Der Bundestag hat heute seine Beratungen zum (Achtung: der Name ist echt) Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz beendet. Wir Grüne haben uns in der Schlussabstimmung enthalten, denn die Neuregelung bringt nichts und schadet nicht viel – zum Glück muss man sagen, den erhebliche Verschlechterungen mit Blick auf die materielle Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern wurden durch die Regierungsfraktionen dadurch verhindert, dass sie mit einem Änderungsantrag wesentliche Teile ihres eigenen ursprünglichen Gesetzentwurfs wieder rückgängig machten – mehr zu diesen Verirrungen der schwarz-gelben Koalition und zu grünen Vorschlägen zur tatsächlichen Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden kann man in meiner Rede nachlesen, die leider zu Protokoll gegeben werden musste.
Rückkehrrecht auf Vollzeit: Schröder bleibt Ankündigungsministerin
Zur Forderung von Bundesfamilienministerin Schröder, ein Rückkehrrecht auf Vollzeit für Eltern einzuführen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Richtige Erkenntnisse führen bei Ministerin Schröder leider weiterhin nicht zu konsequentem Handeln. Sie lässt sich von der FDP auf der Nase herumtanzen und gibt dies offen zu. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit ist überfällig, um die Teilzeitfalle für Mütter zu beenden. Frau Schröder hätte dieses Vorhaben längst angehen können, doch offensichtlich fehlt ihr die nötige Durchsetzungskraft. Stattdessen kokettiert sie mit der Idee, lässt sich medial feiern und verschiebt die Umsetzung auf den Sankt-Nimmerleinstag.
Derzeit arbeitet fast jede zweite berufstätige Frau in Deutschland Teilzeit, viele davon unfreiwillig. Die meisten haben ihre Arbeitsstunden reduziert, um sich um ihre Familie zu kümmern, können dann aber nicht auf eine Vollzeitstelle zurückkehren, weil Arbeitgeber sie dabei nicht unterstützen oder die Betreuungssituation für die Kinder das nicht erlaubt. Viele Väter reduzieren ihre Arbeitszeit erst gar nicht, weil der Weg zurück in die Vollzeit verbaut ist. Ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit ist ein wichtiger Baustein für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auch mit Blick auf eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit sinnvoll. Das ist keine neue Erkenntnis
Statt weiterer Ankündigungen und lauen Versprecherungen brauchen wie eine Bundesregierung, die die vorliegenden Konzepte für eine familiengerechte Arbeitswelt, wie sie beispielsweise im Achten Familienbericht benannt werden, energisch umzusetzen. Dazu gehören neben dem Ausbau der Kinderbetreuung und dem Rückkehrrecht auf Vollzeit auch die Weiterentwicklung des Elterngeldes und Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Aber von tatsächlichem Handeln ist die derzeitige Familienministerin weit entfernt.
Rede zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
Gestern Abend habe ich in meiner Rede zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern die Gründe für unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung dargelegt. Das niedrigschwellige Antragsverfahren ist aus unserer Sicht ein vernünftiger Kompromiss, der die Interessen und Rechte der Kinder, der Mütter wie der Väter in einen vernünftigen Ausgleich zueinander stellt. In unserem Entschließungsantrag, der leider abgelehnt wurde, haben wir die Bundesregierung aufgefordert, bei der Evaluierung des Gesetzes insbesondere die Widerspruchsfristen für die Mütter sowie das Angebot und die Nutzung von Mediations- und Beratungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen. Mit dem neuen Gesetz wird beim Sorgerecht ein wichtiger Schritt nach vorne gemacht – auch wenn ich perspektivisch ein automatisches gemeinsames Sorgerecht auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern für sinnvoll halte.
Rede zur Situation Alleinerziehender
Am heutigen Freitag stand noch einmal Familienpolitik im Plenum auf der Tagesordnung. Diesmal mit besonderem Fokus auf Alleinerziehende. Für die 1,8 Mio. Alleinerziehenden – zu 90 Prozent Frauen – hat die schwarz-gelbe Regierungstätigkeit vor allem negative Konsequenzen. Die guten Vorschläge, die im Koalitionsvertrag vereinbart waren, wie die Anhebung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss und die Prüfung einer alternativen Besteuerung, werden nicht umgesetzt. Schlimmer noch: gerade für Alleinerziehende wirken sich viele Reformen der Koalition besonders negativ aus, beispielsweise die Anrechnung des Elterngeldes auf ALG-II-Leistungen oder die nicht verfassungsgemäßen Regelsätze. Es ist bitter zu sehen, dass gerade Alleinerziehende in der Regierung keine Lobby haben.
Rede zum Entbürokratisierungsgesetz beim Unterhaltsvorschuss
Das Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz wurde heute nicht debattiert, sondern die Reden gingen im Bundestag “zu Protokoll”. Beim Unterhaltsvorschuss wären Änderungen dringend notwendig – bspw. die auch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung der Anspruchsberechtigten auf Kinder, die älter als zwölf Jahre sind. Doch diese Pläne hat die Bundesregierung auf Eis gelegt. Begründet wird dies mit der knappen Kasse des Bundes – ein Argument, das leider beim Betreuungsgeld auf Seiten der Koalition nicht auftaucht. Aber noch nicht mal seinem sperrigen Namen genügt das Gesetz – es wird keineswegs zum Bürokratieabbau beitragen. Vielmehr sollen Geld- und Sachleistungen rechtswidrig gegeneinander aufgerechnet werden – mal wieder schwarz-gelbe Politik gegen arme Kinder und Familien. Meine gesamte Rede zum Nachlesen gibt es hier.







