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Familiepolitik
26Nov

Absage an Übergangsregelung beim Elterngeld ist inakzeptabel

Zur Weigerung der Bundesregierung, bei der Streckung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger eine Übergangsregelung zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Absage der Ministerin an eine Übergangslösung ist eine Unverfrorenheit. Die Bundesregierung muss für Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug, die sich für die Verlängerungsoption beim Elterngeld entschieden haben, Bestandsschutz gewährleisten.

Auch im Detail zeigt sich hier, dass die Schwarz-Gelbe Koalition die Bedürfnisse armer Familien aus dem Blick verloren hat. Es ist unfair und untergräbt die Rechtssicherheit, wenn Eltern für ihre Vorausplanung bestraft werden. Denn Familien, die sich 2009 dafür entschieden haben, das Elterngeld über 24 Monate zu strecken und dafür monatlich nur den halben Betrag zu erhalten, verlieren die für 2011 vorgesehenen Teilbeträge.

Eine Frist für den Übertrag der Beiträge war Ende letzter Woche abgelaufen – zu schnell für einen Großteil dieser Familien. Hier ist dringend eine Altbestandsregelung notwendig, um zumindest diese Familien zu schützen.

Denn die Unverfrorenheit der Bundesregierung nimmt zu. Mit der Verrechnung des Elterngeldes bei Hartz-IV-Familien ab 2011 treibt die Bundesregierung die soziale Spaltung in Deutschland voran. Leidtragende sind letztlich die Kinder. Das Elterngeld als steuerfinanzierte Familienförderung muss grundsätzlich allen Eltern offenstehen.

09Jun

Elterngeld – Kürzungen sind eine soziale Zumutung

Am Montag, den 07. Juni hat die schwarz-gelbe Regierung während ihrer Regierungsklausur den Wegfall des Elterngeldes für Hartz-IV-EmpfängerInnen beschlossen. In meinen Augen ist das ein gesellschaftliches Armutszeugnis. Familienministerin Schröder hat in vorauseilendem Gehorsam rund 10 Prozent ihres Etas preisgegeben. Damit ist der Familienhaushalt neben dem Verteidigungsetat der größte Sparposten. 600 Millionen Euro wird die Ministerin beim Elterngeld künftig einsparen, der größte Teil der Einsparungen geht zu Lasten der armen Familien. Allein 400 Millionen Euro jährlich werden hier eingespart.

Die geplante Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz- IV-EmpfängerInnen betrifft rund 130.000 Familien und damit 16 Prozent aller derzeitigen ElterngeldbezieherInnen. Die Mehrheit der Betroffenen sind Frauen, viele davon alleinerziehend. Bisher hatten diese Familien zumindest 12 Monate (alle anderen Familien maximal 14 Monate) Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bezogen. Jetzt gehen sie mit fadenscheinigen Argumenten und zynischen Begründungen leer aus.

Bereits bei der Systemumstellung vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld haben TransferbezieherInnen große Einbußen hinnehmen müssen. Damals wurde die Bezugszeit für diese Gruppe halbiert. Gab es vorher 24 Monate 300 Euro Erziehungsgeld, war es mit dem Elterngeld die gleiche Summe für nur 12 Monate. Auch gegenüber anderen Familien wurden BezieherInnen mit Transfereinkommen benachteiligt, da sie nur maximal 12 Monate Leistungen erhielten, während alle anderen max. 14 Monate Elterngeld bekamen. Wir Grünen haben diese Ungerechtigkeit immer kritisiert.

Die Bundesregierung argumentiert, der Wegfall der Leistung solle den Anreiz zur Arbeitsaufnahme verstärken. Dabei unterschlägt sie die Tatsache, dass auch junge TransferempfängerInnen, wenn sie Eltern werden, nicht sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt erst ab dem ersten Lebensjahr und auch erst in drei Jahren (2013)! Doch wer arbeiten will, braucht auch ein Arbeitsplatz – bei einer Arbeitslosenquote von fast 9 Prozent nicht leicht. Sollte eine Arbeitsaufnahme nach Geburt des Kindes möglich sein, fehlt wiederum die Kinderbetreuung. Für eine erfolglose Arbeitsmarkpolitik und einen verzögerten Kitausbau lässt die Regierung nun arbeitslose Eltern büßen.

Das Elterngeld war zudem als Schonraum für Familien gedacht, damit sie in das Familienleben hineinwachsen können und sich vorrangig um die Kinder kümmern können. Dieser Schonraum galt bisher auch für arme Familien. Künftig wird er ihnen nicht mehr gewährt. Die soziale Schieflage des Elterngeldes verschärft sich.

Noch einmal deutlicher wird die ideologische Motivation der Kürzung des Elterngeldes, wenn man sich die Modalität für den Elterngeldbezug für reine Hausfrauen ansieht: Auch sie bekommen nach der alten Regelung ohne vorherige Erwerbstätigkeit den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Im Unterschied zu den Hartz-IV-EmpfängerInnen bleiben sie jedoch von den Sparmaßnahmen ausgenommen. Auch wenn die Frau nie erwerbstätig war und der Ehemann aufgrund eines sehr guten Einkommens die komplette Versorgung übernimmt, wird Elterngeld gezahlt – auch nach der Sparklausur!

Die weiteren Kürzungen beim Elterngeld betreffen die Lohnersatzquote und die Anrechnung von Einkommen. Beide Maßnahmen machen das Elterngeld in höheren Einkommen weniger attraktiv. Das wird sich negativ auf die Motivation der Väter auswirken. Eine bedenkliche Tendenz.

Insgesamt halten wir Grünen Kürzungen beim Elterngeld nicht für geeignete Maßnahmen, da sie familien-, geschlechter-, und sozialpolitisch deutlich negative Effekte haben. Den Rotstift jedoch vor allem bei den Bevölkerungsgruppen anzusetzen, die bereits in Armut leben oder von Armut bedroht sind, halten wir für völlig verfehlt.

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