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Berlin

 

 

15Mai

Kita-Ausbau: Sofortprogramm für die Kommunen notwendig

Anlässlich der Diskussion um zusätzliche Bundesgelder für den Kita-Ausbau und das Betreuungsgeld erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Bundesfamilienministerin Schröder muss umgehend einen Kita-Gipfel einberufen. Mit den Ländern und vor allem den Kommunen muss ein Maßnahmenpaket vereinbart werden, damit der Rechtsanspruch auf einen U3-Platz ab 2013 eingelöst werden kann.

Die Einschätzung des Bedarfs an Plätzen für Unterdreijährige ist längst überholt. Mit 39 Prozent wird die Nachfrage nach U3-Plätzen deutlich über der vereinbarten Zielmarke von 35 Prozent liegen. In einigen Städten und Regionen ist sogar mit einem Bedarf von deutlich über 50 Prozent zu rechnen.

Die Bundesfamilienministerin hat viel zu lange den Kopf in den Sand gesteckt und die realen Probleme in den Kommunen ignoriert. Sie muss sofort ein Sonderprogramm inklusive zusätzlicher Bundesmittel auflegen, um Städten und Gemeinden, die eine besonders hohe Bedarfslage haben, bei ihren Ausbau-Bemühungen unter die Arme zu greifen. Auch im Bereich der Tagespflege gibt es noch Luft nach oben. Ministerin Schröder muss ihre Möglichkeiten nutzen, für bessere Arbeitsbedingungen und eine Qualifizierungsoffensive in der Tagespflege zu sorgen.

Das unsinnige Betreuungsgeld wird nicht dadurch besser, dass Mehrheiten dafür durch zusätzliche Kita-Mittel erkauft werden. Bundeskanzlerin und Familienministerin sollten sich derart durchsichtige Manöver sparen. Die für das Betreuungsgeld schon im Bundeshaushalt eingeplanten 1,2 Milliarden Euro sollten umgehend für den Kita-Ausbau umgewidmet werden.

07Mai

Erfolgsmodell Elterngeld weiterentwickeln

Anlässlich der heutigen Sachverständigen-Anhörung zum Elterngeld im Familienausschuss des Bundestages erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell für Familien und die Gleichberechtigung. Fünf Jahre nach seiner Einführung bedarf es jedoch einer sinnvollen Weiterentwicklung. Auch die Experteninnen und Experten forderten übereinstimmend den Ausbau der Partnermonate und die Einführung eines Teilelterngeldes, das für beide Eltern gleichzeitig Sorgearbeit und Teilzeittätigkeit ohne finanzielle Nachteile ermöglicht.

Dass Familienministerin Schröder die Koalitions-Pläne zur Ausweitung der Partnermonate und des Teilelterngeldes komplett begraben hat, ist nicht nachvollziehbar. Es ist inakzeptabel, dass für unsinnige Leistungen, wie das Betreuungsgeld Milliarden zur Verfügung gestellt werden, während wichtige familienpolitische Maßnahmen wegen Finanzierungsvorbehalt beerdigt werden.

Auch die komplette Anrechnung des Mindestelterngeldes auf Hartz-IV-Leistungen, die wir seit langem als ungerecht kritisieren, wurde von den Sachverständigen beanstandet. Auch diese Familien erbringen wichtige Erziehungsleistungen, die jedoch nicht wie bei anderen Familien finanziell gewürdigt werden. Auch ihnen muss das Elterngeld zugutekommen.

25Apr

Betreuungsgeld: Anrechnung auf ALG-II ist skandalös

Zu den Plänen der Bundesregierung, das geplante Betreuungsgeldes auf Hartz-IV-Leistungen anzurechnen erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Bundesregierung zeigt wieder einmal neben Planlosigkeit in der Familienpolitik ihre unsoziale Grundhaltung. Eine gleichstellungs- und familienpolitisch unsinnige Leistung wie das geplante Betreuungsgeld soll nun auch noch Eltern im Hartz-IV-Bezug ausschließen. Bereits bei der Berechnung der Regelsätze und bei der vollen Anrechnung des Elterngeldes hat die Bundesregierung arme Familien diskriminiert. Die Befürworter des Betreuungsgelds argumentieren – unsinnigerweise – mit Wahlfreiheit und Anerkennung der Erziehungsleistung. Dies soll nun Eltern im ALG-II-Bezug abgesprochen werden. Das ist skandalös.

Die Bundesregierung begibt sich auf dünnes Eis. Egal, wie sich CSU und Familienministerin Schröder drehen und wenden, das geplante Betreuungsgeld wird Milliarden verschlingen, bleibt verfassungsrechtlich kritisch und gesellschaftspolitisch katastrophal. Daher gehören jegliche Planungen zum Betreuungsgeld in den Papierkorb.

20Apr

Kinderreport 2012: Auftrag zum Handeln

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2012 des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der Kinderreport 2012 belegt eindeutig die Bedeutung und Wirkung von frühen Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Das sollte die Bundesregierung endlich zum Anlass nehmen, ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag auch Taten folgen zu lassen. Wer frühzeitig Demokratie wagen will, muss Kinder und Jugendliche besser beteiligen.

In Deutschland müssen die Beteiligungsmöglichkeiten flächendeckend ausgebaut werden, damit auch diejenigen an gesellschaftliches und politisches Engagement herangeführt werden, die sich bisher nicht oder nur wenig engagieren. Der Kinderreport 2012 zeigt, wie frühe Mitbestimmungserfahrungen Kinder stärker und resilienter machen.

Die Bundesregierung muss eine neue Beteiligungsoffensive auflegen. Schon lange fordern wir gemeinsam mit zahlreichen Fachverbänden und Expertinnen und Experten eine Neuauflage des nationalen Aktionsplans “Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010″. Zu den wesentlichen Hausaufgaben dieses Aktionsplans gehörte es, dass für alle Kinder und Jugendlichen Beteiligungsangebote auf allen Ebenen in methodisch angemessener Weise zur Verfügung gestellt werden. Diese Hausaufgabe hat die Bundesregierung nicht gemacht.

Die Abgeordneten der Grünen Bundestagsfraktion wollen mit einer gestern gestarteten Aktionsreihe” Grün macht Kinderrechte groß” ihren Beitrag zur Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland leisten. Mitbestimmung spielt dabei eine zentrale Rolle.

04Apr

Kinderrechte: Jubiläum mahnt zu weiteren Anstrengungen

Anlässlich des 20. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Kinderrechte gehören in Deutschland in die Verfassung. Die Zeit dafür ist reif –  zwanzig Jahre nach in Kraft treten der UN-Kinderrechtskonvention. Bei allen Entscheidungen die Kinder betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden.

Von dem im Koalitionsvertrag versprochenen Engagement für Kinder ist landesweit nichts zu spüren. Die Regierung scheint zu glauben, dass sie mit der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der  UN-Kinderrechtskonvention vor zwei Jahren bereits genug für die Kinderrechte getan hat.

Einige Beispiele zeigen, dass die Kinderrechtskonvention nicht vollständig umgesetzt ist:

  • Alle Kinder haben die gleichen Rechte – auch minderjährige Flüchtlingskinder, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt.
  • Die Konvention legt die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
  • Bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II gilt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).
  • Auch die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zeigt, dass längstens nicht alle Kinderrechte umgesetzt sind.

Die Bundesregierung nimmt die Kinderrechte nicht ernst. Das könnte sich rächen. Für die UN-Konvention soll noch in diesem Jahr die Möglichkeit zur Individualbeschwerde geschaffen werden. Es darf nicht soweit kommen, dass eine solche Beschwerde auch gegen Deutschland vor den Vereinten Nationen verhandelt wird.

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