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Gemeinsamer Unterricht
26Mai

Recht auf Gemeinsamen Unterricht

Deutschland hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Diese UN-Konvention hat weit reichende Folgen für unser Bildungssystem. Alle Kinder – egal ob mit oder ohne Behinderung – haben ein Recht darauf gemeinsam zu lernen. In NRW werden aber noch immer fast 90 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen verwiesen. Oft gegen den Willen ihrer Eltern.

Heute habe ich gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Horst Becker und der Bonner Schulausschussvorsitzenden Doro Paß-Weingartz die integrierte Gesamtschule in Bonn Bad-Godesberg besucht. Dort werden viele Kinder mit Behinderung integrativ unterrichtet.

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Im Gespräch mit Lehrkräften und den Eltern vom Verein Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen haben wir uns darüber informiert, wie der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ausgebaut und welche Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden müssen. Einig waren wir uns darin, dass das Recht auf Gemeinsamen Unterricht endlich im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankert werden muss.

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