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Familienpolitik
08Okt

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familie und Beruf zu vereinbaren, stellt Eltern, vor allem Mütter, nach wie  vor vor große Probleme. Arbeitszeiten und Arbeitsumfang sind wenig flexibel und Kitaplätze oder Hortbetreuungsmöglichkeiten nicht ausreichend oder nicht in gewünschter Qualität vorhanden. Es fehlt insgesamt an ganztägigen Angeboten und die Öffnungszeiten der Einrichtungen sind oft unflexibel und lebensfern. Als Folge von fehlender Infrastruktur und ungenügender Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz bleiben Frauen oft berufliche Chancen verwehrt.

Wir Grünen haben dazu einen Antrag im Bundestag eingebracht und debattiert. Darin fordern wir nicht nur eine bessere Betreuung für Kinder, die Weiterentwicklung des Teilelterngeldes, sondern auch ein Recht auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz.

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08Okt

Demokratisches Haushaltsverfahren wird zur Farce

Zum Verfahren der Bundesagentur für Arbeit, bereits Bescheide mit den Elterngeld-Kürzungen zu verschicken, erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:

„Die Bundesregierung agiert beim Elterngeld nicht nur unsozial, sondern auch undemokratisch! Das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2011 ist noch nicht beendet, die Kürzungen des Elterngeldes haben keine Gesetzeskraft und wir werden alles dafür tun, dass sie diese auch nicht erhalten. Das Elterngeld muss auch für Hartz-IV-EmpfängerInnen erhalten bleiben.

Mit der vorauseilenden Erteilung von Bescheiden, die die Anrechnung des Elterngeldes für 2011 ankündigen, setzen sich die BA und ihre Dienstherrin von der Leyen über die bestehende Rechtslage hinweg. Das Haushaltsverfahren im Bundestag wird zur Farce, wenn bereits Gesetzentwürfe wie geltendes Recht umgesetzt werden. Durch die Billigung dieser Praxis hat Frau von der Leyen ihre Kompetenzen weit überschritten und muss nun von ihrem Dienstrecht Gebrauch machen und die BA an der Stelle zurechtweisen.“

03Aug

Sorgerecht: Gerechtigkeitslücke schließen

Anlässlich des heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der das Sorgerecht unverheirateter Väter stärkt, erklären Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin, und Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt. Hiermit bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres. Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht mehr aufgrund einer Zustimmungsverweigerung durch die Mutter von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben. Jetzt ist es an der Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vorzulegen, damit die derzeitige Gerechtigkeitslücke für unverheiratete Väter endlich geschlossen wird. Das Veto-Recht der Mutter ist nicht länger haltbar. Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln. Das Kindeswohl muss für die kommenden Regelungen im Vordergrund stehen.“

29Jul

Alleinerziehende nicht im Regen stehen lassen

Zu den vom Statistischen Bundesamt und dem DGB veröffentlichten Zahlen zur Situation Alleinerziehender erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin:

“Die Bundesregierung muss endlich bessere Rahmenbedingungen für Alleinerziehende schaffen. Ministerin Schröder lässt die Alleinerziehenden jedoch im Regen stehen. Die Abschaffung des Elterngeldes für ALG-II-Beziehende und die Anrechnung des Elterngeldes bei Mini-Jobbern und Aufstockern verschärft des Armutsrisiko gerade bei Alleinerziehenden. Der Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket zu verbessern, sind noch keine Taten gefolgt. Statt dessen liegen geplante Verbesserungen bspw. beim Unterhaltsvorschuss und beim Kinderzugschlag auf Eis. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Unterdreijährige muss unbedingt umgesetzt werden. Im Bundesgesetz muss zudem klar gestellt werden, dass Anspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz besteht.”

19Jul

Zynische Vorschläge beim Elterngeld

Nachdem Familienministerin Schröder mit ihren unsozialen Elterngeldkürzungen bei Hartz-IV-EmpfängerInnen heftig in der Kritik stand, schlägt sie nun vor, für Geringverdienern und Mini-Jobbern das Elterngeld zu kürzen.

Wer wegen seines geringen Verdienstes zusätzlich vom Staat Hartz-IV-Leistungen erhalte und so sein Einkommen aufstocke, wird somit um bis zu 300 Euro weniger Elterngeld bekommen. EmpfängerInnen des Kinderzuschlags müssen mit bis zu 140 Euro monatlich weniger rechnen, weil das Elterngeld künftig in vollem Umfang als Einkommen bei der Berechnung des Zuschlags gilt.

Damit höhlt Ministerin Schröder in unverantwortlicher Weise das Elterngeld als familienpolitischer Leistung aus und macht Politik gegen ärmere Familien. Eltern, die arbeiten, aber nicht genug verdienen und aus diesem Grunde Kinderzuschlag bekommen, werden bestraft. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht der Familien, die trotz widriger Bedingungen zwei Jobs annehmen.

Deutlich zeigt sich die ideologische Motivation der Kürzungsvorschläge, denn die Behauptung der Bundesregierung, die Kürzungen des Elterngeldes sollten den Arbeitsanreiz verstärken, sind somit nicht haltbar und zynisch. Schröder macht mit diesem Vorschlag deutlich, dass ihr Kinder in diesen Familien weniger willkommen sind.

Besonders absurd ist der Vorschlag, wenn man sich die Modalität für den Elterngeldbezug für Hausfrauen ansieht: Auch sie bekommen nach der alten Regelung ohne vorherige Erwerbstätigkeit den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Im Unterschied zu den Hartz-IV-EmpfängerInnen bleiben sie jedoch von den Sparmaßnahmen ausgenommen. Auch wenn eine Frau nie erwerbstätig war und der Ehemann aufgrund eines sehr guten Einkommens die komplette Versorgung übernimmt, wird weiter Elterngeld gezahlt!

Ein sehr guter Kommentar zu Schröders Vorschlag findet sich hier.

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