Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags hat am 26. Januar ihre Stellungnahme und ihre Empfehlungen zur Inklusion veröffentlicht. Wir mache darin deutlich, dass hinter “Inklusion” ein grundsätzlich neuer Leitgedanke steht: Nicht mehr der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um in der Gesellschaft dabei sein zu können, sondern die Gesellschaft muss sich mit ihren Strukturen den individuellen Bedürfnissen aller Menschen anpassen. Obwohl sich die Empfehlung der KiKo vorrangig mit notwendigen Veränderungen mit Blick auf Kinder mit Behinderungen in Kita, Schule, Frühförderung und Jugendhilfe befasst, ist uns bewußt, dass dieser Leitgedanke sich auf die Verschiedenartigkeit aller Menschen, d.h. bspw. auch auch mit Blick auf Migration etc., beziehen muss. Hier geht es zur Stellungnahme und hier zur Pressemitteilung der Kinderkommission.
Recht auf Gemeinsamen Unterricht
Deutschland hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Diese UN-Konvention hat weit reichende Folgen für unser Bildungssystem. Alle Kinder – egal ob mit oder ohne Behinderung – haben ein Recht darauf gemeinsam zu lernen. In NRW werden aber noch immer fast 90 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen verwiesen. Oft gegen den Willen ihrer Eltern.
Heute habe ich gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Horst Becker und der Bonner Schulausschussvorsitzenden Doro Paß-Weingartz die integrierte Gesamtschule in Bonn Bad-Godesberg besucht. Dort werden viele Kinder mit Behinderung integrativ unterrichtet.
Im Gespräch mit Lehrkräften und den Eltern vom Verein Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen haben wir uns darüber informiert, wie der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ausgebaut und welche Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden müssen. Einig waren wir uns darin, dass das Recht auf Gemeinsamen Unterricht endlich im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankert werden muss.





