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Anträge

 

 

19Jan

Kinderrechte stärken – meine heutige Rede

Bereits zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit haben wir heute im Bundestag über Kinderrechte debattiert. Und das ist auch gut so. Nicht so gut ist, dass die Bundesregierung bei der Stärkung der Kinderrechte weiterhin untätig bleibt. Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die bspw. immer noch oft an den deutschen Grenzen abgewiesen oder zurückgeschoben werden, müssen unter dieser unmenschlichen Haltung der Bundesregierung leiden. Hier meine vollständige Rede:

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27Okt

Kinderschutzgesetz verabschiedet

Heute hat der Bundestag das Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes, das seit 2008 in Vorbereitung ist, ist der bessere Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Verwahrlosung und Missbrauch. Dazu sollen Institutionen wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen und Kinderärzte künftig besser miteinander vernetzt werden, die Eltern intensiver eingebunden und Beratungsleistungen verbessert werden. Zugleich werden Standards in der Kinderschutzarbeit verpflichtend eingeführt. So sollen Risiken und Belastungen, die zu einer Gefährdung der gesunden Entwicklung von Kindern führen könnten, früher erkannt und die Qualität der Kinderschutzarbeit insgesamt verbessert werden. Es ist positiv, dass Angebote der frühen Hilfen, die engere Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen vor Ort sowie Beratungsansprüche für Kinder und Jugendliche gestärkt werden. Familien werden unterstützt, damit es erst gar nicht zu einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung kommt.

Trotz positiver Aspekte bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Während immer wieder eine reibungslose Vernetzung vor allem von Jugendhilfe und Gesundheitssektor gefordert wird, scheitert die Bundesregierung ausgerechnet an dieser Herausforderung. Das Bundesgesundheitsministerium ist bislang seinen Anteil an der Kinderschutzarbeit schuldig geblieben. Dabei ist die Überwindung von Schnittstellenproblemen entscheidend für einen besseren Schutz von Kindern.

Problematisch ist zudem die Kostenseite des Gesetzes. Trotz eines bundesfinanzierten Programms für die Familienhebammen, dessen dauerhafte Finanzierung allerdings unklar ist, sind viele Regelungen des Gesetzes (beispielsweise die Vernetzungsarbeit vor Ort) nicht hinreichend finanziert. Kinderschutz gelingt jedoch nicht zum Nulltarif. Daher ist zu klären, wie Städte und Gemeinden die zusätzlichen Aufgaben im Kinderschutz bewältigen sollen. Unsere ausführlichere Bewertungen des Gesetzentwurfs und weitergehende Forderungen haben wir in diesem Entschließungsantrag dargelegt.

 

26Okt

Persönliche Erklärung zum Rettungsschirm und dessen Hebelung

Nach der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel, hat der Bundestag heute über die Konditionen des Rettungsschirms und dessen Hebelung entschieden. Es ist richtig und wichtig, dass das Plenum des Bundestages diese Entscheidung trifft und nicht – wie von der Koalition zunächst vorgesehen – der Haushaltsausschuss. Ich halte es für richtig, dass die Bundesregierung Verhandlungen über eine Ausweitung der Kapazitäten der EFSF mittels so genannter Hebelung führt und habe deswegen dem interfraktionellen Entschließungsantrag zugestimmt. Die so genannte Hebelung ist notwendig, um nach dem anstehenden Schuldenschnitt für Griechenland Ansteckungsgefahren im Euroraum zu vermeiden und die Märkte zu stabilisieren. Der gemeinsame Entschließungsantrag ist in der derzeitigen kritischen Situation ein wichtiges Zeichen. Wir Grünen konnten unter anderem die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer darin verankern. Doch der Entschließungsantrag ist selbstverständlich ein Kompromiss, deshalb habe ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten meiner Fraktion eine persönliche Erklärung abgegeben, um zu dokumentieren, was über den Entschließungsantrag hinaus aus unserer Sicht notwendig ist, um die Krise zu bewältigen.

30Sep

Lebenspartnerinnen beim Abstammungsrecht gleichstellen

Kinder haben ein Recht auf Eltern, die für sie Verantwortung übernehmen. Diese Verantwortung übernehmen gleichgeschlechtlichen wie verschiedengeschlechtlichen Eltern gleichermaßen. Es gibt keinen gewichtigen Grund, Kinder, die in eine Lebenspartnerschaft hineingeboren werden, anders zu behandeln als Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden. Eingetragene Lebenspartnerinnen werden aber im Bereich des Abstammungsrechts und auch bei der Kinderwunschbehandlung anders behandelt als Ehepaare. So verweigern die Ärzte in Deutschland zumeist die Behandlung. Wie in allen Bereichen setzen wir uns auch hier für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerinnen mit Ehegatten ein. Mit unserem Bundestagsantrag “Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerinnen mit Ehegatten im Bereich des Abstammungsrechts und beim Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen” wollen wir lesbischen Paaren die Familiengründung erleichtern.

Dazu soll lesbischen Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, der Zugang zur künstlichen Befruchtung geebnet werden. Wird ein Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft hineingeboren, so soll davon ausgegangen werden, dass beide Partnerinnen die Eltern des Kindes sind und eine spätere Stiefkindadoption, die zum Teil lange dauert und zudem aufwendig und teuer ist, unnötig wird.

30Jun

Entschädigung für Heimkinder einfach gestalten und zügig auf den Weg bringen

Am 27. Juni 2011 hat sich der Deutsche Bundestag in einer dreistündigen Öffentlichen Anhörung erneut mit dem Thema Misshandlung in Heimen beschäftigt. Grundlage waren ein interfraktioneller Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Union, SPD und FDP sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke. Die zehn Sachverständigen haben einhellig das Bemühen des Bundestages um eine Entschädigung misshandelter Heimkinder in den vierziger bis siebziger Jahren gewürdigt und gleichzeitig großen Klärungsbedarf bezüglich der Entschädigungsleistungen konstatiert. Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Fonds mit den zugesagten 120 Millionen Euro zügig ins Leben zu rufen. Außerdem muss zeitnah eine Stiftung aufgelegt werden, die den Fonds verwaltet. Hierbei ist insbesondere der Zugang zu den Leistungen einfach und niedrigschwellig zu gestalten. Aus diesem Fonds soll Entschädigung geleistet, fehlender Rentenanspruch ausgeglichen und weitere Hilfe – beispielsweise Therapien – zur Verfügung gestellt werden. Zugleich ist es entscheidend, dass die vom Runden Tisch vorgeschlagenen regionalen Anlaufstellen als Lotsen für Betroffene schnellst möglich ihre Arbeit aufnehmen. Für uns Grüne ist darüber hinaus die Beteiligung der Betroffenen wesentlich. Das betrifft sowohl die Struktur der Stiftung zur Verwaltung der Fonds als auch mögliche Beiräte und Ansprechpartner der lokalen Anlaufstellen.

Ziel ist es, noch vor der Sommerpause den Bundestagsbeschluss herbeizuführen, der die Umsetzung der Lösungsvorschläge des RTH ermöglicht. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, schnellst möglich einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, damit ab Januar 2011 Anträge auf Leistungen gestellt werden können.

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