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Hartz IV
17Sep

“Chipkarte” ist Ablenkungsmanöver

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, die Regelsätze für Kinder im Arbeitslosengeld II neu zu berechnen. Denn: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedarfe. Bis dato bekommen sie aber  – je nach Alter – 60 oder 80 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen. Statt jedoch eine ordentliche Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen, macht die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen viel mediales Getöse um eine “Bildungschipkarten”.

Weil wir die Diskussion um die Bildungschipkarte für ein Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Aufgaben, die die Regierung jetzt hat, halten, die  umgehende Neuberechung des Kinderregelsatzes und vor allem mehr Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen fordern, haben wir Grüne jetzt den Antrag  “Bedarfsgerechte Regelsätze und ein zuverlässiges Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt Experimente” in den Bundestag eingebracht.

02Aug

Mit Hartz-IV-Gutscheinsystemen droht ein neues Desaster

Katja Dörner, kinder- und familienpolitische Sprecherin und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher, erklären zu den Überlegungen, für Kinder im Hartz-IV-Bezug Gutscheine in Form von Chipkarten einzuführen:

„Die Idee, für Kinder im Hartz-IV-Bezug Gutscheinlösungen einzuführen, ist nicht durchdacht. Stigmatisierung und Diskriminierung hielten dann Einzug in Kindergärten, Schulen und Sportvereine. Die Diskussion um Gutscheine drückt ein völlig überzogenes Misstrauen gegenüber arbeitssuchenden Eltern aus. Bundesarbeitsministerin von der Leyen kann offenbar nicht von ihrem elitären Menschenbild lassen. Sie sollte sich nicht länger vor der Verantwortung drücken, für Kinder und Jugendliche einen existenzsichernden Regelsatz zu entwickeln, wie es ihr das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar aufgetragen hat.

Neue Software-Katastrophen vergleichbar dem Mautsystem Toll-Collect oder der Arbeitsmarktsoftware A2LL entständen, wenn die Bundesregierung nicht von ihrer Idee abließe, Kindern und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug, die bestehenden Bedarfe per Gutschein-Chipkarte zu Teil werden zu lassen. Massive Datenschutzprobleme hielten Einzug. Schon jetzt ist absehbar, dass eine Gutscheinlösung in erster Linie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für IT-Systemhäuser wäre. Außerdem ist hochgradig zweifelhaft, dass solch eine Lösung pünktlich zur vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Deadline 01. Januar 2011 zur Verfügung stände.

Gutscheine auf Papier wären noch unsinniger. Für deren Bearbeitung müsste eine Menge zusätzliches Personal eingestellt werden. Investiert würde nicht in Bildung, sondern in Verwaltung.

24Feb

Bürokratische und stigmatisierende Verteilorgien von Sachleistungen verhindern

Seitdem das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und zudem verlangt hat, bei den Kindern Ausgaben für Schule und Bildung stärker zu berücksichtigen, hört man aus der schwarz-gelben Koalition immer wieder neue Rufe nach stigmatisierenden Sachleistungen für Kinder von Hartz IV-Empfängern.

Zusammen mit meinem Kollegen Markus Kurth, dem sozialpolitischen Sprecher unserer Fraktion, habe ich heute dazu diese Presseerklärung herausgegeben.

28Jan

Keine Rückzahlungen des Kindergeldes durch Hartz IV-Empfänger

Von der vielbesungenen schwarz-gelben Erhöhung des Kindergeldes haben ausgerechnet die nichts, die zusätzliches Geld am dringendsten benötigen würden: Hartz-IV-Bezieher müssen sich diese Erhöhung nämlich voll anrechnen lassen. Kein Cent dieser Kindergelderhöhung wird bei ihnen landen!

Und jetzt das: Da die Kindergelderhöhung zum 1. Januar nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden konnte, sind im Januar in vielen Fällen 20 Euro zu viel ausgezahlt worden.

Die Bundesagentur für Arbeit soll diese 20 Euro pro Kind nun zeit- und kostenaufwendig zurückfordern. Die Bundesarbeitsministerin und ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen ist nicht bereit, auf die Rückzahlung des an Hartz-IV-Bezieher zu viel ausgezahlten Kindergeldes zu verzichten.

Zu den Rückzahlungsforderungen gegenüber Hartz IV-Empfängern habe ich zusammen mit Christian Trützler, Landtagskandidat Wahlkreis Bonn II und Sprecher des Kreisverbands Bündnis 90/Die Grünen in Bonn diese Presseerklärung verfasst.

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