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Gesetzentwurf

 

 

21Mrz

Rede zur Vertraulichen Geburt – ich bin skeptisch …

Der Deutsche Bundestag hat heute erstmals den Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt diskutiert. Die vertrauliche Geburt wäre aus meiner Sicht ein großer Fortschritt, wenn eine für die betroffenen Frauen in der von ihnen als auswegslos empfundenen Situation tatsächliche akzeptable Regelung gefunden würde. Dann könnten Babyklappen überflüssig werden und Kinder würde die Kenntnis über ihre Abstammung nicht verweigert. Hier bin ich aber leider skeptisch, weil mit den Regelungen im Gesetzentwurf dem Bedürfnis der Frauen nach Anonymität nicht ausreichend Rechnung getragen wird – meine Plenarrede:

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22Nov

Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht zur Disposition stellen

Der Bundestag hat heute erstmals die beiden Gesetzentwürfe zur Beschneidung von Jungen debattiert. In der sehr sachlichen und von Respekt geprägten Debatte habe ich für unseren Gesetzentwurf geworben, der sich klar am Recht der Jungen auf körperliche Unversehrheit orientiert und deshalb einfordert, dass eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung nur zulässig ist, wenn der mindestens 14jährige Junge selbst einwilligt. Die Beschneidung ist keine Bagatelle, sie ist vor allem nicht rückgängig zu machen, und deshalb sollten die Eltern nicht ohne Zustimmung ihres Sohnes entscheiden können. Die Presse hat meine Rede bereits aufgegriffen, u.a. die taz, der Stern und die otz.

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16Nov

Kinderrechte ins Grundgesetz

Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat heute einen Formulierungsvorschlag für Kinderrechte im Grundgesetz vorgelegt. Dazu erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegte Formulierungsvorschlag ist eine klare Aufforderung an die Bundesregierung, sich endlich der Debatte zu stellen. Die reflexartige Abwehr der Familienministerin ist völlig unverständlich.

Wir fordern schon lange eine Grundgesetzänderung und wollen dazu in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen.

Kinder haben Rechte. Sie verdanken ihre Rechtstellung aber vor allem einer Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Das Grundgesetz muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass Kinder ein Recht auf Förderung ihrer Persönlichkeit haben.

Wenn Deutschland kinderfreundlicher werden will, dann müssen das Wohl von Kindern und ihre Meinung besonders berücksichtigt werden. Die Bundesregierung täte gut daran, den Ankündigungen im Koalitionsvertrag, der Aufforderung zahlreicher Verbände und des Bundesrates nun auch Taten folgen zu lassen.

12Nov

Alternativer Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen

Am vergangenen Donnerstag habe ich gemeinsam mit 47 Kolleginnen und Kollegen von Grünen, SPD und Linken, dem Bundestag einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen zugeleitet, der dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes stärker Rechnung trägt, als der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Wir halten den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Juli 2012 für einseitig. Auch das übereilte Gesetzgebungsverfahren, welches eine gründliche und eine der Schwere der hier berührten Grundrechtsfragen angemessene Auseinandersetzung mit dem Thema erschwert, ist aus unserer Sicht kritikwürdig. Auch deshalb muss es nach unserer Überzeugung im Deutschen Bundestag eine Abstimmungsalternative zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben.

Auch unser Gesetzentwurf sieht eine Regelung vor, die eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung unter Einhaltung bestimmter Anforderungen im Recht der elterlichen Sorge (§§ 1626 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) regelt und grundsätzlich erlaubt. Der Unterschied zum Vorschlag der Bundesregierung besteht aber darin, dass dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kinder nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung erfolgen darf, da es sich bei der Beschneidung um einen schmerzvollen und mit Risiken behafteten chirurgischen Eingriff handelt, der zu einer irreversiblen Entfernung eines sensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils führt. Voraussetzung für die Zustimmung durch den Jungen ist die Vollendung des 14. Lebensjahres und seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Die Beschneidung muss darüber hinaus nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen. Der Gesetzentwurf zum Nachlesen findet sich hier.

26Okt

Rede zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Endlich, mehr als 2 Jahre später als angekündigt, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. Eigentlich könnten wir Grünen das Copyright für uns beanspruchen, schließlich hat das Bundesjustizministerium die Eckpunkte zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, die wir im Herbst 2010 vorgelegt haben, fast eins zu eins übernommen. Folgerichtig habe ich den Gesetzentwurf durchaus positiv bewertet, aber auch klar gemacht, dass für die Modernisierung des Familienrechts – bspw. bei der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien und Patchworkfamilien – noch viel zu tun ist.

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