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Kinderarmut
26Okt

Rede zur Situation Alleinerziehender

Am heutigen Freitag stand noch einmal Familienpolitik im Plenum auf der Tagesordnung. Diesmal mit besonderem Fokus auf Alleinerziehende. Für die 1,8 Mio. Alleinerziehenden – zu 90 Prozent Frauen – hat die schwarz-gelbe Regierungstätigkeit vor allem negative Konsequenzen. Die guten Vorschläge, die im Koalitionsvertrag vereinbart waren, wie die Anhebung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss und die Prüfung einer alternativen Besteuerung, werden nicht umgesetzt. Schlimmer noch: gerade für Alleinerziehende wirken sich viele Reformen der Koalition besonders negativ aus, beispielsweise die Anrechnung des Elterngeldes auf ALG-II-Leistungen oder die nicht verfassungsgemäßen Regelsätze. Es ist bitter zu sehen, dass gerade Alleinerziehende in der Regierung keine Lobby haben.

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20Aug

Kinder im Fokus: Kindergrundsicherung statt Familiensplitting

Ein Debattenbeitrag von Katja Dörner, MdB, kinder- und familienpolitische Sprecherin GRÜNE im Bundestag, und Sven Lehmann, Landesvorsitzender GRÜNE NRW

Nicht nur der Sommer ist endlich heiß, sondern auch die aktuelle Debatte um die Ausweitung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften. Heterosexuelle und homosexuelle Paare müssen steuerlich endlich gleich behandelt werden – für diese Selbstverständlichkeit setzen sich Grüne seit jeher mit Verve ein. Aber kann „Ehegatten-Splitting für alle“ der Weisheit letzter Schluss sein? Wohl kaum! Denn die Nachteile des 1958 eingeführten Ehegatten-Splittings, das jährlich zu Mindereinnahmen im Bundeshaushalt von rund 21 Milliarden Euro führt, liegen auf der Hand. Das Ehegatten-Splitting fördert den Trauschein unabhängig davon, ob überhaupt Kinder vorhanden sind. Es begünstigt unverhältnismäßig Ehen, in denen ein Partner alleine viel verdient, und setzt damit Anreize vor allem für Frauen, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, Altersarmut inklusive. Unverheiratete Eltern gehen beim Ehegatten-Splitting sowieso leer aus. Fakt ist: Das Alleinernährer-Modell hat in Deutschland ausgedient. Deshalb muss auch das Ehegatten-Splitting mit seinen falschen Anreizen endlich verschwinden.

In der Diskussion um die Zukunft des Ehegatten-Splittings hat sich der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel für die Umwandlung in ein Familien-Splitting ausgesprochen. Familien-Splitting: Das klingt erst mal gut, denn es würde nicht mehr bloß der Trauschein steuerlich begünstigt. Aber, Vorsicht an der Bahnsteigkante: Die weiteren, gravierenden Tücken des Ehegatten-Splittings würden gerade nicht beseitigt, sondern fleißig fortgeschrieben. Denn: Auch ein Familien-Splitting unterstützt das Alleinernährer-Modell und befördert gerade nicht eine eigenständige Existenzsicherung. Weiterhin bleiben unverheiratete Eltern unberücksichtigt und es würde zudem Familien mit hohem Einkommen überproportional zu Gute kommen. Die Formel hinter dem Familien-Splitting ist einfach und ungerecht: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuervorteil – bei gleicher Kinderanzahl. Wem es also ernst damit ist, in Deutschland endlich Kinder und Familien finanziell gut und gerecht zu unterstützen und wirkungsvoll gegen Kinderarmut vorzugehen, der kann nicht für ein Familien-Splitting plädieren.

Die aktuelle Kritik am Ehegatten-Splitting sollte für einen radikaleren Schritt genutzt werden. Das Ziel muss sein, die Förderung von Kindern und Familie endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die Ungerechtigkeit, dass über das Steuersystem Familien mit hohem Einkommen überdurchschnittlich profitieren und Familien mit niedrigem Einkommen oder im Bezug von Sozialleistungen in die Röhre gucken, muss ein Ende haben. Kinder reicher Eltern dürfen unserem Staat nicht länger mehr wert sein als andere. Deswegen muss das Ehegatten-Splitting abgeschmolzen und in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag überführt werden. Denn nur so entstehen Mehreinnahmen im Bundeshaushalt von rund 14 Milliarden Euro, die konsequent zur Förderung von Kindern und Familien investiert werden können und müssen. Dabei dürfen Investitionen in die Infrastruktur, in Kitas und Schulen, nicht gegen direkte finanzielle Transfers ausgespielt werden – beides ist notwendig, um mehr Chancengleichheit zu schaffen und Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die grüne Antwort auf Sigmar Gabriels Familien-Splitting muss daher Individualbesteuerung plus Kindergrundsicherung lauten. Die Kindergrundsicherung, die für alle Kinder gleich hoch ist, ist keine zusätzliche Sozialleistung. Vielmehr fasst sie bestehende Steuerfreibeträge für Kinder, Kindergeld und Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammen. So kann echte Förderung von Familien mit Kindern und die Bekämpfung von Kinderarmut gelingen sowie ein Meilenstein für eine eigenständige Existenzsicherung gesetzt werden.

29Feb

Kinderarmut: Größte sozialpolitische Herausforderung unserer Zeit

Anlässlich der aktuellen Studie des Paritätischen Gesamtverbandes erklären Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Die Quote der auf Hartz IV angewiesenen Kinder ist seit Jahren auf hohem Niveau. Einer Verringerung der Kinderarmut in den neuen Bundesländern steht die konstant schlechte Situation im Ruhrgebiet oder in strukturschwachen ländlichen Gegenden wie Schleswig-Holstein Ost gegenüber.

Weil das Bundesarbeitsministeriums bei den Mitteln für Qualifizierung oder Existenzgründung massiv kürzt, droht auch immer mehr Familien eine Abhängigkeit von Sozialleistungen.

Gerade bei Alleinerziehenden wäre stattdessen eine Erhöhung der Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose angebracht. Dies wäre ein entscheidender Hebel, um Kinder aus dem Leistungsbezug zu holen. Zudem sind Alleinerziehende besonders auf gute Kindertageseinrichtungen angewiesen. Dafür muss verstärkt in den Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren investiert und ein Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz im Bundesgesetz verankert werden. Zudem bleibt die Bundesregierung aufgefordert, einen bedarfsgerechten Kinderregelsatz zu ermitteln, der den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts genügt.

Perspektivisch muss die heute ungerechte Kinder- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt werden, damit arme Kinder und ihre Familien besonders profitieren und nicht Familien, die die größtmöglichen Steuerfreibeträge nutzen. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket, das die Kinder vielfach nicht erreicht, gelingt es keinesfalls, die gesellschaftliche Isolation von Kindern in Armut aufzuheben.

27Sep

Tricksereien bei den Kinderregelsätzen zu befürchten

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar  klar festgestellt, dass die derzeitigen Regelsätze für Kinder nicht verfassungsgemäß sind, weil Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und daher ein Regelsatz von 60 oder 80 Prozent der Erwachsenenregelsätze nicht sachgerecht ist. Die Bundesregierung hat damit den Auftrag, einen eigenen Regelsatz für Kinder herzuleiten und umzusetzen. Ob Ministerin von der Leyen diesen Auftrag erfüllt hat, muss bezweifelt werden. Es ist völlig unverständlich, dass die Kinderregelsätze in Höhe und Struktur offensichtlich unverändert bleiben sollen. Dass die Ministerin davon spricht, ihre Berechnungen hätten sogar einen niedrigeren Regelsatz für Kinder angezeigt, sie verzichte aber auf Kürzungen aus Gründen der „Bestandswahrung“, ist Augenwischerei. Hier sind statistische Tricksereien zu vermuten, die im Gesetzgebungsverfahren jedoch keinen Bestand haben werden! Die Ministerin muss daher unbedingt, die zur Berechnung verwendeten Daten und Berechnungsverfahren offen legen.

25 Euro mehr für Bildung und Mittagessen können künftig für bedürftige Kinder dazukommen, das hat von der Leyen im Gesetzentwurf vorgesehen, den sie bereits in der vergangenen Woche – noch ohne die Nennung der Summen für die Regelsätze  – vorgelegt hatte. Doch eigene Kinderregelsätze sehen anders aus. Sie fußen auf den entwicklungsbedingten Bedarfen von Kindern und Jugendlichen. Eine spezielle Förderung für bedürftige Kinder beispielsweise für Nachhilfe ist grundsätzlich richtig, allerdings muss über den Regelsatz das Existenzminimum gesichert sein. Und das muss ernsthaft bezweifelt werden. Völlig unklar ist zudem, wie die Unterstützung für Bildung und Teilhabe funktionieren soll, denn die Jobcenter sind als Nachhilfeagenturen wenig geeignet. Grundsätzlich sind Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ein wichtiges Instrument, um mehr Chancen und Teilhabe für Kinder aus ärmeren und benachteiligten Familien zu erreichen. Hierfür wird von der Leyens „Bildungspaket“ nicht ausreichen. Und das Zusammenwirken mit dem Regelsatz ist ungeklärt.

Perspektivisch muss eine faire finanzielle Förderung für alle Kinder in Form einer Kindergrundsicherung die Kinderregelsätze ablösen. Nur mit einer Kindergrundsicherung wird das System vom Kopf auf die Füße gestellt, so dass von der staatlichen Kinderförderung endlich diejenigen Familien besonders profitieren, die Unterstützung auch besonders benötigen.

17Sep

“Chipkarte” ist Ablenkungsmanöver

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, die Regelsätze für Kinder im Arbeitslosengeld II neu zu berechnen. Denn: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedarfe. Bis dato bekommen sie aber  – je nach Alter – 60 oder 80 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen. Statt jedoch eine ordentliche Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen, macht die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen viel mediales Getöse um eine “Bildungschipkarten”.

Weil wir die Diskussion um die Bildungschipkarte für ein Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Aufgaben, die die Regierung jetzt hat, halten, die  umgehende Neuberechung des Kinderregelsatzes und vor allem mehr Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen fordern, haben wir Grüne jetzt den Antrag  “Bedarfsgerechte Regelsätze und ein zuverlässiges Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt Experimente” in den Bundestag eingebracht.

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