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Berlin

 

 

07Jul

Schwarz-Gelb will Kinder und Jugendliche für Entschädigung der Heimkinder zahlen lassen

Zum Beschluss des Haushaltsausschusses, das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend darum zu bitten, maßgeblich für die 40 Millionen Euro des Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder aufzukommen, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder und Familienpolitik, und Sven-Christian Kindler MdB:

Es wäre katastrophal, wenn der Bundesanteil für die Entschädigungsleistungen für ehemalige Heimkinder in Höhe von 40 Millionen Euro maßgeblich aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert werden muss. Denn diese Summe muss im schmalen Etat des Ministeriums an anderer Stelle eingespart werden. In der Konsequenz bedeutet diese Entscheidung, dass die heutigen Kinder und Jugendlichen einen hohen Preis für das Leid der ehemaligen Heimkinder zahlen müssten.

Die Zusage des Bundes zur Zahlung eines Drittels der Kosten für die Entschädigung der Heimkinder muss sich auf den Gesamthaushalt beziehen. Hierüber bestand Einigkeit in der interfraktionellen Arbeitsgruppe, die den Antrag zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimkinder erarbeitet hat. Der Beschluss der schwarz-gelben Mehrheit im Haushaltsausschuss ist ein höchst problematisches Signal.

06Jul

Kita: Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz festschreiben

Anlässlich der Veröffentlichung des Ländermonitors frühkindliche Bildungssystem der Bertelsmann Stiftung erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Festschreibung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Ganztagsplatz im Bundesgesetz ist überfällig. Dieser muss für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gelten.

Der Ländermonitor zeigt, dass der Bedarf an Ganztagsplätzen bei weitem nicht ausgefüllt wird, je nach Bundesland unterschiedlich. Viel zu oft bleiben die Eltern im Regen stehen.

Der Ganztagsbetrieb bietet mehr Zeit für die Förderung aller Kinder; insbesondere der Kinder, denen in ihren Familien wenig Förderung zu Teil wird. Nicht zuletzt eine gute Sprachbildung braucht Raum und Zeit in der Kita.

Auch für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz wichtig. Dazu gehört, dass die Öffnungszeiten frühkindlicher Bildungseinrichtungen nicht auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr beschränkt sein dürfen.

Ein Rechtsanspruch im Bundesgesetz wäre eine zentrale Maßnahme, um Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe für alle Kinder realisieren.

30Jun

Bundeswehr muss auf Rekrutierung Minderjähriger verzichten

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen „Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen“ erklären Agnieszka Malczak, Sprecherin für Abrüstungspolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Deutschland hat seit Anfang des Jahres den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Kinder in bewaffneten Konflikten“ des UN-Sicherheitsrates inne. Aber im eigenen Land zeigt die Bundesregierung nicht die nötige Konsequenz, wenn es um Minderjährige und Streitkräfte geht. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen“ macht sie deutlich, auf das Einziehen Minderjähriger zum Wehrdienst und deren Ausbildung an Waffen nicht verzichten zu wollen.

Höchst problematisch sind bereits die einseitig beschönigenden Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die gezielt junge Menschen ansprechen sollen. Die Bundesregierung hält es für unproblematisch, wenn die negativen Seiten der Tätigkeiten bei den Streitkräften – Töten, physisch oder psychisch verwundet oder auch getötet Werden – verschwiegen werden, wenn die jungen Menschen dadurch nur erst mal zum Wehrdienstberater gelockt werden. Über Gefahren und Risiken soll erst in den Beratungsgesprächen gesprochen werden. Statt einer umfassenden Aufklärung über die Risiken einer Tätigkeit bei den Streitkräften erhalten die Jugendlichen und ihre Eltern ein Merkblatt mit den Pflichten der Soldatinnen und Soldaten, das sie zu unterschreiben haben.

Auch beim Umgang mit unter 18-jährigen Soldatinnen und Soldaten fehlt das Bewusstsein für die Belange der Minderjährigen. So gibt es zum Beispiel keine besonderen und geschulten Ansprechpartner für sie.

Die Bundeswehr sieht sich angesichts des Umbaus zur Freiwilligenarmee unter verschärftem Konkurrenzdruck beim Werben um die besten Köpfe. Wir sehen dabei die Gefahr, dass die Bundeswehr bei Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Grenzen überschreitet. Die Bundeswehr ist keine Organisation wie jede andere. Auch unter verschärften Wettbewerbsbedingungen kann sie nicht gedankenlos die gleichen Marketingstrategien anwenden wie ein ziviles Unternehmen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage macht deutlich: Der Bundesregierung fehlt es an Sensibilität für die Problematik von Werbung der Bundeswehr, die sich an Minderjährige wendet, insbesondere wenn es um die Auslandseinsätze geht. Besonders brisant ist diese Problematik bei Besuchen der Bundeswehr an Schulen. Wenn die Bundesregierung im Kampf gegen Kindersoldaten wirklich glaubwürdig sein will, dann muss sie auf die Rekrutierung Minderjähriger gänzlich verzichten.

09Jun

Starke Jugendhilfe braucht solide Finanzen

Zum Abschluss des 14. Kinder- und Jugendhilfetages in Stuttgart erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der 14. Kinder- und Jugendhilfetag hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Kindern- und Jugendhilfe mit neuen Ideen und bewährten Konzepten das Aufwachsen von Kinder und Jugendlichen fördert und auch in Zukunft den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken wird.

Leider führt die Jugendpolitik in der schwarz-gelben Regierungspolitik ein Schattendasein. Das muss sich ändern, denn Potenziale und Probleme der Jugendlichen gehören in den Fokus der Politik. Die Aufgaben sind vielfältig und herausfordernd: Bildung, Teilhabe und Fachlichkeit sind zentrale Orientierungslinien derzeitiger und künftiger Kinder- und Jugendhilfepolitik. Sie ist heute mehr denn je gefragt, ihren Beitrag zu leisten, zunehmende soziale Unterschiede auszugleichen und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien zu ermöglichen.

Um die Potenziale zu nutzen und auszubauen, ist eine solide finanzielle Grundlage unerlässlich – die Jugendhilfe, als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, darf nicht zur Spardose der Kämmerer und Finanzminister werden.

08Jun

Zügige Entschädigung für Heimkinder jetzt auf den Weg bringen

Zur Einbringung des interfraktionellen Antrags “Opfern von Unrecht und Misshandlungen in Erziehungsheimen in den alten und neuen Bundesländern wirksam helfen” erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder und Familie, und Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Kirchenpolitik:

“Der Antrag ist ein wichtiges Signal des Deutschen Bundestags an die ehemaligen Heimkinder. Der Deutsche Bundestag erkennt Leid und Unrecht an, das Heimkindern im Westen wie im Osten Deutschlands widerfahren ist, und bedauert dies zutiefst.

Mit dem Antrag ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung gemacht. Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Fonds mit den zugesagten 120 Millionen Euro zügig ins Leben zu rufen. Außerdem muss zeitnah eine Stiftung aufgelegt werden, die den Fonds verwaltet. Hierbei ist insbesondere der Zugang zu den Leistungen einfach und niedrigschwellig zu gestalten. Aus diesem Fonds soll Entschädigung geleistet, fehlender Rentenanspruch ausgeglichen und weitere Hilfe – beispielsweise Therapien – zur Verfügung gestellt werden. Schon zum 1. Januar 2012 soll der Fonds mit der Entschädigung der Opfer beginnen können.

Zeitgleich muss daran gearbeitet werden, für Betroffene, die in Einrichtungen der DDR Unrecht erlitten haben, eine entsprechende Lösung zu finden, um gleichwertige Hilfen sicher zu stellen. Auch hier wird der Bund sich finanziell beteiligen. Es darf keine Opfer erster und zweiter Klasse geben.

Darüber hinaus darf die wissenschaftliche wie gesellschaftliche Aufarbeitung nicht mit der Einrichtung des Fonds enden. Sie muss weitere Betroffenengruppen – etwa in Heimen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie einschließen. Auch diesen Gruppen müssen gegebenenfalls angemessene Entschädigungsleistungen offen stehen.”

 

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