundestag über einen Antrag debattiert, der die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD fordert. Ich habe mich bei der namentlichen Abstimmung zu diesem Antrag enthalten. Zusammen mit meinen KollegInnen Volker Beck, Renate Künast, Konstantin von Notz,  Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner, Lisa Paus, Marieluise Beck und Biggi Bender habe ich eine persönliche Erklärung zu Protokoll gegeben, in der wir unser Abstimmungsverhalten begründen:

Hier die Erklärung im Wortlaut:

“Die NPD ist eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei, die auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist. Wir bekämpfen diese Partei mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln. Zu diesen Mitteln kann auch ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG gehören. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass einem Verbotsantrag stattgegeben wird. Andernfalls würde die NPD juristisch und gesellschaftlich gestärkt. Genau diese Gefahr sehen wir in der heutigen Abstimmung über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren, dem keine ordentliche Beratung in den Ausschüssen vorrausging.

Die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages sind derzeit unklar und werden nicht besser, indem der Bundestag – obwohl keine Mehrheit dafür besteht – über ein NPD-Verbotsverfahren abstimmt. Ob die V-Mann-Problematik behoben ist, an der das erste Verbotsverfahren 2003 scheiterte, ist nach wie vor fraglich. Dies entzieht sich der Kenntnis des Bundestages, da er nicht über das hierzu notwendige Wissen verfügt. Zudem bestehen Zweifel, ob die inhaltlichen Anforderungen an ein Verbot erfüllt sind. Weil das Bundesverfassungsgericht die neuere Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen hat, sind die Anforderungen höher, als sie es bei den bislang einzigen erfolgreichen Verbotsverfahren in den 1950er Jahren waren. Die Materialsammlung von Bund und Ländern ist auf diese neuen Anforderungen nicht ausgelegt. Sie richtet sich nach Angaben des Bundesinnenministers an der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der KPD aus. Ob die vorgelegten Materialen daher ausreichen, um ein Verbot inhaltlich zu begründen, ist fraglich.

Angesichts dieser Unsicherheit unterstützen wir keinen neuen Antrag des Bundestages auf ein Verbot der NPD, da das Risiko eines Scheiterns momentan zu groß ist. Aufgrund des von SPD und Linksfraktion gewählten Verfahrens enthalten wir uns. Zudem halten wir ein Verbotsverfahren für kein Allheilmittel im Kampf gegen Rechtsextremismus und setzen deshalb auf eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den alltäglichen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.”

22Mrz

Rückkehrrecht auf Vollzeit

In den letzten Wochen haben sowohl Ministerin Schröder wie auch Ministerin von der Leyen den Rechtsanspruch auf eine Rückkehr auf eine Vollzeitstelle gefordert. Die Ministerinnen verweisen richtigerweise darauf, dass ein solcher Rechtsanspruch eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit sei. Aber: Von Ankündigungen haben die Familien nichts. Deshalb wollten wir Butter bei die Fische! Mit unserem Antrag zum Rückkehrrecht auf Vollzeit haben wir die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen – den Ministerin von der Leyen nach eigener Aussage sogar schon in der Schublade hat. Allerdings, die Regierungskoalition haben sogar unseren Wunsch nach sofortiger Abstimmung mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Damit ist klar, dass es sich bei den Ankündigungen von Schröder & Co nur um Getöse im Vorwahlkampf handelt. Aber das lassen wir nicht durchgehen. Hier kann man meine Rede zu unserem Antrag, die leider nur zu Protokoll ging, nachlesen. Hier geht es zur Berichterstattung in der BILD zum Antrag und hier zu meiner Pressemitteilung.

21Mrz

Rede zur Vertraulichen Geburt – ich bin skeptisch …

Der Deutsche Bundestag hat heute erstmals den Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt diskutiert. Die vertrauliche Geburt wäre aus meiner Sicht ein großer Fortschritt, wenn eine für die betroffenen Frauen in der von ihnen als auswegslos empfundenen Situation tatsächliche akzeptable Regelung gefunden würde. Dann könnten Babyklappen überflüssig werden und Kinder würde die Kenntnis über ihre Abstammung nicht verweigert. Hier bin ich aber leider skeptisch, weil mit den Regelungen im Gesetzentwurf dem Bedürfnis der Frauen nach Anonymität nicht ausreichend Rechnung getragen wird – meine Plenarrede:

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21Mrz

Rückkehrrecht auf Vollzeit ist überfällige Schlüsselmaßnahme

Zur Einbringung eines Antrags der grünen Bundestagsfraktion zur gesetzlichen Regelung des Rückkehrrechts auf Vollzeit erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

“Das Rückkehrrecht auf Vollzeit ist eine Schlüsselmaßnahme für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit dem Rückkehrrecht wäre Teilzeit keine Falle mehr. Heute bleiben insbesondere Mütter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbstätigkeit in der Familienphase auf den oftmals ungewünschten Teilzeitstellen hängen. Väter reduzieren ihre Arbeitszeit erst gar nicht, weil der Weg zurück in die Vollzeit verbaut ist. Deshalb haben wir heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/12843), der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Verankerung eines Rückkehrrechts auf Vollzeit vorzulegen.

Dass ein Rückkehrrecht eine Schlüsselmaßnahme ist, ist keine neue Erkenntnis. Doch Ministerin von der Leyen und Ministerin Schröder schmücken sich mit Ankündigungen, die sie offensichtlich nicht umsetzen wollen. Die Bundesregierung weigert sich zu handeln. Es ist nicht akzeptabel, dass zwei Ministerinnen eine so wichtige Maßnahme allein als Wahlkampf-Parole nutzen, bei der Frage nach der Umsetzung dann hilflos die Hände heben und auf den unwilligen kleinen Koalitionspartner FDP zeigen. Wenn Frau Schröder und Frau von der Leyen Courage haben und ihre eigenen Ankündigungen ernst nehmen, dann stimmen sie dem  grünen Antrag zu.”

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