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Familien
08Okt

Demokratisches Haushaltsverfahren wird zur Farce

Zum Verfahren der Bundesagentur für Arbeit, bereits Bescheide mit den Elterngeld-Kürzungen zu verschicken, erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:

„Die Bundesregierung agiert beim Elterngeld nicht nur unsozial, sondern auch undemokratisch! Das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2011 ist noch nicht beendet, die Kürzungen des Elterngeldes haben keine Gesetzeskraft und wir werden alles dafür tun, dass sie diese auch nicht erhalten. Das Elterngeld muss auch für Hartz-IV-EmpfängerInnen erhalten bleiben.

Mit der vorauseilenden Erteilung von Bescheiden, die die Anrechnung des Elterngeldes für 2011 ankündigen, setzen sich die BA und ihre Dienstherrin von der Leyen über die bestehende Rechtslage hinweg. Das Haushaltsverfahren im Bundestag wird zur Farce, wenn bereits Gesetzentwürfe wie geltendes Recht umgesetzt werden. Durch die Billigung dieser Praxis hat Frau von der Leyen ihre Kompetenzen weit überschritten und muss nun von ihrem Dienstrecht Gebrauch machen und die BA an der Stelle zurechtweisen.“

19Jul

Zynische Vorschläge beim Elterngeld

Nachdem Familienministerin Schröder mit ihren unsozialen Elterngeldkürzungen bei Hartz-IV-EmpfängerInnen heftig in der Kritik stand, schlägt sie nun vor, für Geringverdienern und Mini-Jobbern das Elterngeld zu kürzen.

Wer wegen seines geringen Verdienstes zusätzlich vom Staat Hartz-IV-Leistungen erhalte und so sein Einkommen aufstocke, wird somit um bis zu 300 Euro weniger Elterngeld bekommen. EmpfängerInnen des Kinderzuschlags müssen mit bis zu 140 Euro monatlich weniger rechnen, weil das Elterngeld künftig in vollem Umfang als Einkommen bei der Berechnung des Zuschlags gilt.

Damit höhlt Ministerin Schröder in unverantwortlicher Weise das Elterngeld als familienpolitischer Leistung aus und macht Politik gegen ärmere Familien. Eltern, die arbeiten, aber nicht genug verdienen und aus diesem Grunde Kinderzuschlag bekommen, werden bestraft. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht der Familien, die trotz widriger Bedingungen zwei Jobs annehmen.

Deutlich zeigt sich die ideologische Motivation der Kürzungsvorschläge, denn die Behauptung der Bundesregierung, die Kürzungen des Elterngeldes sollten den Arbeitsanreiz verstärken, sind somit nicht haltbar und zynisch. Schröder macht mit diesem Vorschlag deutlich, dass ihr Kinder in diesen Familien weniger willkommen sind.

Besonders absurd ist der Vorschlag, wenn man sich die Modalität für den Elterngeldbezug für Hausfrauen ansieht: Auch sie bekommen nach der alten Regelung ohne vorherige Erwerbstätigkeit den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Im Unterschied zu den Hartz-IV-EmpfängerInnen bleiben sie jedoch von den Sparmaßnahmen ausgenommen. Auch wenn eine Frau nie erwerbstätig war und der Ehemann aufgrund eines sehr guten Einkommens die komplette Versorgung übernimmt, wird weiter Elterngeld gezahlt!

Ein sehr guter Kommentar zu Schröders Vorschlag findet sich hier.

09Jun

Elterngeld – Kürzungen sind eine soziale Zumutung

Am Montag, den 07. Juni hat die schwarz-gelbe Regierung während ihrer Regierungsklausur den Wegfall des Elterngeldes für Hartz-IV-EmpfängerInnen beschlossen. In meinen Augen ist das ein gesellschaftliches Armutszeugnis. Familienministerin Schröder hat in vorauseilendem Gehorsam rund 10 Prozent ihres Etas preisgegeben. Damit ist der Familienhaushalt neben dem Verteidigungsetat der größte Sparposten. 600 Millionen Euro wird die Ministerin beim Elterngeld künftig einsparen, der größte Teil der Einsparungen geht zu Lasten der armen Familien. Allein 400 Millionen Euro jährlich werden hier eingespart.

Die geplante Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz- IV-EmpfängerInnen betrifft rund 130.000 Familien und damit 16 Prozent aller derzeitigen ElterngeldbezieherInnen. Die Mehrheit der Betroffenen sind Frauen, viele davon alleinerziehend. Bisher hatten diese Familien zumindest 12 Monate (alle anderen Familien maximal 14 Monate) Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bezogen. Jetzt gehen sie mit fadenscheinigen Argumenten und zynischen Begründungen leer aus.

Bereits bei der Systemumstellung vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld haben TransferbezieherInnen große Einbußen hinnehmen müssen. Damals wurde die Bezugszeit für diese Gruppe halbiert. Gab es vorher 24 Monate 300 Euro Erziehungsgeld, war es mit dem Elterngeld die gleiche Summe für nur 12 Monate. Auch gegenüber anderen Familien wurden BezieherInnen mit Transfereinkommen benachteiligt, da sie nur maximal 12 Monate Leistungen erhielten, während alle anderen max. 14 Monate Elterngeld bekamen. Wir Grünen haben diese Ungerechtigkeit immer kritisiert.

Die Bundesregierung argumentiert, der Wegfall der Leistung solle den Anreiz zur Arbeitsaufnahme verstärken. Dabei unterschlägt sie die Tatsache, dass auch junge TransferempfängerInnen, wenn sie Eltern werden, nicht sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt erst ab dem ersten Lebensjahr und auch erst in drei Jahren (2013)! Doch wer arbeiten will, braucht auch ein Arbeitsplatz – bei einer Arbeitslosenquote von fast 9 Prozent nicht leicht. Sollte eine Arbeitsaufnahme nach Geburt des Kindes möglich sein, fehlt wiederum die Kinderbetreuung. Für eine erfolglose Arbeitsmarkpolitik und einen verzögerten Kitausbau lässt die Regierung nun arbeitslose Eltern büßen.

Das Elterngeld war zudem als Schonraum für Familien gedacht, damit sie in das Familienleben hineinwachsen können und sich vorrangig um die Kinder kümmern können. Dieser Schonraum galt bisher auch für arme Familien. Künftig wird er ihnen nicht mehr gewährt. Die soziale Schieflage des Elterngeldes verschärft sich.

Noch einmal deutlicher wird die ideologische Motivation der Kürzung des Elterngeldes, wenn man sich die Modalität für den Elterngeldbezug für reine Hausfrauen ansieht: Auch sie bekommen nach der alten Regelung ohne vorherige Erwerbstätigkeit den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Im Unterschied zu den Hartz-IV-EmpfängerInnen bleiben sie jedoch von den Sparmaßnahmen ausgenommen. Auch wenn die Frau nie erwerbstätig war und der Ehemann aufgrund eines sehr guten Einkommens die komplette Versorgung übernimmt, wird Elterngeld gezahlt – auch nach der Sparklausur!

Die weiteren Kürzungen beim Elterngeld betreffen die Lohnersatzquote und die Anrechnung von Einkommen. Beide Maßnahmen machen das Elterngeld in höheren Einkommen weniger attraktiv. Das wird sich negativ auf die Motivation der Väter auswirken. Eine bedenkliche Tendenz.

Insgesamt halten wir Grünen Kürzungen beim Elterngeld nicht für geeignete Maßnahmen, da sie familien-, geschlechter-, und sozialpolitisch deutlich negative Effekte haben. Den Rotstift jedoch vor allem bei den Bevölkerungsgruppen anzusetzen, die bereits in Armut leben oder von Armut bedroht sind, halten wir für völlig verfehlt.

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