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Parlamentarisch

 

 

14Apr

Ja zur sehr eng begrenzten Präimplantationsdiagnostik

Am heutigen Donnerstag, den 14.04. diskutiert der Bundestag über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Aussprache liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des Verfahrens reichen. Alle drei Gesetzentwürfe werden von Abgeordneten aus allen Fraktionen unterstützt – dies verdeutlicht, dass die Haltung zur PID eine höchst individuelle und nicht von der Parteizugehörigkeit geprägte Entscheidung ist.

Gerade bei einem ethisch so schwierigen Thema wie der PID ist es wichtig, darüber  breit zu diskutieren – dies erfolgt heute u.a. im Deutschen Bundestag. Ich möchte hier meine Gedanken zur PID erläutern und den Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe, vorstellen.

Als das Urteil des Bundesgerichtshofes im Juli letzten Jahres bekannt gegeben wurde, war ich überrascht. Ich war, ebenso wie viele andere, davon ausgegangen, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz verboten war. Nach dem Urteil war für mich klar: Eine exzessive Anwendung der PID wie beispielsweise in Großbritannien, wo diese selbst bei Verdacht auf behandelbare Darmerkrankungen eingesetzt wird, lehne ich ab. Das ist ethisch nicht zu begründen und dem sollte ein klarer Riegel vorgeschoben werden.

Die Fälle, über die der BGH geurteilt hat, haben mich andererseits nachdenklich gemacht, ob ein grundsätzliches Verbot das Richtige ist. Natürlich gibt es den verbrieften Schutz des Embryos, auf der anderen Seite sollte Paaren, die bereits mehrere Fehlgeburten erleiden mussten, die technischen Möglichkeiten Kinder zu bekommen, nicht verwehrt werden.

Priska Hinz, die Sprecherin für Biotechnologie meiner Fraktion, hat gemeinsam mit Kollegen aus anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die PID nur in sehr engen Grenzen zulässt. Kritiker bemerken zu recht, dass es kein Recht auf ein gesundes Kind gibt. Und ich möchte nicht, dass der Gesetzgeber darüber befindet, ob das Leben mit einer bestimmten Behinderung lebenswert ist oder nicht. Die Gleichsetzung der PID mit der PND halte ich für falsch. Eine PID ist nicht mit der vorgeburtlichen Untersuchung vergleichbar. Diese dienen grundsätzlich der Vorsorge, also dem Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Und es ist klar, dass man ein ungeborenes Kind nicht gegen die Mutter schützen kann und keine Schwangere zur Austragung ihres Kindes gezwungen werden kann. Die PID ist etwas ganz Anderes, sie ist keine Vorsorgeuntersuchung während einer bestehenden Schwangerschaft, sondern eine Untersuchung zur Auswahl eines Embryos aufgrund bestimmter Eigenschaften vor einer Schwangerschaft.

Ich befürchte zudem, dass eine breite Zulassung der PID auch zur Folge haben könnte, dass der gesellschaftliche Druck auf genetisch vorbelastete Paare steigt, nicht nur eine PND bei einer „normalen Schwangerschaft“ durchführen zu lassen, sondern künftig auch eine künstliche Befruchtung und eine PID in Kauf zu nehmen.

Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die PID grundsätzlich verboten werden soll und nur ausnahmsweise zugelassen wird für Paare, die eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder einem sehr frühen Tod des Kindes – in einem kurzen Abstand zur Geburt – enden. Damit zielen wir wie schon erwähnt auf die Frage der Lebensfähigkeit der Embryonen ab und nicht etwa auf das Vorhandensein einer mehr oder weniger schwerwiegenden Krankheit. Dieses Argument bezieht sich auf Erfahrungen im Ausland, die gezeigt haben, dass eine Begrenzung auf bestimmte Krankheitsbilder nicht möglich ist. In unserem Gesetzentwurf ist die PID aber nicht für bestimmte Krankheitsbilder zugelassen, sondern klar auf die Fälle begrenzt, bei denen der Embryo aufgrund der genetischen Vorbelastung ohnehin keine Überlebensperspektive hätte. Eine derartige gesetzliche Regelung gibt es in Europa bisher nicht und wäre ein echtes Novum.

Wir sehen zudem vor, dass die Eltern bei ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden dürfen, sondern dass sie auf ein Beratungsangebot hingewiesen werden. Eine Ethikkommission muss die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in jedem Einzelfall befürworten. Weiterhin ist die Durchführung der Untersuchung nur an einem lizensierten Zentrum zulässig. Mit der Einrichtung eines einzigen Zentrums wollen wir nicht nur die Kontrolle und Dokumentation erleichtern, sondern auch die Qualität der PID-Untersuchungen steigern.

Den weitgehendsten Gesetzentwurf, mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, findet man hier. Den Gesetzentwurf, der die PID ablehnt, kann man sich hier ansehen und runterladen.

05Apr

Elterngeld – Bundesregierung interessiert nicht, was sie mit Kürzungen anrichtet

Das sogenannte Sparpaket der schwarzgelben Bundesregierung hat zu harten Einschnitten für viele Familien geführt. So wird seit dem 1. Januar 2011 das Elterngeld für FürsorgeempfängerInnen faktisch gestrichen und für viele BezieherInnen mit kleinen Einkommen gekürzt. Diese Regelung haben wir Grünen kritisiert und eine Rücknahme gefordert. Gleichzeitig sollte das Elterngeld für Gutverdiener mit einem Paareinkommen von über 500.000 Euro jährlich gestrichen werden. Eine Maßnahme, die wir vor allem wegen des zu befürchtenden hohen Verwaltungsauwands für eine Placebomaßnahme halten. Daher habe ich die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zur Umsetzung der Kürzungen beim Elterngeld befragt. Insgesamt konnte die Bundesregierung von 32 Fragen nur sieben Fragen beantworten, viele mangels empirischer Daten nicht. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung keinen Grund diesen Mangel zu beheben. Es interessiert die Bundesregierung offensichtlich nicht, was sie mit ihren unsozialen Kürzungen anrichtet. Die komplette Antwort der Bundesregierung findet ihr hier und meine Bewertung ist hier verlinkt.

15Feb

Kinderkommission fordert: „Kinderrechte stärken“

Die Stärkung der Kinderrechte ist ein zentrales Anliegen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte hat die Kinderkommission gestern den Diskussionsprozess um die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz auf einem Symposium im Bundestag fortgesetzt.

Vertreter von Verbänden, Wissenschaft und Politik fordern die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Dies würde ein Signal an die ganze Gesellschaft geben, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen und ihren Rechten in allen Bereichen Nachdruck zu verleihen.

So sieht die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen den Vorrang des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen vor. Der UN-Kinderrechteausschuss hat der Bundesregierung daher eine Stärkung der Kinderrechte in der Verfassung nahegelegt. Die Kinderkommission begrüßt, dass Deutschland im vergangenen Jahr endlich die Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurückgenommen hat. Dafür hatte die Kinderkommission jahrelang gekämpft. Es ist nun zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit das Prinzip des Kindeswohlvorrangs nun auch gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern volle Wirkung entfalten kann.

Die Kinderkommission begleitet den Umsetzungs- und Weiterentwicklungsprozess der Kinderrechtskonvention und begrüßt die Fortschritte bei der Einrichtung des Individualbeschwerdeverfahrens. Sie setzt sich für ein fortschrittliches und effektives Konzept der Individualbeschwerde ein, welches viele Beschwerdewege zulässt und die Subjektstellung von Kindern stärkt.

31Jan

Stellungnahme zur Inklusion

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags hat am 26. Januar ihre Stellungnahme und ihre Empfehlungen zur Inklusion veröffentlicht. Wir mache darin deutlich, dass hinter “Inklusion” ein grundsätzlich neuer Leitgedanke steht: Nicht mehr der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um in der Gesellschaft dabei sein zu können, sondern die Gesellschaft muss sich mit ihren Strukturen den individuellen Bedürfnissen aller Menschen anpassen. Obwohl sich die Empfehlung der KiKo vorrangig mit notwendigen Veränderungen mit Blick auf Kinder mit Behinderungen in Kita, Schule, Frühförderung und Jugendhilfe befasst, ist uns bewußt, dass dieser Leitgedanke sich auf die Verschiedenartigkeit aller Menschen, d.h. bspw. auch auch mit Blick auf Migration etc., beziehen muss. Hier geht es zur Stellungnahme und hier zur Pressemitteilung der Kinderkommission.

28Jan

Bundestagsrede zum Sorgerecht

Wir Grünen fordern ein zeitgemäßes Sorgerecht auch für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Mit unserem  Antrag, den wir heute ins Parlament eingebracht haben, setzen wir die schwarz-gelbe Regierung unter Druck, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich konsequent am Kindeswohl orientiert. Meine Rede findet Ihr hier :

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