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Kinderlärm
26Mai

Bundestagsdebatte zum Kinderlärm

Die Bundesregierung hat nach zwei Jahren endlich einen ersten und richtigen Schritt gemacht, um Kinder vor Klagen wegen Kinderlärms zu schützen. In meiner Bundestagsrede habe ich dies begrüßt, aber auch angemahnt, das baurechtliche Änderungen folgen müssen. Ich finde es nicht in Ordnung und halte es für eine verpasste Chance, dass die Bundesregierung vorerst nichts für die Jugendlichen tun will.

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16Feb

Kinderlärm: Regierung reagiert endlich auf wachsenden Druck

Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, mehr Rechtsicherheit im Umgang mit Kinderlärm zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familiepolitik:

Obwohl gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Konflikten um Kinderlärm seit Jahren zunehmen, hat die Bundesregierung über ein Jahr gebraucht, die unproblematische Klarstellung im Bundesimmissionsschutzgesetz vorzunehmen. Was das Kabinett heute beschlossen hat, ist inhaltlich zu begrüßen. Der Kabinettsbeschluss ist eine Reaktion auf die geplante Anhörung zu unserem Antrag im Umweltausschuss im März. Sie kommt aber für viele Kindereinrichtungen viel zu spät.

Viele Gerichtsurteile zeigen wie kinderentwöhnt unserer Gesellschaft ist. Dabei sind die Geräusche von Kindern das Normalste der Welt. Es wäre für die Bundesregierung ein Leichtes gewesen, ihren Beitrag zur Verhinderung solcher Konflikte zu leisten. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundestag mit grüner Unterstützung beschlossen, was zu tun ist. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag wurde dann versprochen, was längst im Bundestag beschlossen worden war. Heute folgt endlich die erste Umsetzungsmaßnahme.

11Nov

Viel (Kinder)Lärm um nix

Angekündigt wurde viel, passiert ist nichts: Obwohl gerichtliche Auseinandersetzung wegen Konflikten im Zusammenhang mit Kinderlärm zunehmen, ist die Bundesregierung bis heute nicht aktiv geworden.

Ich finde: Es gibt keinen Grund, weiter Zeit verstreichen zu lassen. Daher habe ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der grünen Bundestagsfraktion den Antrag „Vorrang für Kinder – auch beim Lärmschutz“ eingebracht, über den wir heute im Bundestag debattiert haben. Darin zeigen wir, wie es geht. Denn ein Kabinettsbeschluss im Sommer nächsten Jahres – wie von schwarz-gelb angekündigt – ist mit Blick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren viel zu spät. Heute haben wir die Bundesregierung an ihre Ankündigungen im Koalitionsvertrag erinnert und sie aufgefordert, denen endlich Taten folgen zu lassen.

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Die Urteile im Zusammenhang mit Kinderlärm sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Viele Jugendhilfeeinrichtungen und Kindergärten berichten, welche kraftraubenden Anstrengungen sie unternehmen, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Fachkräfte der Einrichtungen haben Angst, mit behördlichen Auflagen belegt, umziehen zu müssen oder gar geschlossen zu werden.

Nicht zu vergessen: 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Da wird so manche Kindertagesstätte neu entstehen und viele Einrichtungen werden ihr Angebot erweitern müssen.

In der Baunutzungsverordnung und im Bundesimmissionsschutzgesetz muss klargestellt werden, dass Kinderlärm hinzunehmen ist, auch in reinen Wohngebieten. Auch muss die Bundesregierung eine Lösung dafür finden, wie sie die bereits bestehenden Einrichtungen vor Klagen von Anwohnern besser schützen kann. Vor allem aber muss sie sich für eine bessere Jugendhilfe- und Spielraumplanung unter Beteiligung der Betroffenen stark machen. Damit es gar nicht erst zu Konflikten kommt.

16Sep

Kinderlärm – Ankündigungen müssen Taten folgen

Angekündigt wurde viel, passiert ist nichts: Während gerichtliche Auseinandersetzung wegen Kinderlärm zunehmen, ist die Bundesregierung noch nicht aktiv geworden. Viele  Urteile zeigen, wie kinderentwöhnt unserer Gesellschaft ist. Dabei sind die Geräusche von Kindern das Normalste der Welt und Ausdruck ihrer Entwicklung. Die Urteile sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Viele Einrichtungen berichten, welche kraftraubenden Anstrengungen sie unternehmen, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie haben Angst, mit behördlichen Auflagen belegt, umziehen zu müssen oder gar geschlossen zu werden. Und das in Zeiten des Kita-Ausbaus und der wachsenden Bedeutung frühkindlicher Bildung.

Dabei wäre es für die Bundesregierung ein Leichtes, in der Baunutzungsverordnung und im Bundesimmissionsschutzgesetz klarzustellen, das Kinderlärm auch in Wohngebieten hinzunehmen ist. Es gibt keinen Grund, weiter Zeit verstreichen zu lassen. Mit unserem Antrag „Vorrang für Kinder – auch beim Lärmschutz“ zeigen wir, wie es geht. Damit den Ankündigungen Tagen folgen.

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