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Presse

 

 

25Nov

Bundesrat: Beschluss zu Kinderrechten ist wichtiges Signal

Der heutige Beschluss im Bundesrat ist ein wichtiges Signal für die Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Die Bundesregierung muss jetzt umgehend die Initiative aufgreifen und einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die Entschließung des Bundesrates ist auch als Reaktion auf die wachsende gesellschaftliche Bewegung zu werten, die sich für Kinderrechte stark macht. Die Bundesregierung hat die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt, sie wird sich der Debatte aber nun nicht länger verschließen können.

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, in dem die Grundrechte der Kinder ausdrücklich normiert werden. Dadurch soll der Staat verpflichtet werden, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

21Nov

„Ein Minister muss sich an Gesetze halten“

Die Personalräte der Bundesministerien, Vertreter der Bonner Gewerkschaften und die Bundestagsabgeordneten der Region Ulrich Kelber (SPD), Katja Dörner (Grüne), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) und Paul Schäfer (Linke) haben sich auf einer Konferenz über die Konsequenzen aus den Plänen von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière zur Verlagerung von Teilen des Ministeriums nach Berlin beraten. Ergebnis war die klare Aufforderung an den Minister, sich endlich an die Vorgaben des gültigen Berlin-Bonn-Gesetzes zu halten und den geplanten Rechtsbruch zu unterlassen. Von der Bundesregierung erwarten die Personalräte und die Abgeordneten, dass sie sich als Ganzes um die Einhaltung des Gesetzes bemüht.

„Wie eine Regierung von ihren Beschäftigten loyale Pflichterfüllung unabhängig von persönlichen Vorlieben und parteipolitischen Präferenzen erwarten kann, so müssen sich auch die Beschäftigten auf die Einhaltung von Gesetzen und der Zusagen ihres Dienstherrn verlassen können“, stellten die Personalräte und Abgeordnete gemeinsam fest. Sie kritisierten auch den Umgang im Bundesverteidigungsministerium mit den Beteiligungsrechten der Personalvertretung mit deutlichen Worten.

Statt dem Bundesverteidigungsminister einen Bruch des Berlin-Bonn-Gesetzes durchgehen zu lassen, erwarten Personalräte und Bundestagsabgeordnete von der Bundesregierung koordinierte Maßnahmen zur Durchsetzung des Gesetzes. „Der neueste Bericht des Bundesrechnungshofes macht deutlich, dass die Regierung die Einstellungspraxis in Bonn verbessern muss, um die Arbeitsteilung abzusichern. Die Zahl der Einstellungen in Bonn müsste – wie vom Bundesrechnungshof detailliert berechnet – zu Lasten Berlins um gut 50% steigen, wenn der Standort nicht ausbluten soll“, forderte die Versammlung.

11Nov

Abgeordnete: Verteidigungsminister treibt Berlinpläne ungebremst voran

Nach Einschätzung der regionalen Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber (SPD), Katja Dörner (Grüne), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) und Paul Schäfer (Linke) treibt Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière seine Pläne zur Verlagerung von möglichst vielen Beschäftigten des Ministeriums von Bonn nach Berlin ungebremst voran. Die Bundestagsabgeordneten berufen sich bei ihrer Einschätzung auf die Antworten von Ministerium und Bundesregierung auf Anfragen und in der Fragestunde des Deutschen Bundestages.

„Das Ministerium hat uns auf Nachfrage bestätigt, dass es die Anmietung des sogenannten SHELL-Hauses in Berlin für einen Preis von 3,5 Millionen Euro prüft. Damit könnten bis zu 850 Mitarbeiter zusätzlich in Berlin eingesetzt werden, die der Minister dann kurzfristig aus Bonn abzöge. Fälschlich beruft sich das Ministerium auf die räumliche Enge für die derzeit 538 Berliner Beschäftigten. Für diese sind aber schon derzeit sehr wohl ausreichend Büroräume vorhanden. Bei de Maizières Berlinplänen scheint aber Geld keine Rolle zu spielen“, kritisieren Kelber, Dörner, Winkelmeier-Becker und Schäfer.

Die Bundesregierung hat in der Fragestunde des Deutschen Bundestages außerdem deutlich gemacht, dass der Bundesverteidigungsminister ohne Beteiligung des restlichen Kabinetts über mögliche Versetzung von Bonner Beschäftigten nach Berlin entscheiden wird. „Staatssekretär Schmidt betonte zwar, dass die Regierung das Berlin-Bonn-Gesetz respektiere, aber man müsse nach Meinung der Bundesregierung auch immer auf die Funktionalität achten. Eine klare Aussage ist das wahrlich nicht. Da de Maizière aber wohl weitere 1.000 Bonner Beschäftigte nach Berlin versetzen will, würde ein gültiges Gesetz gebrochen. Da kann sich die Bundeskanzlerin nicht heraushalten, die der Region eine Einhaltung des Gesetzes persönlich zugesagt hat“, fordern die Abgeordneten eine Debatte im Bundeskabinett ein.

Die Reform der Bundeswehr sah für die Stadt Bonn offiziell eine Zunahme der Bundeswehr-Arbeitsplätze außerhalb des Ministeriums um 200 vor. „Wir wollten wissen, ob diese Zahl unabhängig von den Ministeriumsplänen Bestand hat. Denn das Ministerium soll ja um 1.000 Posten verkleinert werden, was dann am Standort Bonn schon ohne Versetzungen nach Berlin einen Verlust von 800 Arbeitsplätzen zur Folge hätte. Auch hier verweigerte die Bundesregierung eine klare Antwort. Man würde noch ‚Feinanpassungen’ vornehmen, so die Phrase des Staatssekretärs“, so Kelber, Dörner, Winkelmeier-Becker und Schäfer verärgert.

Keinerlei Antwort erhielten die Abgeordneten auf die Nachfrage, warum das Informations- und Medienzentrum in Sankt Augustin, dass dort über eine moderne Infrastruktur inklusive Sendestudio verfügt, geschlossen und ein Neubau in der Nähe von Berlin mit hohen Kosten errichtet werden soll. „Der Minister hat zugesagt, dass er die Standortentscheidungen nach Effizienzgründen getroffen hat. Dann muss er diese im Fall von St. Augustin auch auf den Tisch legen“, fordern die Abgeordneten parteiübergreifend einen Erhalt der Arbeitsplätze.

08Nov

Einführung des Betreuungsgeldes ist Bankrotterklärung der Familienpolitik

Mit dem Beschluss zur Einführung eines Betreuungsgeldes versucht sich die Koalition von der Verpflichtung für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau freizukaufen und erklärt somit in Sachen moderner Familienpolitik ihren Bankrott. Der CSU ist es gelungen, ihren ideologischen Scheuklappen bundespolitisches Gewicht zu verleihen und die Familienministerin setzt auf diese Weise ihre altbekannte Politik  des Wegschauens fort.

Die Koalition hatte 6. November im Rahmen eines Steuerentlastungspakets beschlossen, im Jahr 2013 ein monatliches Betreuungsgeld von 100 Euro pro Kind einzuführen. Von 2014 an soll es auf 150 Euro steigen, die für zwei- und dreijährige Kinder gezahlt werden. Mit diesen Vorschlägen übergeht die schwarz-gelbe Bundesregierung auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld und legt sich auf eine Leistung fest, die bildungs- und gleichstellungspolitisch katastrophale Folgewirkungen hätte. Denn mit der Zahlung einer Leistung für das Fernbleiben vom Kita-Platz werden vielen Kindern frühkindliche Bildungschancen vorenthalten und zumeist Frauen auf Berufstätigkeit verzichten.

Elterngeld und ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch für Unterdreijährige – diese Kombination stellt eine gute Unterstützungsstruktur für junge Familien da. Das Betreuungsgeld jedoch wird Milliarden verschlingen, die besser in gute Kindertagesstätten investiert würden.

07Nov

Vogel-Strauß-Politik beim Kita-Ausbau rächt sich

Anlässlich der aktuellen Zahlen zum Kita-Ausbau erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Jetzt rächt sich die Vogel-Strauß-Politik beim Kita-Ausbau der letzten Jahre. Dass der Ausbauprozess zu langsam verläuft, ist keine neue Erkenntnis. Länder und Kommunen müssen endlich ihre Zusagen vom sogenannten Krippen-Gipfel wahrmachen und ihren Anteil am U3-Ausbau beisteuern.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung reibt sich im Streit um das Betreuungsgeld auf, statt ihre Anstrengungen auf den Kita-Ausbau zu fokussieren. Mit dem Versuch, sich mit der Einführung eines Betreuungsgeldes von der Verpflichtung für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau freizukaufen, setzt die Bundesfamilienministerin nur ihre altbekannte Politik des Wegschauens fort.

Klar ist: Nur wenn Bund, Länder und Gemeinden an einem Strang ziehen, ist der bedarfsgerechte Ausbau noch zu schaffen. Gegenseitige Schuldzuweisungen sind kontraproduktiv. Ministerin Schröder muss schleunigst Länder und Kommunen mit an den Tisch holen und auf der Grundlage einer soliden Bedarfserhebung eine vernünftige und faire Finanzierungsvereinbarung treffen.

Das wäre ein sinnvoller Einsatz für die Milliarden, die das Betreuungsgeld verschlingen wird. So könnte der Ausbau der U3-Betreuung geschafft werden, bis der Rechtsanspruch in Kraft tritt.

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