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Gesetzentwurf

 

 

29Mrz

Betreuungsgeld: namentliche Abstimmung

Heute haben wir im Deutschen Bundestag namentlich über unseren Gesetzentwurf abgestimmt, der eine Streichung des unsäglichen Betreuungsgeldes aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vorsieht. Das Betreuungsgeld wäre nicht nur eine bildungs- und gleichstellungspolitische Katastrophe und integrationspolitische grundfalsch, sondern es ist auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Die zum Teil sehr hitzige Debatte hat mal wieder gezeigt, wie uneins die Koalition bei diesem Thema ist – das grüne Engagement gegen das Betreuungsgeld geht weiter und hat Aussicht auf Erfolg.

Hier meine Rede in voller Länge:

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30Nov

Betreuungsgeld: Abstimmung wider alle Vernunft

Der Familienausschuss hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den grünen Gesetzentwurf abgelehnt, der das geplante Betreuungsgeld gestrichen hätte. Dazu erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Die Koalition hat die Chance vertan, das geplante Betreuungsgeld zu beerdigen. Schwarz-Gelb reibt sich in absurden Streitigkeiten um das Betreuungsgeld auf, dabei bleibt die geplante Leistung verfassungsrechtlich bedenklich und gesellschaftspolitisch katastrophal.

Eine Fernhalteprämie sowohl für Kinder aus frühkindlichen Bildungseinrichtungen als auch für Frauen vom Arbeitsmarkt ist absurd. Gerade für bildungsferne und einkommensschwache Eltern bietet sie einen starken Anreiz, ihren Kindern frühe Förderangebote vorzuenthalten und sich für die Geldleistung zu entscheiden.

Die geschätzten 1,6 bis 2,4 Milliarden Euro, die das Betreuungsgeld jährlich kosten würde, gehören sinnvoll in den Ausbau und die Qualität frühkindlicher Bildung. Vom erneuten Krisengespräch des Fraktionsvorsitzenden Kauders mit den Unions-Frauen erwarten wir, dass endlich vernünftige Argumente die Oberhand gewinnen. Das Betreuungsgeld als Zugeständnis an die CSU, wider alle Vernunft, wäre fatal.

07Jul

Ja zur sehr eng begrenzten Präimplantationsdiagnostik

Am heutigen Donnerstag beschließt der Bundestag über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Abstimmung liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des Verfahrens reichen. Alle drei Gesetzentwürfe werden von Abgeordneten aus allen Fraktionen unterstützt – dies verdeutlicht, dass die Haltung zur PID eine höchst individuelle und nicht von der Parteizugehörigkeit geprägte Entscheidung ist.

Gerade bei einem ethisch so schwierigen Thema wie der PID ist es wichtig, darüber breit zu diskutieren – dies erfolgt heute u.a. im Deutschen Bundestag. Ich möchte hier meine Gedanken zur PID erläutern und den Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe, vorstellen.

Als das Urteil des Bundesgerichtshofes im Juli letzten Jahres bekannt gegeben wurde, war ich überrascht. Ich war, ebenso wie viele andere, davon ausgegangen, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz verboten war. Nach dem Urteil war für mich klar: Eine exzessive Anwendung der PID wie beispielsweise in Großbritannien, wo diese selbst bei Verdacht auf behandelbare Darmerkrankungen eingesetzt wird, lehne ich ab. Das ist ethisch nicht zu begründen und dem sollte ein klarer Riegel vorgeschoben werden.

Die Fälle, über die der BGH geurteilt hat, haben mich andererseits nachdenklich gemacht, ob ein grundsätzliches Verbot das Richtige ist. Natürlich gibt es den verbrieften Schutz des Embryos, auf der anderen Seite sollte Paaren, die bereits mehrere Fehlgeburten erleiden mussten, die technischen Möglichkeiten Kinder zu bekommen, nicht verwehrt werden.

Priska Hinz – bis vor kurzem Sprecherin für Biotechnologie meiner Fraktion – hat gemeinsam mit Kollegen aus anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die PID nur in sehr engen Grenzen zulässt. Kritiker bemerken zu recht, dass es kein Recht auf ein gesundes Kind gibt. Und ich möchte nicht, dass der Gesetzgeber darüber befindet, ob das Leben mit einer bestimmten Behinderung lebenswert ist oder nicht. Die Gleichsetzung der PID mit der PND halte ich für falsch. Eine PID ist nicht mit der vorgeburtlichen Untersuchung vergleichbar. Diese dienen grundsätzlich der Vorsorge, also dem Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Und es ist klar, dass man ein ungeborenes Kind nicht gegen die Mutter schützen kann und keine Schwangere zur Austragung ihres Kindes gezwungen werden kann. Die PID ist etwas ganz Anderes, sie ist keine Vorsorgeuntersuchung während einer bestehenden Schwangerschaft, sondern eine Untersuchung zur Auswahl eines Embryos aufgrund bestimmter Eigenschaften vor einer Schwangerschaft.

Ich befürchte zudem, dass eine breite Zulassung der PID auch zur Folge haben könnte, dass der gesellschaftliche Druck auf genetisch vorbelastete Paare steigt, nicht nur eine PND bei einer „normalen Schwangerschaft“ durchführen zu lassen, sondern künftig auch eine künstliche Befruchtung und eine PID in Kauf zu nehmen.

Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die PID grundsätzlich verboten werden soll und nur ausnahmsweise zugelassen wird für Paare, die eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder einem sehr frühen Tod des Kindes – in einem kurzen Abstand zur Geburt – enden. Damit zielen wir wie schon erwähnt auf die Frage der Lebensfähigkeit der Embryonen ab und nicht etwa auf das Vorhandensein einer mehr oder weniger schwerwiegenden Krankheit. Dieses Argument bezieht sich auf Erfahrungen im Ausland, die gezeigt haben, dass eine Begrenzung auf bestimmte Krankheitsbilder nicht möglich ist. In unserem Gesetzentwurf ist die PID aber nicht für bestimmte Krankheitsbilder zugelassen, sondern klar auf die Fälle begrenzt, bei denen der Embryo aufgrund der genetischen Vorbelastung ohnehin keine Überlebensperspektive hätte. Eine derartige gesetzliche Regelung gibt es in Europa bisher nicht und wäre ein echtes Novum.

Wir sehen zudem vor, dass die Eltern bei ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden dürfen, sondern dass sie auf ein Beratungsangebot hingewiesen werden. Eine Ethikkommission muss die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in jedem Einzelfall befürworten. Weiterhin ist die Durchführung der Untersuchung nur an einem lizensierten Zentrum zulässig. Mit der Einrichtung eines einzigen Zentrums wollen wir nicht nur die Kontrolle und Dokumentation erleichtern, sondern auch die Qualität der PID-Untersuchungen steigern.

Den weitgehendsten Gesetzentwurf, mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, findet man hier. Den Gesetzentwurf, der die PID ablehnt, kann man sich hier ansehen und runterladen.

27Mai

Grüner Gesetzentwurf: Atomausstieg bis 2017

Zum Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Beendigung der Nutzung von Atomkraftwerken bis 2017 erklärt die Bonner Bundestagsabgeordnete Katja Dörner:

„Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft ist bis 2017 möglich und nötig. Die Bundestagsfraktion hat aktuell einen Gesetzentwurf beschlossen, der mit 2017 ein fixes Enddatum für den Ausstieg nennt und eine klare Zeitschiene für die Abschaltung der einzelnen Atomkraftwerke beschreibt.

Der Betrieb der ältesten und gefährlichsten acht Kraftwerke wird sofort beendet. Damit machen wir unsere Grundlage für eine Kompromissfindung beim von allen Seiten gewünschten Ausstiegskonsens deutlich. Klar ist, dass eine Revisionsklausel oder Verschiebebahnhöfe über Kontingente statt klarer Abschaltdaten für Grüne nicht akzeptabel sind.

Ein klares Signal für einen schnellen und unumkehrbaren Atomausstieg ist jetzt notwendig.“

14Apr

Ja zur sehr eng begrenzten Präimplantationsdiagnostik

Am heutigen Donnerstag, den 14.04. diskutiert der Bundestag über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Aussprache liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des Verfahrens reichen. Alle drei Gesetzentwürfe werden von Abgeordneten aus allen Fraktionen unterstützt – dies verdeutlicht, dass die Haltung zur PID eine höchst individuelle und nicht von der Parteizugehörigkeit geprägte Entscheidung ist.

Gerade bei einem ethisch so schwierigen Thema wie der PID ist es wichtig, darüber  breit zu diskutieren – dies erfolgt heute u.a. im Deutschen Bundestag. Ich möchte hier meine Gedanken zur PID erläutern und den Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe, vorstellen.

Als das Urteil des Bundesgerichtshofes im Juli letzten Jahres bekannt gegeben wurde, war ich überrascht. Ich war, ebenso wie viele andere, davon ausgegangen, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz verboten war. Nach dem Urteil war für mich klar: Eine exzessive Anwendung der PID wie beispielsweise in Großbritannien, wo diese selbst bei Verdacht auf behandelbare Darmerkrankungen eingesetzt wird, lehne ich ab. Das ist ethisch nicht zu begründen und dem sollte ein klarer Riegel vorgeschoben werden.

Die Fälle, über die der BGH geurteilt hat, haben mich andererseits nachdenklich gemacht, ob ein grundsätzliches Verbot das Richtige ist. Natürlich gibt es den verbrieften Schutz des Embryos, auf der anderen Seite sollte Paaren, die bereits mehrere Fehlgeburten erleiden mussten, die technischen Möglichkeiten Kinder zu bekommen, nicht verwehrt werden.

Priska Hinz, die Sprecherin für Biotechnologie meiner Fraktion, hat gemeinsam mit Kollegen aus anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die PID nur in sehr engen Grenzen zulässt. Kritiker bemerken zu recht, dass es kein Recht auf ein gesundes Kind gibt. Und ich möchte nicht, dass der Gesetzgeber darüber befindet, ob das Leben mit einer bestimmten Behinderung lebenswert ist oder nicht. Die Gleichsetzung der PID mit der PND halte ich für falsch. Eine PID ist nicht mit der vorgeburtlichen Untersuchung vergleichbar. Diese dienen grundsätzlich der Vorsorge, also dem Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Und es ist klar, dass man ein ungeborenes Kind nicht gegen die Mutter schützen kann und keine Schwangere zur Austragung ihres Kindes gezwungen werden kann. Die PID ist etwas ganz Anderes, sie ist keine Vorsorgeuntersuchung während einer bestehenden Schwangerschaft, sondern eine Untersuchung zur Auswahl eines Embryos aufgrund bestimmter Eigenschaften vor einer Schwangerschaft.

Ich befürchte zudem, dass eine breite Zulassung der PID auch zur Folge haben könnte, dass der gesellschaftliche Druck auf genetisch vorbelastete Paare steigt, nicht nur eine PND bei einer „normalen Schwangerschaft“ durchführen zu lassen, sondern künftig auch eine künstliche Befruchtung und eine PID in Kauf zu nehmen.

Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die PID grundsätzlich verboten werden soll und nur ausnahmsweise zugelassen wird für Paare, die eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder einem sehr frühen Tod des Kindes – in einem kurzen Abstand zur Geburt – enden. Damit zielen wir wie schon erwähnt auf die Frage der Lebensfähigkeit der Embryonen ab und nicht etwa auf das Vorhandensein einer mehr oder weniger schwerwiegenden Krankheit. Dieses Argument bezieht sich auf Erfahrungen im Ausland, die gezeigt haben, dass eine Begrenzung auf bestimmte Krankheitsbilder nicht möglich ist. In unserem Gesetzentwurf ist die PID aber nicht für bestimmte Krankheitsbilder zugelassen, sondern klar auf die Fälle begrenzt, bei denen der Embryo aufgrund der genetischen Vorbelastung ohnehin keine Überlebensperspektive hätte. Eine derartige gesetzliche Regelung gibt es in Europa bisher nicht und wäre ein echtes Novum.

Wir sehen zudem vor, dass die Eltern bei ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden dürfen, sondern dass sie auf ein Beratungsangebot hingewiesen werden. Eine Ethikkommission muss die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in jedem Einzelfall befürworten. Weiterhin ist die Durchführung der Untersuchung nur an einem lizensierten Zentrum zulässig. Mit der Einrichtung eines einzigen Zentrums wollen wir nicht nur die Kontrolle und Dokumentation erleichtern, sondern auch die Qualität der PID-Untersuchungen steigern.

Den weitgehendsten Gesetzentwurf, mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, findet man hier. Den Gesetzentwurf, der die PID ablehnt, kann man sich hier ansehen und runterladen.

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