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Anträge

 

 

25Apr

Persönliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung zum NPD-Verbotsverfahren

Heute haben wir im Bundestag über einen Antrag debattiert, der die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD fordert. Ich habe mich bei der namentlichen Abstimmung zu diesem Antrag enthalten. Zusammen mit meinen KollegInnen Volker Beck, Renate Künast, Konstantin von Notz,  Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner, Lisa Paus, Marieluise Beck und Biggi Bender habe ich eine persönliche Erklärung zu Protokoll gegeben, in der wir unser Abstimmungsverhalten begründen:

Hier die Erklärung im Wortlaut:

“Die NPD ist eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei, die auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist. Wir bekämpfen diese Partei mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln. Zu diesen Mitteln kann auch ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG gehören. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass einem Verbotsantrag stattgegeben wird. Andernfalls würde die NPD juristisch und gesellschaftlich gestärkt. Genau diese Gefahr sehen wir in der heutigen Abstimmung über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren, dem keine ordentliche Beratung in den Ausschüssen vorrausging.

Die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages sind derzeit unklar und werden nicht besser, indem der Bundestag – obwohl keine Mehrheit dafür besteht – über ein NPD-Verbotsverfahren abstimmt. Ob die V-Mann-Problematik behoben ist, an der das erste Verbotsverfahren 2003 scheiterte, ist nach wie vor fraglich. Dies entzieht sich der Kenntnis des Bundestages, da er nicht über das hierzu notwendige Wissen verfügt. Zudem bestehen Zweifel, ob die inhaltlichen Anforderungen an ein Verbot erfüllt sind. Weil das Bundesverfassungsgericht die neuere Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen hat, sind die Anforderungen höher, als sie es bei den bislang einzigen erfolgreichen Verbotsverfahren in den 1950er Jahren waren. Die Materialsammlung von Bund und Ländern ist auf diese neuen Anforderungen nicht ausgelegt. Sie richtet sich nach Angaben des Bundesinnenministers an der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der KPD aus. Ob die vorgelegten Materialen daher ausreichen, um ein Verbot inhaltlich zu begründen, ist fraglich.

Angesichts dieser Unsicherheit unterstützen wir keinen neuen Antrag des Bundestages auf ein Verbot der NPD, da das Risiko eines Scheiterns momentan zu groß ist. Aufgrund des von SPD und Linksfraktion gewählten Verfahrens enthalten wir uns. Zudem halten wir ein Verbotsverfahren für kein Allheilmittel im Kampf gegen Rechtsextremismus und setzen deshalb auf eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den alltäglichen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.”

21Mrz

Rückkehrrecht auf Vollzeit ist überfällige Schlüsselmaßnahme

Zur Einbringung eines Antrags der grünen Bundestagsfraktion zur gesetzlichen Regelung des Rückkehrrechts auf Vollzeit erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

“Das Rückkehrrecht auf Vollzeit ist eine Schlüsselmaßnahme für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit dem Rückkehrrecht wäre Teilzeit keine Falle mehr. Heute bleiben insbesondere Mütter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbstätigkeit in der Familienphase auf den oftmals ungewünschten Teilzeitstellen hängen. Väter reduzieren ihre Arbeitszeit erst gar nicht, weil der Weg zurück in die Vollzeit verbaut ist. Deshalb haben wir heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/12843), der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Verankerung eines Rückkehrrechts auf Vollzeit vorzulegen.

Dass ein Rückkehrrecht eine Schlüsselmaßnahme ist, ist keine neue Erkenntnis. Doch Ministerin von der Leyen und Ministerin Schröder schmücken sich mit Ankündigungen, die sie offensichtlich nicht umsetzen wollen. Die Bundesregierung weigert sich zu handeln. Es ist nicht akzeptabel, dass zwei Ministerinnen eine so wichtige Maßnahme allein als Wahlkampf-Parole nutzen, bei der Frage nach der Umsetzung dann hilflos die Hände heben und auf den unwilligen kleinen Koalitionspartner FDP zeigen. Wenn Frau Schröder und Frau von der Leyen Courage haben und ihre eigenen Ankündigungen ernst nehmen, dann stimmen sie dem  grünen Antrag zu.”

27Sep

Rede zur Gesundheitsförderung von Kindern- und Jugendlichen

Im Bundestag wurde heute der 13. Kinder- und Jugendbericht debattiert, der die gesundheitliche Förderung von Kindern und Jugendlichen im Fokus hat und zudem  die Situation von Kindern mit Behinderung mit einbezieht. In meiner Rede kritisiere ich die fehlende Kooperation zwischen Gesundheits- und Familienministerium, die zu einer Reihe vermurkster Programme im Bereich der Kindergesundheit geführt hat, und erläutere, warum ein Präventionsgesetz auch mit Blick auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen längst überfällig ist.

 

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19Jan

Kinderrechte stärken – meine heutige Rede

Bereits zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit haben wir heute im Bundestag über Kinderrechte debattiert. Und das ist auch gut so. Nicht so gut ist, dass die Bundesregierung bei der Stärkung der Kinderrechte weiterhin untätig bleibt. Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die bspw. immer noch oft an den deutschen Grenzen abgewiesen oder zurückgeschoben werden, müssen unter dieser unmenschlichen Haltung der Bundesregierung leiden. Hier meine vollständige Rede:

27Okt

Kinderschutzgesetz verabschiedet

Heute hat der Bundestag das Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes, das seit 2008 in Vorbereitung ist, ist der bessere Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Verwahrlosung und Missbrauch. Dazu sollen Institutionen wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen und Kinderärzte künftig besser miteinander vernetzt werden, die Eltern intensiver eingebunden und Beratungsleistungen verbessert werden. Zugleich werden Standards in der Kinderschutzarbeit verpflichtend eingeführt. So sollen Risiken und Belastungen, die zu einer Gefährdung der gesunden Entwicklung von Kindern führen könnten, früher erkannt und die Qualität der Kinderschutzarbeit insgesamt verbessert werden. Es ist positiv, dass Angebote der frühen Hilfen, die engere Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen vor Ort sowie Beratungsansprüche für Kinder und Jugendliche gestärkt werden. Familien werden unterstützt, damit es erst gar nicht zu einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung kommt.

Trotz positiver Aspekte bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Während immer wieder eine reibungslose Vernetzung vor allem von Jugendhilfe und Gesundheitssektor gefordert wird, scheitert die Bundesregierung ausgerechnet an dieser Herausforderung. Das Bundesgesundheitsministerium ist bislang seinen Anteil an der Kinderschutzarbeit schuldig geblieben. Dabei ist die Überwindung von Schnittstellenproblemen entscheidend für einen besseren Schutz von Kindern.

Problematisch ist zudem die Kostenseite des Gesetzes. Trotz eines bundesfinanzierten Programms für die Familienhebammen, dessen dauerhafte Finanzierung allerdings unklar ist, sind viele Regelungen des Gesetzes (beispielsweise die Vernetzungsarbeit vor Ort) nicht hinreichend finanziert. Kinderschutz gelingt jedoch nicht zum Nulltarif. Daher ist zu klären, wie Städte und Gemeinden die zusätzlichen Aufgaben im Kinderschutz bewältigen sollen. Unsere ausführlichere Bewertungen des Gesetzentwurfs und weitergehende Forderungen haben wir in diesem Entschließungsantrag dargelegt.

 

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