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Familienpolitik
08Feb

Charta für Familienfreundlichkeit – noch ein zahnloser Tiger

Anlässlich der heutigen Unterzeichnung der “Charta für familienfreundliche Arbeitszeiten”, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Charta ist eine nette Idee, die wenig Wirkung entfalten wird. Derartige freiwillige Selbstverpflichtungen haben sich in den letzten Jahren als zahnlose Tiger erwiesen. Wenn Gesamtmetall im Vorfeld des Treffens erklärt, 99 Prozent der Unternehmen seien bereits familienfreundlich, zeigt sich, dass die Wahrnehmung der Wirtschaftsverbände und die der Eltern weit auseinander klaffen.

Auch muss nach einer solchen “Es-ist-schon-alles-super-Aussage”, die Bereitschaft zu weiterem Engagement bezweifelt werden. Laut Familienministerium sind nur ein Drittel der Eltern zufrieden mit ihren Arbeitszeiten. Es gibt seitens der Unternehmen keinen Anlass, die Hände in den Schoß zu legen. Statt Erklärungen zu unterschreiben, muss die Bundesregierung durch gesetzliche Maßnahmen Familienfreundlichkeit befördern. Dabei müssen das Rückkehrrecht von einem Teilzeit- auf einen Vollzeitarbeitsplatz und das Recht auf einen Ganztagsplatz in der Kindertagesbetreuung am Anfang stehen.

11Jan

Ehegattensplitting zu Gunsten der Kinder abschaffen

Anlässlich der aktuellen Diskussion zur Abschaffung des Ehegattensplittings erklären Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss und Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin:

„Die Abschaffung des Ehegatten-Splitting ist überfällig. Es ist gut, dass sich nun auch die SPD dieser von den Grünen erhobenen Forderung anschließt. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, den Trauschein zu fördern.

Das Ehegattensplitting ist überholt. Steuerlich begünstigt werden soll nicht die Ehe, sondern Familien – und Familie heißt Kinder. Uns ist jedes Kind gleich viel wert, egal ob die Eltern verheiratet, getrennt lebend, arm oder reich sind. Inzwischen sind 40 Prozent der Ehen kinderlos. Das Ehegattensplitting ist heute lediglich eine Stillegeprämie für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Gutverdienenden. Auch die Union muss sich dieser Tatsache stellen.

Daher wollen wir, dass die Milliarden, die das Ehegattensplitting verschlingt, direkt der Förderung von Kindern zugute kommen. Statt Steuergeschenke für Reiche brauchen wir Investitionen in Kita-Plätze und in Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen sowie eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung.“

03Jan

Familienministerin hält Parteitagsbeschluss der CDU zur Familienpolitik für überflüssig

Vor einigen Wochen haben wir bei der Bundesregierung abgefragt, wie sie die einzelnen politischen Forderungen des CDU-Parteitagsbeschlusses “Faire Chanden – für jedes Kind” vom November 2011 bewertet und welche Impulse sie daraus für ihre Arbeit aufgreift. Die Antwort liegt mittlerweile vor und zeigt deutlich, dass die Bundesregierung den angeblich so wichtigen familienpolitischen Grundsatzbeschluss offensichtlich für überflüssig hält.

Ministerin Schröder hält zwei Drittel der Forderungen für bereits umgesetzt. Bei gut einem Drittel der Forderungen macht sie deutlich, dass es keine Notwendigkeit gibt, aktiv zu werden. Die beiden konkretesten Forderungen der CDU – die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses und die Etablierung eines flächendeckenden Einladewesens zu Früherkennungsuntersuchungen – werden rundum zurückgewiesen. Gut ist, dass populistische Behauptungen im CDU-Beschluss wie der Zusammenhang eines geringen Bildungsniveaus von Eltern und deren mangelnder Erziehungskompetenz von der Bundesregierung zu Recht zurückgewiesen werden. Das Hamburger Abendblatt hat breit auf der Grundlage unsere Anfrage breit über die Haltung der Bundesregierung zum CDU-Parteitagsbeschluss berichtet. Der Artikel findet sich hier.

22Dez

Auch beim Umgangsrecht muss Kindeswohl im Mittelpunkt stehen

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Umgangsrecht biologischer, aber rechtlich nicht anerkannter Väter mit ihren Kindern betreffend, erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In diesem Urteil wird richtigerweise festgestellt, dass Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Interesse eines Kindes bzw. dessen biologischen Vaters schützt, eine familiäre Beziehung aufzubauen. Eine Beziehung zwischen Kind und Vater kann nur durch deren direkten Kontakt aufgebaut werden. Hierfür bietet das Umgangsrecht die rechtliche Möglichkeit. Der Kontakt eines Kindes zu seinem biologischen Vater muss nach dem aktuellen Urteil auch dann rechtlich durchgesetzt werden können, wenn zuvor zwischen Kind und Vater keine soziale Beziehung bestanden hat.

Die aktuelle deutsche Rechtslage wurde unterschiedlichen Lebenssituationen nicht vollständig gerecht. Dies betrifft Fälle, in denen bisher keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und biologischem, aber rechtlich nicht anerkanntem Vater besteht. Das Interesse des Kindes am Kontakt zu seinem biologischen Vater hatte keine gesetzliche Grundlage, ebenso wenig das entsprechende Kontaktinteresse dieses Vaters.

Die Bundesjustizministerin fordert zurecht, dass nach dem Sorgerecht nun auch das Umgangsrecht auf den Prüfstand muss. Bis heute liegt allerdings trotz mehrfacher Ankündigung kein Vorschlag zur Neuregelung des Sorgerechts auf dem Tisch. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier endlich aktiv zu werden. Außerdem muss die Bundesregierung auch das aktuelle Urteil des EGMR zeitnah umsetzen.

08Okt

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familie und Beruf zu vereinbaren, stellt Eltern, vor allem Mütter, nach wie  vor vor große Probleme. Arbeitszeiten und Arbeitsumfang sind wenig flexibel und Kitaplätze oder Hortbetreuungsmöglichkeiten nicht ausreichend oder nicht in gewünschter Qualität vorhanden. Es fehlt insgesamt an ganztägigen Angeboten und die Öffnungszeiten der Einrichtungen sind oft unflexibel und lebensfern. Als Folge von fehlender Infrastruktur und ungenügender Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz bleiben Frauen oft berufliche Chancen verwehrt.

Wir Grünen haben dazu einen Antrag im Bundestag eingebracht und debattiert. Darin fordern wir nicht nur eine bessere Betreuung für Kinder, die Weiterentwicklung des Teilelterngeldes, sondern auch ein Recht auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz.

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