In der vergangenen Woche hat mich wieder eine Besuchergruppe aus Bonn in Berlin besucht. Bei diesen politischen Bildungsreisen stehen neben einem Besuch des Reichstags und eines Ministeriums auch eine politische Stadtrundfahrt, der Besuch von Museen und anderer politisch und historisch bedeutsamer Orte auf dem Programm. Wenn Sie Interesse haben, an einer der so genannten Abgeordneten-Reisen teilzunehmen, können Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro (telefonisch: 0228-62919958 oder per Mail: katja.doerner@wk.bundestag.de) wenden
Zu Gast in Berlin
Starke Jugendhilfe braucht solide Finanzen
Zum Abschluss des 14. Kinder- und Jugendhilfetages in Stuttgart erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Der 14. Kinder- und Jugendhilfetag hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Kindern- und Jugendhilfe mit neuen Ideen und bewährten Konzepten das Aufwachsen von Kinder und Jugendlichen fördert und auch in Zukunft den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken wird.
Leider führt die Jugendpolitik in der schwarz-gelben Regierungspolitik ein Schattendasein. Das muss sich ändern, denn Potenziale und Probleme der Jugendlichen gehören in den Fokus der Politik. Die Aufgaben sind vielfältig und herausfordernd: Bildung, Teilhabe und Fachlichkeit sind zentrale Orientierungslinien derzeitiger und künftiger Kinder- und Jugendhilfepolitik. Sie ist heute mehr denn je gefragt, ihren Beitrag zu leisten, zunehmende soziale Unterschiede auszugleichen und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien zu ermöglichen.
Um die Potenziale zu nutzen und auszubauen, ist eine solide finanzielle Grundlage unerlässlich – die Jugendhilfe, als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, darf nicht zur Spardose der Kämmerer und Finanzminister werden.
Frauenrechte in Afghanistan
Aus Sorge über eine Reihe von Gesetzesentwürfen der afghanischen Regierung, die Frauenrechte massiv einschränken sollen, habe ich mit grünen Kolleginnen und Kollegen den Minister für Entwicklungszusammenarbeit, Dirk Niebel, in einem offenen Brief dazu aufgefordert, sich stärker für die Rechte der Frauen in Afghanistan einzusetzen. So schläg die Karzai-Regierung unter anderem vor, Frauenhäuser unter die Kontrolle der Regierung zu stellen und Frauen das Tragen “unanständiger” Brautkleider zu verbieten. Auch die taz berichtete über unseren Brief – bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung bei diesem wichtigen Thema die Initiative ergreift.
Zügige Entschädigung für Heimkinder jetzt auf den Weg bringen
Zur Einbringung des interfraktionellen Antrags “Opfern von Unrecht und Misshandlungen in Erziehungsheimen in den alten und neuen Bundesländern wirksam helfen” erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder und Familie, und Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Kirchenpolitik:
“Der Antrag ist ein wichtiges Signal des Deutschen Bundestags an die ehemaligen Heimkinder. Der Deutsche Bundestag erkennt Leid und Unrecht an, das Heimkindern im Westen wie im Osten Deutschlands widerfahren ist, und bedauert dies zutiefst.
Mit dem Antrag ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung gemacht. Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Fonds mit den zugesagten 120 Millionen Euro zügig ins Leben zu rufen. Außerdem muss zeitnah eine Stiftung aufgelegt werden, die den Fonds verwaltet. Hierbei ist insbesondere der Zugang zu den Leistungen einfach und niedrigschwellig zu gestalten. Aus diesem Fonds soll Entschädigung geleistet, fehlender Rentenanspruch ausgeglichen und weitere Hilfe – beispielsweise Therapien – zur Verfügung gestellt werden. Schon zum 1. Januar 2012 soll der Fonds mit der Entschädigung der Opfer beginnen können.
Zeitgleich muss daran gearbeitet werden, für Betroffene, die in Einrichtungen der DDR Unrecht erlitten haben, eine entsprechende Lösung zu finden, um gleichwertige Hilfen sicher zu stellen. Auch hier wird der Bund sich finanziell beteiligen. Es darf keine Opfer erster und zweiter Klasse geben.
Darüber hinaus darf die wissenschaftliche wie gesellschaftliche Aufarbeitung nicht mit der Einrichtung des Fonds enden. Sie muss weitere Betroffenengruppen – etwa in Heimen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie einschließen. Auch diesen Gruppen müssen gegebenenfalls angemessene Entschädigungsleistungen offen stehen.”






