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12Jul

Mit gutem Beispiel voran gehen: Keine Minderjährigen bei der Bundeswehr

Anlässlich der Befassung des UN-Sicherheitsrats mit dem Thema Kindersoldaten erklären Agnieszka Malczak, Sprecherin für Abrüstungspolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik

„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung das Thema Kindersoldaten international aufgreift. Die Beratung der Resolution anlässlich der ersten Sitzung des Sicherheitsrates unter Leitung des deutschen Außenministers ist ein wichtiges Signal. Auch die Ächtung von Angriffen auf Schulen und Krankenhäuser ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz Minderjähriger in bewaffneten Konflikten. Allerdings zeigt die Bundesregierung im eigenen Land nicht die nötige Konsequenz, wenn es um Minderjährige und Streitkräfte geht. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Umgang der Bundeswehr mit Minderjährigen“ macht sie deutlich, auf das Einziehen Minderjähriger zum Wehrdienst und deren Ausbildung an Waffen nicht verzichten zu wollen.

Als problematisch erachten wir, wenn bei Werbung und Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr, die gezielt junge Menschen ansprechen soll, die Risiken einer Tätigkeit bei den Streitkräften verschwiegen werden. Die Bundeswehr ist keine Organisation wie jede andere. Auch unter verschärften Wettbewerbsbedingungen kann sie nicht die gleichen Marketingstrategien anwenden wie ein ziviles Unternehmen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage macht deutlich: Der Bundesregierung fehlt es an Sensibilität für die Problematik von Werbung der Bundeswehr, die sich an Minderjährige wendet, insbesondere wenn es um die Auslandseinsätze geht. Besonders brisant ist diese Problematik bei Besuchen der Bundeswehr an Schulen. Wenn die Bundesregierung im Kampf gegen Kindersoldaten wirklich glaubwürdig sein will, dann muss sie auf die Rekrutierung Minderjähriger gänzlich verzichten.“

08Jul

Bericht über den Besuch der Kinderkommission in Oslo

Vom 14. bis zum 16. Juni habe ich an einer Delegationsreise der Kinderkommission des Deutschen Bundestags nach Oslo, Norwegen, teilgenommen. Thematische Schwerpunkte der Reise waren die Inklusion sowie die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Neben vielen Gesprächen in Ministerium und Parlament, mit Behinderten- und Kinderschutzverbänden haben wir auch eine Schule sowie einen Kindergarten besucht. Ein ausführlicher Bericht über die Reise ist hier zu finden.

07Jul

Am Kicker siegt England

Kurz vor dem Ende der letzten Sitzungswoche ging auch unser erfolgreiches Kickerturnier auf die Zielgerade.

In den Halbfinalen setzten sich die Favoriten England und Brasilien durch. Sie lieferten sich ein spannendes Match um den 1. Platz. Groß war der Jubel als England das letzte Tor zum Sieg schoss. Im Spiel um Platz Drei triumphierte Nigeria über Kolumbien mit einem mustergültigem Rotationsprinzip innerhalb der vierköpfigen Mann-und Frauschaft.

Belohnt wurden die drei Siegermannschaften mit Medaillen, für England gab es als besondere Auszeichnung einen gläsernen Pokal voller Süßigkeiten, die das Team gleich in die jubelnde Menge der anwesenden Fans warf.

Ganz klar, die Fraktion ist auf den Kicker-Geschmack gekommen und das nächste Turnier kommt bestimmt.

07Jul

Ja zur sehr eng begrenzten Präimplantationsdiagnostik

Am heutigen Donnerstag beschließt der Bundestag über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Abstimmung liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des Verfahrens reichen. Alle drei Gesetzentwürfe werden von Abgeordneten aus allen Fraktionen unterstützt – dies verdeutlicht, dass die Haltung zur PID eine höchst individuelle und nicht von der Parteizugehörigkeit geprägte Entscheidung ist.

Gerade bei einem ethisch so schwierigen Thema wie der PID ist es wichtig, darüber breit zu diskutieren – dies erfolgt heute u.a. im Deutschen Bundestag. Ich möchte hier meine Gedanken zur PID erläutern und den Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe, vorstellen.

Als das Urteil des Bundesgerichtshofes im Juli letzten Jahres bekannt gegeben wurde, war ich überrascht. Ich war, ebenso wie viele andere, davon ausgegangen, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz verboten war. Nach dem Urteil war für mich klar: Eine exzessive Anwendung der PID wie beispielsweise in Großbritannien, wo diese selbst bei Verdacht auf behandelbare Darmerkrankungen eingesetzt wird, lehne ich ab. Das ist ethisch nicht zu begründen und dem sollte ein klarer Riegel vorgeschoben werden.

Die Fälle, über die der BGH geurteilt hat, haben mich andererseits nachdenklich gemacht, ob ein grundsätzliches Verbot das Richtige ist. Natürlich gibt es den verbrieften Schutz des Embryos, auf der anderen Seite sollte Paaren, die bereits mehrere Fehlgeburten erleiden mussten, die technischen Möglichkeiten Kinder zu bekommen, nicht verwehrt werden.

Priska Hinz – bis vor kurzem Sprecherin für Biotechnologie meiner Fraktion – hat gemeinsam mit Kollegen aus anderen Fraktionen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die PID nur in sehr engen Grenzen zulässt. Kritiker bemerken zu recht, dass es kein Recht auf ein gesundes Kind gibt. Und ich möchte nicht, dass der Gesetzgeber darüber befindet, ob das Leben mit einer bestimmten Behinderung lebenswert ist oder nicht. Die Gleichsetzung der PID mit der PND halte ich für falsch. Eine PID ist nicht mit der vorgeburtlichen Untersuchung vergleichbar. Diese dienen grundsätzlich der Vorsorge, also dem Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Und es ist klar, dass man ein ungeborenes Kind nicht gegen die Mutter schützen kann und keine Schwangere zur Austragung ihres Kindes gezwungen werden kann. Die PID ist etwas ganz Anderes, sie ist keine Vorsorgeuntersuchung während einer bestehenden Schwangerschaft, sondern eine Untersuchung zur Auswahl eines Embryos aufgrund bestimmter Eigenschaften vor einer Schwangerschaft.

Ich befürchte zudem, dass eine breite Zulassung der PID auch zur Folge haben könnte, dass der gesellschaftliche Druck auf genetisch vorbelastete Paare steigt, nicht nur eine PND bei einer „normalen Schwangerschaft“ durchführen zu lassen, sondern künftig auch eine künstliche Befruchtung und eine PID in Kauf zu nehmen.

Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die PID grundsätzlich verboten werden soll und nur ausnahmsweise zugelassen wird für Paare, die eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder einem sehr frühen Tod des Kindes – in einem kurzen Abstand zur Geburt – enden. Damit zielen wir wie schon erwähnt auf die Frage der Lebensfähigkeit der Embryonen ab und nicht etwa auf das Vorhandensein einer mehr oder weniger schwerwiegenden Krankheit. Dieses Argument bezieht sich auf Erfahrungen im Ausland, die gezeigt haben, dass eine Begrenzung auf bestimmte Krankheitsbilder nicht möglich ist. In unserem Gesetzentwurf ist die PID aber nicht für bestimmte Krankheitsbilder zugelassen, sondern klar auf die Fälle begrenzt, bei denen der Embryo aufgrund der genetischen Vorbelastung ohnehin keine Überlebensperspektive hätte. Eine derartige gesetzliche Regelung gibt es in Europa bisher nicht und wäre ein echtes Novum.

Wir sehen zudem vor, dass die Eltern bei ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden dürfen, sondern dass sie auf ein Beratungsangebot hingewiesen werden. Eine Ethikkommission muss die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in jedem Einzelfall befürworten. Weiterhin ist die Durchführung der Untersuchung nur an einem lizensierten Zentrum zulässig. Mit der Einrichtung eines einzigen Zentrums wollen wir nicht nur die Kontrolle und Dokumentation erleichtern, sondern auch die Qualität der PID-Untersuchungen steigern.

Den weitgehendsten Gesetzentwurf, mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, findet man hier. Den Gesetzentwurf, der die PID ablehnt, kann man sich hier ansehen und runterladen.

07Jul

Schwarz-Gelb will Kinder und Jugendliche für Entschädigung der Heimkinder zahlen lassen

Zum Beschluss des Haushaltsausschusses, das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend darum zu bitten, maßgeblich für die 40 Millionen Euro des Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder aufzukommen, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder und Familienpolitik, und Sven-Christian Kindler MdB:

Es wäre katastrophal, wenn der Bundesanteil für die Entschädigungsleistungen für ehemalige Heimkinder in Höhe von 40 Millionen Euro maßgeblich aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert werden muss. Denn diese Summe muss im schmalen Etat des Ministeriums an anderer Stelle eingespart werden. In der Konsequenz bedeutet diese Entscheidung, dass die heutigen Kinder und Jugendlichen einen hohen Preis für das Leid der ehemaligen Heimkinder zahlen müssten.

Die Zusage des Bundes zur Zahlung eines Drittels der Kosten für die Entschädigung der Heimkinder muss sich auf den Gesamthaushalt beziehen. Hierüber bestand Einigkeit in der interfraktionellen Arbeitsgruppe, die den Antrag zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimkinder erarbeitet hat. Der Beschluss der schwarz-gelben Mehrheit im Haushaltsausschuss ist ein höchst problematisches Signal.

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