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Hartz 4
23Feb

Verfassungskonforme Regelsätze nötig

Wir Grünen halten das Ergebnis der Vermittlung bei der Hartz-IV-Novelle für nicht verfassungskonform und haben daher die Teilnahme an den Verhandlungen beendet. Die Regelsätze sind weder transparent noch armutsfest neu berechnet worden und entsprechen somit nicht dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Auch beim Mindestlohn hat sich Schwarz-Gelb aus ideologischen Gründen geweigert, eine vernünftige Regelung zu finden.

Uns Grünen geht es um echte Verbesserungen für arme Kinder und ihre Familien, daher haben wir die Hartz-IV-Verhandlungen mit ganzer Kraft und mit Herzblut betrieben. Unser Einsatz hat sich insbesondere beim Bildungspaket gelohnt – das organisieren jetzt die Kommunen und nicht die Jobcenter. Und auch Kinder von Geringverdienern sollen Kultur, Sport und ein warmes Mittagessen bekommen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

09Feb

Koalition muss verfassungskonformen Vorschlag zu Hartz IV vorlegen

Anlässlich des Scheiterns der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu Hartz IV erklären die Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) und Ulrich Kelber (SPD):

„Wir bedauern das Scheitern der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses. Leider hat die Blockade der schwarz-gelben Regierungskoalition eine Kompromissfindung unmöglich gemacht. Die Bundesregierung und CDU/CSU/FDP haben sich bis zuletzt geweigert, verfassungskonforme Regelsatzberechnungen vorzulegen und damit das Scheitern der Verhandlungen bewusst in Kauf genommen. Die Verbesserungen, die wir der Regierung beim Bildungspaket abringen konnten, wiegen das nicht auf. Vorschläge, die verfassungsrechtlich zielstrebig nach Karlsruhe führen, können wir nicht mittragen.

Der Vorschlag der Koalition, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung armer Rentner künftig komplett übernehme, ist ein vergiftetes Angebot insbesondere für Bonn. Da wir eine junge Stadt sind und Teile des Bildungspakets von den Kommunen finanziert werden müssen, wäre Bonn ein Verlierer dieser Vorschläge gewesen. Für uns ist es nicht akzeptabel, die Menschen gegen die Finanzsituation der Kommunen auszuspielen. Die Koalition ist aufgefordert umgehend einen verfassungskonformen Vorschlag zu unterbreiten und damit schnellstmöglich eine Kompromissfindung zu ermöglichen.

Vor allem sollte sie jetzt aber zügig ein Vorschaltgesetz vorlegen, um den ALGII-Empfängern wenigstens die fünf Euro mehr im Monat überweisen zu können. Nach einer korrekten Berechnung der Regelsätze können die eventuell anfallenden Nachzahlungen immer noch getätigt werden.

26Nov

Absage an Übergangsregelung beim Elterngeld ist inakzeptabel

Zur Weigerung der Bundesregierung, bei der Streckung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger eine Übergangsregelung zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Absage der Ministerin an eine Übergangslösung ist eine Unverfrorenheit. Die Bundesregierung muss für Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug, die sich für die Verlängerungsoption beim Elterngeld entschieden haben, Bestandsschutz gewährleisten.

Auch im Detail zeigt sich hier, dass die Schwarz-Gelbe Koalition die Bedürfnisse armer Familien aus dem Blick verloren hat. Es ist unfair und untergräbt die Rechtssicherheit, wenn Eltern für ihre Vorausplanung bestraft werden. Denn Familien, die sich 2009 dafür entschieden haben, das Elterngeld über 24 Monate zu strecken und dafür monatlich nur den halben Betrag zu erhalten, verlieren die für 2011 vorgesehenen Teilbeträge.

Eine Frist für den Übertrag der Beiträge war Ende letzter Woche abgelaufen – zu schnell für einen Großteil dieser Familien. Hier ist dringend eine Altbestandsregelung notwendig, um zumindest diese Familien zu schützen.

Denn die Unverfrorenheit der Bundesregierung nimmt zu. Mit der Verrechnung des Elterngeldes bei Hartz-IV-Familien ab 2011 treibt die Bundesregierung die soziale Spaltung in Deutschland voran. Leidtragende sind letztlich die Kinder. Das Elterngeld als steuerfinanzierte Familienförderung muss grundsätzlich allen Eltern offenstehen.

02Aug

Mit Hartz-IV-Gutscheinsystemen droht ein neues Desaster

Katja Dörner, kinder- und familienpolitische Sprecherin und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher, erklären zu den Überlegungen, für Kinder im Hartz-IV-Bezug Gutscheine in Form von Chipkarten einzuführen:

„Die Idee, für Kinder im Hartz-IV-Bezug Gutscheinlösungen einzuführen, ist nicht durchdacht. Stigmatisierung und Diskriminierung hielten dann Einzug in Kindergärten, Schulen und Sportvereine. Die Diskussion um Gutscheine drückt ein völlig überzogenes Misstrauen gegenüber arbeitssuchenden Eltern aus. Bundesarbeitsministerin von der Leyen kann offenbar nicht von ihrem elitären Menschenbild lassen. Sie sollte sich nicht länger vor der Verantwortung drücken, für Kinder und Jugendliche einen existenzsichernden Regelsatz zu entwickeln, wie es ihr das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar aufgetragen hat.

Neue Software-Katastrophen vergleichbar dem Mautsystem Toll-Collect oder der Arbeitsmarktsoftware A2LL entständen, wenn die Bundesregierung nicht von ihrer Idee abließe, Kindern und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug, die bestehenden Bedarfe per Gutschein-Chipkarte zu Teil werden zu lassen. Massive Datenschutzprobleme hielten Einzug. Schon jetzt ist absehbar, dass eine Gutscheinlösung in erster Linie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für IT-Systemhäuser wäre. Außerdem ist hochgradig zweifelhaft, dass solch eine Lösung pünktlich zur vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Deadline 01. Januar 2011 zur Verfügung stände.

Gutscheine auf Papier wären noch unsinniger. Für deren Bearbeitung müsste eine Menge zusätzliches Personal eingestellt werden. Investiert würde nicht in Bildung, sondern in Verwaltung.

28Jan

Keine Rückzahlungen des Kindergeldes durch Hartz IV-Empfänger

Von der vielbesungenen schwarz-gelben Erhöhung des Kindergeldes haben ausgerechnet die nichts, die zusätzliches Geld am dringendsten benötigen würden: Hartz-IV-Bezieher müssen sich diese Erhöhung nämlich voll anrechnen lassen. Kein Cent dieser Kindergelderhöhung wird bei ihnen landen!

Und jetzt das: Da die Kindergelderhöhung zum 1. Januar nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden konnte, sind im Januar in vielen Fällen 20 Euro zu viel ausgezahlt worden.

Die Bundesagentur für Arbeit soll diese 20 Euro pro Kind nun zeit- und kostenaufwendig zurückfordern. Die Bundesarbeitsministerin und ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen ist nicht bereit, auf die Rückzahlung des an Hartz-IV-Bezieher zu viel ausgezahlten Kindergeldes zu verzichten.

Zu den Rückzahlungsforderungen gegenüber Hartz IV-Empfängern habe ich zusammen mit Christian Trützler, Landtagskandidat Wahlkreis Bonn II und Sprecher des Kreisverbands Bündnis 90/Die Grünen in Bonn diese Presseerklärung verfasst.

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