Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, die Regelsätze für Kinder im Arbeitslosengeld II neu zu berechnen. Denn: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedarfe. Bis dato bekommen sie aber – je nach Alter – 60 oder 80 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen. Statt jedoch eine ordentliche Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen, macht die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen viel mediales Getöse um eine “Bildungschipkarten”.
Weil wir die Diskussion um die Bildungschipkarte für ein Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Aufgaben, die die Regierung jetzt hat, halten, die umgehende Neuberechung des Kinderregelsatzes und vor allem mehr Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen fordern, haben wir Grüne jetzt den Antrag “Bedarfsgerechte Regelsätze und ein zuverlässiges Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt Experimente” in den Bundestag eingebracht.




