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Presse

 

 

03Okt

Bonner Abgeordnete begrüßen Schäubles Äußerungen zum Bonn-Berlin-Gesetz

Zur Aussage von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, die Verträge zur Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn seien bindend, erklären die Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker, Ulrich Kelber, Katja Dörner und Paul Schäfer:

Wir freuen uns über die neuerliche klare Aussage aus den Reihen der Bundesregierung. Wir wissen trotzdem, dass der Kampf für eine Beibehaltung der fairen Arbeitsteilung schwierig bleibt, weil die Berlinfans Argumenten und Fakten gegenüber nicht aufgeschlossen sind. Nach den Festlegungen von Bundeskanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Schäuble erwarten wir nun keinerlei Initiativen zu Lasten der Region Bonn von Seiten der Regierung in den nächsten Jahren.

22Sep

Elterngeld: Kleiner Schritt der Vernunft ist nicht genug

Anlässlich der Ankündigung von Familienministerin Schröder, einen Elterngeldfreibetrag für Hartz IV-Aufstocker einzuführen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

“Das ist ein kleiner Schritt der Vernunft und eine längst überfällige Entscheidung. Die Diskussion über eine Anrechnung des Elterngeldes bei Alg II-Aufstockern und Mini-Jobbern war von vornherein widersinnig.

Der jetzt geplante Freibetrag muss mindestens den Sockelbetrag des Elterngeldes, also 300 Euro, abdecken. Alles andere wäre scheinheilig. Zugleich muss das Elterngeld für alle Familien erhalten bleiben. Es ist unsozial, dass die Ministerin arme Familien schröpft und ihnen das Elterngeld kürzt oder streicht, während beispielsweise die nicht berufstätige Notarsgattin 300 Euro monatlich bekommt.

Die Familienministerin muss zu ihrem Wort stehen und das Elterngeld zukunftsfähig umbauen statt es im sozialen Kahlschlag zu entkernen. Auch bei den Partnermonaten erwarten wir neue Vorschläge der Ministerin. Nachdem die Ausweitung aufgegeben wurde, muss die neue Ministerin neue Ideen entwickeln, um die Beteiligung der Väter in der Elternzeit zu befördern.”

20Sep

Weltkindertag: Kinderrechte stärken

Anlässlich des Weltkindertages erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:

Jedes Jahr am 20. September wird in Deutschland auf Empfehlung der Vereinten Nationen der Weltkindertag gefeiert. Heute wird der Weltkindertag in mehr als 145 Staaten an unterschiedlichen Tagen begangen. In diesem Jahr lautet das Motto „Respekt für Kinder“. In vielen Städten und Gemeinden finden rund um diesen Termin Veranstaltungen und Aktionen statt.

Sie sollen dazu beitragen, dass die Kinderrechte in Deutschland bekannt gemacht und durchgesetzt werden. Wenn es um die Kinderfreundlichkeit Deutschlands geht, gibt es noch viel zu tun. Viele Kinder wissen wenig oder nichts von ihren Rechten. Kinderlärm wird oft als störend empfunden und keineswegs als normal akzeptiert. Es mangelt an öffentlichen Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder, Angebote der Jugendhilfe fallen kommunalen Sparmaßnahmen zum Opfer und rund 2,5 Mio. Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht. Auf Missstände wie diese gilt es an diesem Tag besonders aufmerksam zu machen. Aber eigentlich sollte jeder Tag Weltkindertag sein und der Respekt vor den Kindern verlangt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Kinderinteressen sind vorrangig zu berücksichtigen und dürfen nicht alleinig von der Kassenlage abhängig gemacht werden.

03Aug

Sorgerecht: Gerechtigkeitslücke schließen

Anlässlich des heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der das Sorgerecht unverheirateter Väter stärkt, erklären Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin, und Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt. Hiermit bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres. Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht mehr aufgrund einer Zustimmungsverweigerung durch die Mutter von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben. Jetzt ist es an der Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vorzulegen, damit die derzeitige Gerechtigkeitslücke für unverheiratete Väter endlich geschlossen wird. Das Veto-Recht der Mutter ist nicht länger haltbar. Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln. Das Kindeswohl muss für die kommenden Regelungen im Vordergrund stehen.“

02Aug

Mit Hartz-IV-Gutscheinsystemen droht ein neues Desaster

Katja Dörner, kinder- und familienpolitische Sprecherin und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher, erklären zu den Überlegungen, für Kinder im Hartz-IV-Bezug Gutscheine in Form von Chipkarten einzuführen:

„Die Idee, für Kinder im Hartz-IV-Bezug Gutscheinlösungen einzuführen, ist nicht durchdacht. Stigmatisierung und Diskriminierung hielten dann Einzug in Kindergärten, Schulen und Sportvereine. Die Diskussion um Gutscheine drückt ein völlig überzogenes Misstrauen gegenüber arbeitssuchenden Eltern aus. Bundesarbeitsministerin von der Leyen kann offenbar nicht von ihrem elitären Menschenbild lassen. Sie sollte sich nicht länger vor der Verantwortung drücken, für Kinder und Jugendliche einen existenzsichernden Regelsatz zu entwickeln, wie es ihr das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar aufgetragen hat.

Neue Software-Katastrophen vergleichbar dem Mautsystem Toll-Collect oder der Arbeitsmarktsoftware A2LL entständen, wenn die Bundesregierung nicht von ihrer Idee abließe, Kindern und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug, die bestehenden Bedarfe per Gutschein-Chipkarte zu Teil werden zu lassen. Massive Datenschutzprobleme hielten Einzug. Schon jetzt ist absehbar, dass eine Gutscheinlösung in erster Linie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für IT-Systemhäuser wäre. Außerdem ist hochgradig zweifelhaft, dass solch eine Lösung pünktlich zur vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Deadline 01. Januar 2011 zur Verfügung stände.

Gutscheine auf Papier wären noch unsinniger. Für deren Bearbeitung müsste eine Menge zusätzliches Personal eingestellt werden. Investiert würde nicht in Bildung, sondern in Verwaltung.

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