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16Sep

Umgangsrecht: Kindeswohl in den Mittelpunkt

Zum zweiten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Umgangsrecht biologischer, aber rechtlich nicht anerkannter Väter mit ihren Kindern gestärkt. Dazu erklären Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 15. September 2011. Bereits in seinem Urteil vom 21. Dezember 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte von leiblichen Vätern und ihren Kindern gestärkt.

Eine Beziehung können Kind und Vater nur durch direkten Kontakt aufbauen. Hierfür bietet das Umgangsrecht die rechtliche Möglichkeit. Wenn es zum Wohl des Kindes ist, muss der Kontakt eines Kindes zu seinem biologischen Vater nach dem aktuellen Urteil auch dann rechtlich durchgesetzt werden können, wenn zuvor zwischen Kind und Vater keine soziale Beziehung bestanden hat. Gleichzeitig sind die deutschen Gerichte nun verpflichtet, bei der Umgangsregelung auch die Rechte und Interessen des leiblichen Vaters stärker zu berücksichtigen.

Das Urteil macht einmal mehr deutlich, dass die Bundesregierung zeitnah prüfen muss, ob beim Umgangsrecht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Bei der Abwägung muss dann das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden.

14Sep

Ministerin Schröder: Neustart fällt aus

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Familienministerin Schröder erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Für die restlichen zwei Jahre der Legislaturperiode konnte die Familienministerin keinerlei konkrete Vorhaben mehr vorstellen. Das ist ein düsteres Signal für Kinder und Familien. Die Ministerin macht so weiter, wie sie vor ihrer Babypause aufgehört hat: Ideenlos und durchsetzungsschwach. Die großen Herausforderungen in der Kinder- und Familienpolitik, wie die Bekämpfung der Kinderarmut, den schleppenden Kita-Ausbau und den Fachkräftemangel bei Kitas und Tagespflege spricht sie erst gar nicht an.

Es ist ärgerlich, dass die Ministerin weiterhin auf eine klare Absage ans Betreuungsgeld verzichtet. Ihr Versuch, koalitionsinterne Streitereien zu glätten, darf nicht zur Einführung einer kontraproduktiven Leistung führen. Überlegungen, ein Betreuungsgeld ans Elterngeld anzuschließen, sind gefährlich. Wir warnen davor, die wichtigen Anreizstrukturen des Elterngelds bei der Väterbeteiligung und dem Wiedereinstieg in den Beruf aufzuweichen. Das wichtige familien- und gleichstellungspolitische Instrument Elterngeld würde damit auf den Kopf gestellt.

13Sep

Kindertagespflege: Ausbaustand besorgniserregend

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagespflege erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der Ausbaustand der Kindertagespflege ist besorgniserregend. Die Bundesregierung selbst verweist auf eine wissenschaftliche Studie, nach der absehbar mehr als 30.000 Tagespflegepersonen fehlen, um das gesteckte Ziel erfüllen zu können: Wenn in weniger als zwei Jahren der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in Kraft tritt, soll der Ausbau der U-3-Betreuung zu einem Drittel durch Kindertagespflege gesichert sein. Der schwarze Peter wird mal wieder den Kommunen zugeschoben.

Mehr als ein Drittel der Tagespflegepersonen verfügt derzeit über keine oder nur eine rudimentäre fachpädagogische Qualifizierung. Dies ist nicht akzeptabel, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Gesetz gleichwertig nebeneinanderstehen und die Tagespflege somit einen Bildungsauftrag zu erfüllen hat. Deshalb fordern wir neben einer Ausbildungsoffensive eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung. Nur so können der drohende Fachkräftemangel in der Kindertagespflege abgewendet und die Gleichwertigkeit des Förderauftrags von Kita und Kindertagespflege sichergestellt werden.

Die Antwort der Bundesregierung brachte zudem zu Tage, dass 43 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren sowohl eine Kita als auch eine Tagepflegeperson in Anspruch nehmen. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz im Bundesgesetz mehr als überfällig ist. Darüber hinaus belegen viele unbeantwortete Fragen das fehlende Interesse der Bundesregierung am Thema Kindertagespflege. Der Kenntnisstand der Bundesregierung zum Kita-Ausbau ist schon mehr als dürftig, beim Ausbau der Kindertagespflege stochert sie in vielen Bereichen vollends im Nebel. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs lässt das nichts Gutes vermuten.

09Sep

Meine Rede zum Haushalt des Familienministeriums

Zu später Stunde hat am Donnerstag der Bundestag in seiner Haushaltsdebatte über den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend debattiert. Auch anhand des Einzelplans 17 (Familienministerium) wird deutlich: Die schwarz-gelbe Familienpolitik ist ein Trauerspiel. Meine komplette Rede findet ihr hier:

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06Sep

Meine Rede zum Haushalt des Innenministeriums

Diese Woche dreht sich im Deutschen Bundestag alles um den Entwurf des Bundeshaushalt 2012. Als zuständige Haushälterin habe ich heute zur Einbringung des Entwurfs für das Budget des Bundesinnenministerium gesprochen und betont, dass die Politik der inneren Sicherheit die Bürgerinnen und Bürger doppelt schützen muss: Vor Anschlägen und vor unverhältnismässigen, überflüssigen und diskriminierenden Überwachungsmaßnahme

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