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Berlin

 

 

13Apr

Bundesregierung fehlt noch immer Gesamtstrategie im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

Zu den heute im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten für gesetzgeberische Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes “Löschen statt Sperren” erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik und Katja Dörner, Sprecherin für Familienpolitik:

Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts. Die klare Absage der Bundesregierung an Netzsperren war überfällig. Das entsprechende Gesetz, dass von der schwarz-gelben Bundesregierung zudem auf verfassungsrechtlich fragwürdige Weise für ein Jahr ausgesetzt wurde, hat sich als kontraproduktiv erwiesen. Endlich hat sich auch bei der Bundesregierung die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet konsequent gelöscht werden müssen. Nur so ist zu gewährleisten, dass sie nicht weiterhin abrufbar sind.

Leider werfen die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte insgesamt mehr Fragen auf, als sie beantworten. So schweigt sich die Bundesregierung zu der nach wie vor anstehenden Evaluierung der bisherigen Löscherfolge weiterhin aus. Die Evaluierung ist aber für die weitere Effektivierung der Löschbemühungen zwingend notwendig.

Insgesamt haben sich die Aktivitäten der Bundesregierung seit Anfang der Legislaturperiode darin erschöpft, über die Sinnhaftigkeit des Placebo-Instruments Netzsperren zu diskutieren. Die Bundesregierung darf sich nicht weiter davor drücken, endlich eine dringend benötigte, mehrdimensional angelegte Gesamtstrategie zur Bekämpfung von sexuellen Missbrauch vorzulegen.

In einem Eckpunktepapier zum Thema “Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen” haben wir konkrete Vorschläge gemacht, wie Prävention und Opferschutz gestärkt und das Löschen auch im internationalen Kontext effektiver gestaltet werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auch weiterhin dringend dazu auf, den unter Rot-Grün auf den Weg gebrachten Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schnellstmöglich wieder aufzulegen.

11Apr

Elterngeld: Ministerin Schröder kapituliert

Zur Ankündigung von Familienministerin Kristina Schröder, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaupläne beim Elterngeld zu beerdigen, erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Grünen:

“Warme Worte für die Väter und Sonntagsartikel über die gleichberechtigte Aufteilung der Familienarbeit reichen nicht. Die Beerdigung der Pläne, die Partnermonate beim Elterngeld und auch die Möglichkeiten beim Teilelterngeld auszubauen, ist ein großer Rückschritt in der Familienpolitik. Es ist scheinheilig, wenn die Ministerin Sonntags in der Zeitung die Notwendigkeit beschwört, Politik für Väter zu machen, und Montags die Erweiterung der Partnermonate einkassiert. Die Ministerin ist in der Pflicht, Vorschläge zu unterbreiten, wie auch ohne eine Verlängerung des Gesamtbezugszeitraumes beim Elterngeld, die Beteiligung der Väter weiter verbessert werden kann.

Schon mit dem so genannten Sparpaket der Bundesregierung hat es Ministerin Schröder zugelassen, dass bei Kindern und Familien überdurchschnittlich gekürzt wurde. Insbesondere ärmer Familien mussten deutliche Einschnitte verkraften. Eine solche Politik ist unverantwortlich. Die schwierige Haushaltslage darf nicht dazu führen, dass notwendige Entwicklungen wie bei den Partnermonaten beim Elterngeld auf den St-Nimmerleinstag verschoben werden.”

06Apr

Bundesregierung muss endlich Gesamtstrategie vorlegen

Zur Ankündigung der Bundesregierung, Internetseiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, nicht mehr sperren zu wollen, erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netz- und Innenpolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Entscheidung der Bundesregierung war überfällig. Netzsperren sind kein probates Mittel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet zu unterbinden. Im Gegenteil: Netzsperren verleiten zur Untätigkeit und verdecken die Sicht auf eine dringend benötigte mehrdimensionale Gesamtstrategie für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen dieser Straftaten im Internet muss ein zentraler Teil dabei sein. Die jüngste Entscheidung, keine Netzsperren anwenden zu wollen, kann nur ein erster Schritt sein.

Weil sich die Aktivitäten der Bundesregierung in den vergangenen Monaten darin erschöpft haben, über die Sinnhaftigkeit von Netzsperren zu diskutieren, ist der Nachholbedarf groß. Nachdem die Bundesregierung endlich den Irrweg Netzsperren verlassen hat, muss sie endlich eine Strategie zum Schutz von Kindern und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch vorlegen, die vor allem auf Prävention setzt.

In einem Eckpunktepapier zum Thema “Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen” haben wir konkrete Vorschläge gemacht, wie Prävention und Opferschutz gestärkt und das Löschen auch im internationalen Kontext effektiver gestaltet werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auch weiterhin dringend dazu auf, den unter Rot-Grün auf den Weg gebrachten Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schnellstmöglich wieder aufzulegen.

05Apr

Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte engagieren

Anlässlich des 19. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte im In- und Ausland engagieren. Sie scheint zu glauben, dass das Thema mit der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr abgehakt ist. Wenn Frau Schröder als zuständige Bundesministerin der Auffassung ist, die Kinderrechte seien in Deutschland umgesetzt, dann zeigt dies, dass ihr jegliches Bewusstsein für die Zusammenhänge fehlt.

Die Kinderrechtskonvention setzt den verbindlichen Maßstab, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Das bezieht auch minderjährige Flüchtlingskinder ein, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt. Die Konvention legt auch die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Und auch bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II galt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).

Um sicherzustellen, dass der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend das Kinderwohl bei allen Entscheidungen tatsächlich Vorrang hat, ist es überfällig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Erst Anfang dieses Jahres haben Fachverbände die Haltung der Bundesregierung zu den Kinderrechten ausführlich kommentiert. Das Ergebnis: Was im Koalitionsvertrag verheißungsvoll als Stärkung der Kinderrechte angekündigt wurde, findet keine Umsetzung. Vielmehr noch offenbart die Bundesregierung und allen voran Familienministerin Schröder, dass sie auch kein Interesse hat, sich weiter für die Rechte von Kindern zu engagieren. Nur so ist zu erklären, das der erfolgreiche Nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland beendet wurde. Dagegen wäre eine Neuauflage dringend nötig.

Mehr Informationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention finden sich hier.

23Mrz

Darstellung sexuellen Mißbrauchs von Kindern im Internet: Spiel auf Zeit beenden!

Statt gemeinsam eine effektive Gesamtstrategie zur Verhinderung der Verbreitung von Darstellungen sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet zu erarbeiten, diskutiert der Bundestag gut anderthalb Jahre nach der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes immer noch über die Sinnhaftigkeit von Netzsperren. Heute haben CDU/CSU und FDP in den Fachausschüssen wieder einmal eine Beratung entsprechender Gesetzesentwürfe der Opposition und somit die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verhindert.

Mit ihrer durchsichtigen Verzögerungstaktik lenkt die Bundesregierung davon ab, dass sie bis heute keine Gesamtstrategie zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vorgelegt hat, wie wir Grünen sie schon lange fordern. Im Mittelpunkt unserer Diskussion steht immer der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. In einem aktuellen Eckpunktepapier zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen machen wir konkrete Vorschläge, wie Prävention und Opferschutz gestärkt sowie das Löschen auch im internationalen Kontext effektiver gestaltet und die Strafverfolgung verbessert werden kann. Zu einer solchen Strategie gehören auch der Auf- und Ausbau sowie die solide Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Betroffene und ihre Familien sowie eine Aufstockung der personellen Ressourcen beim BKA.

Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, schnellstmöglich den unter Rot-Grün auf den Weg gebrachten Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wieder aufzulegen. In dem Aktionsplan muss der Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen dieser widerwärtigen Straftaten eine zentrale Rolle zukommen.

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