Angekündigt wurde viel, passiert ist nichts: Während gerichtliche Auseinandersetzung wegen Kinderlärm zunehmen, ist die Bundesregierung noch nicht aktiv geworden. Viele Urteile zeigen, wie kinderentwöhnt unserer Gesellschaft ist. Dabei sind die Geräusche von Kindern das Normalste der Welt und Ausdruck ihrer Entwicklung. Die Urteile sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Viele Einrichtungen berichten, welche kraftraubenden Anstrengungen sie unternehmen, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie haben Angst, mit behördlichen Auflagen belegt, umziehen zu müssen oder gar geschlossen zu werden. Und das in Zeiten des Kita-Ausbaus und der wachsenden Bedeutung frühkindlicher Bildung.
Dabei wäre es für die Bundesregierung ein Leichtes, in der Baunutzungsverordnung und im Bundesimmissionsschutzgesetz klarzustellen, das Kinderlärm auch in Wohngebieten hinzunehmen ist. Es gibt keinen Grund, weiter Zeit verstreichen zu lassen. Mit unserem Antrag „Vorrang für Kinder – auch beim Lärmschutz“ zeigen wir, wie es geht. Damit den Ankündigungen Tagen folgen.




