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29Sep

Bundesregierung: kein Interesse an Kindern inhaftierter Eltern

Am 30. September 2011 setzt sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Rahmen seines diesjährigen „Day of General Discussion“ mit der Situation von Kindern inhaftierter Eltern auseinander. Die Bundesregierung zeigt jedoch kein Interesse an der Lebenssituation von Kindern, deren Eltern inhaftiert sind. Dies zeigt sie deutlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion (Drs. 17/6984).

Auch wenn der Strafvollzug Ländersache ist, ist die Bundesregierung mitverantwortlich, eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zu bewirken. Schließlich hat die Bundesrepublik Deutschland am 5.April 1992 die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ratifiziert. Die Bundesländer haben der Ratifizierung der Konvention seinerzeit zugestimmt. Insbesondere Art. 3 Abs. 1 UN-KRK, der den Vorrang des Kindeswohls als Grundprinzip der Konvention formuliert, hat nach gängiger Meinung vieler Experten und Völkerrechtler einen durchschlagenden Effekt auf die nationalen Rechtsordnungen: Er fordert einen kindeswohl orientierten Umbau bzw. eine kindeswohlorientierte Anwendung des nationalen Rechts.

Auch hatten die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sich für eine Stärkung der Kinderrechte stark machen zu wollen.

Auf 11 der insgesamt 27 Fragen in der Kleinen Anfrage kann die Bundesregierung keine Antwort geben nur auf die Bundländer verweisen. Im Übrigen beabsichtigt die Bundesregierung keine gesonderte Datenerhebung bezüglich der gestellten Fragen. Interesse am Wohlergehen aller Kinder und an der Diskussion auf UN-Ebene sieht anders aus!

13Sep

Kindertagespflege: Ausbaustand besorgniserregend

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagespflege erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der Ausbaustand der Kindertagespflege ist besorgniserregend. Die Bundesregierung selbst verweist auf eine wissenschaftliche Studie, nach der absehbar mehr als 30.000 Tagespflegepersonen fehlen, um das gesteckte Ziel erfüllen zu können: Wenn in weniger als zwei Jahren der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in Kraft tritt, soll der Ausbau der U-3-Betreuung zu einem Drittel durch Kindertagespflege gesichert sein. Der schwarze Peter wird mal wieder den Kommunen zugeschoben.

Mehr als ein Drittel der Tagespflegepersonen verfügt derzeit über keine oder nur eine rudimentäre fachpädagogische Qualifizierung. Dies ist nicht akzeptabel, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Gesetz gleichwertig nebeneinanderstehen und die Tagespflege somit einen Bildungsauftrag zu erfüllen hat. Deshalb fordern wir neben einer Ausbildungsoffensive eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung. Nur so können der drohende Fachkräftemangel in der Kindertagespflege abgewendet und die Gleichwertigkeit des Förderauftrags von Kita und Kindertagespflege sichergestellt werden.

Die Antwort der Bundesregierung brachte zudem zu Tage, dass 43 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren sowohl eine Kita als auch eine Tagepflegeperson in Anspruch nehmen. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz im Bundesgesetz mehr als überfällig ist. Darüber hinaus belegen viele unbeantwortete Fragen das fehlende Interesse der Bundesregierung am Thema Kindertagespflege. Der Kenntnisstand der Bundesregierung zum Kita-Ausbau ist schon mehr als dürftig, beim Ausbau der Kindertagespflege stochert sie in vielen Bereichen vollends im Nebel. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs lässt das nichts Gutes vermuten.

30Jun

Bundeswehr muss auf Rekrutierung Minderjähriger verzichten

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen „Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen“ erklären Agnieszka Malczak, Sprecherin für Abrüstungspolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Deutschland hat seit Anfang des Jahres den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Kinder in bewaffneten Konflikten“ des UN-Sicherheitsrates inne. Aber im eigenen Land zeigt die Bundesregierung nicht die nötige Konsequenz, wenn es um Minderjährige und Streitkräfte geht. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen“ macht sie deutlich, auf das Einziehen Minderjähriger zum Wehrdienst und deren Ausbildung an Waffen nicht verzichten zu wollen.

Höchst problematisch sind bereits die einseitig beschönigenden Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die gezielt junge Menschen ansprechen sollen. Die Bundesregierung hält es für unproblematisch, wenn die negativen Seiten der Tätigkeiten bei den Streitkräften – Töten, physisch oder psychisch verwundet oder auch getötet Werden – verschwiegen werden, wenn die jungen Menschen dadurch nur erst mal zum Wehrdienstberater gelockt werden. Über Gefahren und Risiken soll erst in den Beratungsgesprächen gesprochen werden. Statt einer umfassenden Aufklärung über die Risiken einer Tätigkeit bei den Streitkräften erhalten die Jugendlichen und ihre Eltern ein Merkblatt mit den Pflichten der Soldatinnen und Soldaten, das sie zu unterschreiben haben.

Auch beim Umgang mit unter 18-jährigen Soldatinnen und Soldaten fehlt das Bewusstsein für die Belange der Minderjährigen. So gibt es zum Beispiel keine besonderen und geschulten Ansprechpartner für sie.

Die Bundeswehr sieht sich angesichts des Umbaus zur Freiwilligenarmee unter verschärftem Konkurrenzdruck beim Werben um die besten Köpfe. Wir sehen dabei die Gefahr, dass die Bundeswehr bei Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Grenzen überschreitet. Die Bundeswehr ist keine Organisation wie jede andere. Auch unter verschärften Wettbewerbsbedingungen kann sie nicht gedankenlos die gleichen Marketingstrategien anwenden wie ein ziviles Unternehmen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage macht deutlich: Der Bundesregierung fehlt es an Sensibilität für die Problematik von Werbung der Bundeswehr, die sich an Minderjährige wendet, insbesondere wenn es um die Auslandseinsätze geht. Besonders brisant ist diese Problematik bei Besuchen der Bundeswehr an Schulen. Wenn die Bundesregierung im Kampf gegen Kindersoldaten wirklich glaubwürdig sein will, dann muss sie auf die Rekrutierung Minderjähriger gänzlich verzichten.

05Apr

Elterngeld – Bundesregierung interessiert nicht, was sie mit Kürzungen anrichtet

Das sogenannte Sparpaket der schwarzgelben Bundesregierung hat zu harten Einschnitten für viele Familien geführt. So wird seit dem 1. Januar 2011 das Elterngeld für FürsorgeempfängerInnen faktisch gestrichen und für viele BezieherInnen mit kleinen Einkommen gekürzt. Diese Regelung haben wir Grünen kritisiert und eine Rücknahme gefordert. Gleichzeitig sollte das Elterngeld für Gutverdiener mit einem Paareinkommen von über 500.000 Euro jährlich gestrichen werden. Eine Maßnahme, die wir vor allem wegen des zu befürchtenden hohen Verwaltungsauwands für eine Placebomaßnahme halten. Daher habe ich die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zur Umsetzung der Kürzungen beim Elterngeld befragt. Insgesamt konnte die Bundesregierung von 32 Fragen nur sieben Fragen beantworten, viele mangels empirischer Daten nicht. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung keinen Grund diesen Mangel zu beheben. Es interessiert die Bundesregierung offensichtlich nicht, was sie mit ihren unsozialen Kürzungen anrichtet. Die komplette Antwort der Bundesregierung findet ihr hier und meine Bewertung ist hier verlinkt.

03Jan

Familienministerin hält Parteitagsbeschluss der CDU zur Familienpolitik für überflüssig

Vor einigen Wochen haben wir bei der Bundesregierung abgefragt, wie sie die einzelnen politischen Forderungen des CDU-Parteitagsbeschlusses “Faire Chanden – für jedes Kind” vom November 2011 bewertet und welche Impulse sie daraus für ihre Arbeit aufgreift. Die Antwort liegt mittlerweile vor und zeigt deutlich, dass die Bundesregierung den angeblich so wichtigen familienpolitischen Grundsatzbeschluss offensichtlich für überflüssig hält.

Ministerin Schröder hält zwei Drittel der Forderungen für bereits umgesetzt. Bei gut einem Drittel der Forderungen macht sie deutlich, dass es keine Notwendigkeit gibt, aktiv zu werden. Die beiden konkretesten Forderungen der CDU – die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses und die Etablierung eines flächendeckenden Einladewesens zu Früherkennungsuntersuchungen – werden rundum zurückgewiesen. Gut ist, dass populistische Behauptungen im CDU-Beschluss wie der Zusammenhang eines geringen Bildungsniveaus von Eltern und deren mangelnder Erziehungskompetenz von der Bundesregierung zu Recht zurückgewiesen werden. Das Hamburger Abendblatt hat breit auf der Grundlage unsere Anfrage breit über die Haltung der Bundesregierung zum CDU-Parteitagsbeschluss berichtet. Der Artikel findet sich hier.

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