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Berlin

 

 

20Dez

Kein Ablenkungsmanöver beim Kita-Ausbau

Anlässlich der aktuellen Äußerungen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zum Kita-Ausbau erklären die kinder- und familienpolitische Sprecherin Katja Dörner und die kommunalpolitische Sprecherin Britta Haßelmann:

„Ministerin Schröder legt den Ländern Daumenschrauben an, um von ihren eigenen Versäumnissen abzulenken. Dieses Manöver ist mehr als durchsichtig. Schon jetzt ist absehbar, dass die Nachfrage nach Kita-Plätzen größer sein wird, als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planungen angenommen. Die Bundesfamilienministerin tut nichts, um dem tatsächlichen Bedarf Rechnung zu tragen und lässt die Kommunen bei der Umsetzung und Finanzierung des Kita-Ausbaus im Regen stehen. Statt mit Ländern und Kommunen auf Grundlage einer soliden Bedarfserhebung eine vernünftige und faire Finanzierungsvereinbarung zu treffen, will sie sich durch die Einführung eines unsinnigen Betreuungsgeldes von dieser Verantwortung freikaufen.

Die Angriffe der Ministerin auf die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sind unverschämt. Nach jahrelanger Verschleppung des Kita-Ausbaus durch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung, die selbst die Bundesmittel für den Kita-Ausbau im Haushalt hat versickern lassen, hat rot-grün in NRW eine im Ländervergleich einzigartige Aufholjagd gestartet. Dem gebührt Anerkennung statt Diffamierung. Die Bundesfamilienministern wäre gut beraten, es NRW nachzumachen und selbst zu einem neuen Kita-Gipfel einzuladen.

Selbstverständlich sind auch die Länder und die Kommunen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten. Das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund und Ländern muss ein Ende haben. Nur wenn alle Beteiligten ihre Zusagen einhalten, kann der Kita-Ausbau bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs gelingen.“

20Dez

UN-Kinderrechtskonvention: Individualbeschwerde erhöht den Druck auf Deutschland

Zur Entscheidung der Vereinten Nationen, für die Kinderrechtskonvention die Möglichkeit einer Individualbeschwerde zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen die Möglichkeit einer Individualbeschwerde. Nun muss sich die Bundesregierung international dafür einsetzen, dass möglichst schnell viele Staaten das sogenannte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention auch unterzeichnen. Anschließend muss sie schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Die Kinderrechtskonvention gewinnt so an Durchsetzungskraft und politischer Bedeutung. Werden Kinder in ihrem Land in ihren Rechten verletzt und haben sie den Rechtsweg ausgeschöpft, so können sie sich künftig an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden.

Allerdings müssen in Deutschland die Kinderrechte stärker bekannt gemacht werden, denn ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich zu beschweren zu können wenig. Die Regierungskoalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen; außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland nicht die völkerrechtlich verbindlichen Rechte zugestanden. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Wenn Deutschland die Kinderrechtskonvention weiterhin nicht vollständig berücksichtigt und Individualbeschwerden möglich sind, könnte schon in naher Zukunft eine solche Beschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden. Soweit darf es nicht kommen.

16Dez

Unicef-Studie: Bundesregierung muss Anregungen aufgreifen

Zum UNICEF-Bericht über die Lage der Kinder in Deutschland erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Zukunftschancen von Kindern hängen hierzulande massiv vom sozialen Hintergrund der Familie ab. Diesen Umstand können und dürfen wir nicht hinnehmen, gerade vor dem Hintergrund, dass sich schlechte Startchancen als schlechtere Entwicklungschancen durch alle Lebensbereiche der benachteiligten Kinder ziehen.

Die Bundesregierung muss die Ergebnisse der Studie aufgreifen und der sozialen Spaltung in der Gesellschaft entgegenwirken. Kindliches Vertrauen und Selbstbewusstsein hängt auch mit der Erwerbstätigkeit und beruflichen Zufriedenheit der Eltern zusammen. Arbeitslosigkeit von Eltern wirkt sich allzu oft negativ auf das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder aus. Auch vor diesem Hintergrund wäre das Betreuungsgeld fatal. Denn diese kurzfristige Fernhalteprämie hat langfristige Folgen: Sie würde Müttern den Zugang zum Arbeitsmarkt nachhaltig erschweren.

Besonders von Armut betroffen sind Alleinerziehende und ihre Kinder. Sie sind durch fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und eine schlechte Arbeitszeitpolitik am Arbeitsmarkt benachteiligt. Hier hat die Bundesregierung ihren Ankündigungen bisher keine Taten folgen lassen. Sie hat den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der schulischen Ganztagsangebote sowie die bessere Betreuung von Alleinerziehenden bei der Arbeitsvermittlung schleifen lassen.

Gute Förderung der Kinder durch den Ausbau der Infrastruktur wie Kitas und Schulen sowie eine faire Familienförderung, die insbesondere bei armen Familien auch ankommt muss mit einer muss Hand in Hand gehen mit einer Stärkung der Eltern. Daher setzen wir uns für den Ausbau von Eltern-Kind-Zentren und Familienbildungsstätten sowie für die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme ein.

15Dez

„Berliner Erklärung“ für mehr Frauen in Führungspositionen

Seit zehn Jahren bewegt sich die Wirtschaft bei der Frauenförderung kaum vom Fleck. Ein wichtiger Indikator für Gleichberechtigung: die Präsenz von Frauen in Führungspositionen. In Fachkreisen ist man sich einig, dass sich in männlichen Führungsetagen erst dann wirklich etwas ändert, wenn dort mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sind. Sich abzeichnende Quoten-Zusagen durch die Unternehmen im zweistelligen Bereich sind nicht per se ein Erfolg. Daher ist nach einem Jahrzehnt freiwilliger Selbstverpflichtung klar, dass wir an einer gesetzliche Regelung nicht vorbeikommen.

Vor diesem Hintergrund hat sich auf grüne Initiative hin ein überparteiliches und gesellschaftliches Bündnis zusammengeschlossen, das sich für die gleichen Verwirklichungs- und Teilhabechancen von Frauen und Männern einsetzt. Bei diesem Bündnis handelt es sich um einen Zusammenschluss, den es in dieser Form bislang noch nicht gab. Frauen aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und Kultur sind ebenso unter den Erstunterzeichnerinnen wie Politikerinnen aus allen Bundestagsfraktionen.

In der sogenannten Berliner Erklärung, die am 15. Dezember 2011 der Presse vorgestellt wurde, sprechen sich die Unterzeichnerinnen – auch ich – dafür aus, in einem ersten Schritt eine Frauenquote bei den Aufsichtsräten der börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Unternehmen einzuführen. Der breite politische wie gesellschaftliche Konsens, den diese Initiative deutlich macht, soll genutzt werden, um spürbare Verbesserungen für Frauen zu erreichen. Zahlreiche andere europäische Länder, seit kurzem auch Belgien, haben eine gesetzliche Frauenquote längst eingeführt – zum Vorteil  für die Chancengleichheit und die eigene Wirtschaft.

25Nov

Bundesrat: Beschluss zu Kinderrechten ist wichtiges Signal

Der heutige Beschluss im Bundesrat ist ein wichtiges Signal für die Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Die Bundesregierung muss jetzt umgehend die Initiative aufgreifen und einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die Entschließung des Bundesrates ist auch als Reaktion auf die wachsende gesellschaftliche Bewegung zu werten, die sich für Kinderrechte stark macht. Die Bundesregierung hat die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt, sie wird sich der Debatte aber nun nicht länger verschließen können.

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, in dem die Grundrechte der Kinder ausdrücklich normiert werden. Dadurch soll der Staat verpflichtet werden, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

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