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Hartz IV
23Feb

Verfassungskonforme Regelsätze nötig

Wir Grünen halten das Ergebnis der Vermittlung bei der Hartz-IV-Novelle für nicht verfassungskonform und haben daher die Teilnahme an den Verhandlungen beendet. Die Regelsätze sind weder transparent noch armutsfest neu berechnet worden und entsprechen somit nicht dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Auch beim Mindestlohn hat sich Schwarz-Gelb aus ideologischen Gründen geweigert, eine vernünftige Regelung zu finden.

Uns Grünen geht es um echte Verbesserungen für arme Kinder und ihre Familien, daher haben wir die Hartz-IV-Verhandlungen mit ganzer Kraft und mit Herzblut betrieben. Unser Einsatz hat sich insbesondere beim Bildungspaket gelohnt – das organisieren jetzt die Kommunen und nicht die Jobcenter. Und auch Kinder von Geringverdienern sollen Kultur, Sport und ein warmes Mittagessen bekommen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

09Feb

Koalition muss verfassungskonformen Vorschlag zu Hartz IV vorlegen

Anlässlich des Scheiterns der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu Hartz IV erklären die Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) und Ulrich Kelber (SPD):

„Wir bedauern das Scheitern der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses. Leider hat die Blockade der schwarz-gelben Regierungskoalition eine Kompromissfindung unmöglich gemacht. Die Bundesregierung und CDU/CSU/FDP haben sich bis zuletzt geweigert, verfassungskonforme Regelsatzberechnungen vorzulegen und damit das Scheitern der Verhandlungen bewusst in Kauf genommen. Die Verbesserungen, die wir der Regierung beim Bildungspaket abringen konnten, wiegen das nicht auf. Vorschläge, die verfassungsrechtlich zielstrebig nach Karlsruhe führen, können wir nicht mittragen.

Der Vorschlag der Koalition, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung armer Rentner künftig komplett übernehme, ist ein vergiftetes Angebot insbesondere für Bonn. Da wir eine junge Stadt sind und Teile des Bildungspakets von den Kommunen finanziert werden müssen, wäre Bonn ein Verlierer dieser Vorschläge gewesen. Für uns ist es nicht akzeptabel, die Menschen gegen die Finanzsituation der Kommunen auszuspielen. Die Koalition ist aufgefordert umgehend einen verfassungskonformen Vorschlag zu unterbreiten und damit schnellstmöglich eine Kompromissfindung zu ermöglichen.

Vor allem sollte sie jetzt aber zügig ein Vorschaltgesetz vorlegen, um den ALGII-Empfängern wenigstens die fünf Euro mehr im Monat überweisen zu können. Nach einer korrekten Berechnung der Regelsätze können die eventuell anfallenden Nachzahlungen immer noch getätigt werden.

26Nov

Absage an Übergangsregelung beim Elterngeld ist inakzeptabel

Zur Weigerung der Bundesregierung, bei der Streckung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger eine Übergangsregelung zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Absage der Ministerin an eine Übergangslösung ist eine Unverfrorenheit. Die Bundesregierung muss für Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug, die sich für die Verlängerungsoption beim Elterngeld entschieden haben, Bestandsschutz gewährleisten.

Auch im Detail zeigt sich hier, dass die Schwarz-Gelbe Koalition die Bedürfnisse armer Familien aus dem Blick verloren hat. Es ist unfair und untergräbt die Rechtssicherheit, wenn Eltern für ihre Vorausplanung bestraft werden. Denn Familien, die sich 2009 dafür entschieden haben, das Elterngeld über 24 Monate zu strecken und dafür monatlich nur den halben Betrag zu erhalten, verlieren die für 2011 vorgesehenen Teilbeträge.

Eine Frist für den Übertrag der Beiträge war Ende letzter Woche abgelaufen – zu schnell für einen Großteil dieser Familien. Hier ist dringend eine Altbestandsregelung notwendig, um zumindest diese Familien zu schützen.

Denn die Unverfrorenheit der Bundesregierung nimmt zu. Mit der Verrechnung des Elterngeldes bei Hartz-IV-Familien ab 2011 treibt die Bundesregierung die soziale Spaltung in Deutschland voran. Leidtragende sind letztlich die Kinder. Das Elterngeld als steuerfinanzierte Familienförderung muss grundsätzlich allen Eltern offenstehen.

08Okt

Demokratisches Haushaltsverfahren wird zur Farce

Zum Verfahren der Bundesagentur für Arbeit, bereits Bescheide mit den Elterngeld-Kürzungen zu verschicken, erklärt Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:

„Die Bundesregierung agiert beim Elterngeld nicht nur unsozial, sondern auch undemokratisch! Das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2011 ist noch nicht beendet, die Kürzungen des Elterngeldes haben keine Gesetzeskraft und wir werden alles dafür tun, dass sie diese auch nicht erhalten. Das Elterngeld muss auch für Hartz-IV-EmpfängerInnen erhalten bleiben.

Mit der vorauseilenden Erteilung von Bescheiden, die die Anrechnung des Elterngeldes für 2011 ankündigen, setzen sich die BA und ihre Dienstherrin von der Leyen über die bestehende Rechtslage hinweg. Das Haushaltsverfahren im Bundestag wird zur Farce, wenn bereits Gesetzentwürfe wie geltendes Recht umgesetzt werden. Durch die Billigung dieser Praxis hat Frau von der Leyen ihre Kompetenzen weit überschritten und muss nun von ihrem Dienstrecht Gebrauch machen und die BA an der Stelle zurechtweisen.“

27Sep

Tricksereien bei den Kinderregelsätzen zu befürchten

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar  klar festgestellt, dass die derzeitigen Regelsätze für Kinder nicht verfassungsgemäß sind, weil Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und daher ein Regelsatz von 60 oder 80 Prozent der Erwachsenenregelsätze nicht sachgerecht ist. Die Bundesregierung hat damit den Auftrag, einen eigenen Regelsatz für Kinder herzuleiten und umzusetzen. Ob Ministerin von der Leyen diesen Auftrag erfüllt hat, muss bezweifelt werden. Es ist völlig unverständlich, dass die Kinderregelsätze in Höhe und Struktur offensichtlich unverändert bleiben sollen. Dass die Ministerin davon spricht, ihre Berechnungen hätten sogar einen niedrigeren Regelsatz für Kinder angezeigt, sie verzichte aber auf Kürzungen aus Gründen der „Bestandswahrung“, ist Augenwischerei. Hier sind statistische Tricksereien zu vermuten, die im Gesetzgebungsverfahren jedoch keinen Bestand haben werden! Die Ministerin muss daher unbedingt, die zur Berechnung verwendeten Daten und Berechnungsverfahren offen legen.

25 Euro mehr für Bildung und Mittagessen können künftig für bedürftige Kinder dazukommen, das hat von der Leyen im Gesetzentwurf vorgesehen, den sie bereits in der vergangenen Woche – noch ohne die Nennung der Summen für die Regelsätze  – vorgelegt hatte. Doch eigene Kinderregelsätze sehen anders aus. Sie fußen auf den entwicklungsbedingten Bedarfen von Kindern und Jugendlichen. Eine spezielle Förderung für bedürftige Kinder beispielsweise für Nachhilfe ist grundsätzlich richtig, allerdings muss über den Regelsatz das Existenzminimum gesichert sein. Und das muss ernsthaft bezweifelt werden. Völlig unklar ist zudem, wie die Unterstützung für Bildung und Teilhabe funktionieren soll, denn die Jobcenter sind als Nachhilfeagenturen wenig geeignet. Grundsätzlich sind Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ein wichtiges Instrument, um mehr Chancen und Teilhabe für Kinder aus ärmeren und benachteiligten Familien zu erreichen. Hierfür wird von der Leyens „Bildungspaket“ nicht ausreichen. Und das Zusammenwirken mit dem Regelsatz ist ungeklärt.

Perspektivisch muss eine faire finanzielle Förderung für alle Kinder in Form einer Kindergrundsicherung die Kinderregelsätze ablösen. Nur mit einer Kindergrundsicherung wird das System vom Kopf auf die Füße gestellt, so dass von der staatlichen Kinderförderung endlich diejenigen Familien besonders profitieren, die Unterstützung auch besonders benötigen.

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