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Kinderpolitik
28Feb

UN-Kinderrechtskonvention: Erster Schritt zur Beschwerdemöglichkeit– weitere Taten müssen folgen

Anlässlich der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention zur Schaffung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages:

Die Bundesregierung unterstützt die Beschwerdemöglichkeit bei Kinderrechtsverletzungen auf UN-Ebene. Sie hat heute das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Erst nachdem die Ratifizierung in Deutschland erfolgt ist, steht Kindern hierzulande der Weg zur UN offen.

Allerdings müssen dem internationalen Engagement Deutschlands für die Kinderrechte Taten folgen. Es ist wenig überzeugend, Kindern eine Beschwerdemöglichkeit schaffen zu wollen, während in Deutschland immer noch nicht allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland die völkerrechtlich verbindlichen Rechte verwehrt. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Kinderrechte müssen stärker bekannt gemacht werden. Ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich beschweren zu können, wenig. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen. Außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert.

Wenn die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention nicht vollständig umsetzt, könnte schon in naher Zukunft eine Individualbeschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden.

22Sep

“The same procedure as last year”

Wiederholt hat der Bundestag über den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unterdreijährige Kinder debattiert. Es ist erschreckend, dass die Bundesregierung die drängensten Probleme beim U3-Ausbau noch immer nicht angegangen ist – und das obwohl in nicht einmal zwei Jahre einjährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben werden. YouTube Preview Image

05Apr

Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte engagieren

Anlässlich des 19. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte im In- und Ausland engagieren. Sie scheint zu glauben, dass das Thema mit der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr abgehakt ist. Wenn Frau Schröder als zuständige Bundesministerin der Auffassung ist, die Kinderrechte seien in Deutschland umgesetzt, dann zeigt dies, dass ihr jegliches Bewusstsein für die Zusammenhänge fehlt.

Die Kinderrechtskonvention setzt den verbindlichen Maßstab, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Das bezieht auch minderjährige Flüchtlingskinder ein, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt. Die Konvention legt auch die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Und auch bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II galt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).

Um sicherzustellen, dass der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend das Kinderwohl bei allen Entscheidungen tatsächlich Vorrang hat, ist es überfällig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Erst Anfang dieses Jahres haben Fachverbände die Haltung der Bundesregierung zu den Kinderrechten ausführlich kommentiert. Das Ergebnis: Was im Koalitionsvertrag verheißungsvoll als Stärkung der Kinderrechte angekündigt wurde, findet keine Umsetzung. Vielmehr noch offenbart die Bundesregierung und allen voran Familienministerin Schröder, dass sie auch kein Interesse hat, sich weiter für die Rechte von Kindern zu engagieren. Nur so ist zu erklären, das der erfolgreiche Nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland beendet wurde. Dagegen wäre eine Neuauflage dringend nötig.

Mehr Informationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention finden sich hier.

03Jan

Familienministerin hält Parteitagsbeschluss der CDU zur Familienpolitik für überflüssig

Vor einigen Wochen haben wir bei der Bundesregierung abgefragt, wie sie die einzelnen politischen Forderungen des CDU-Parteitagsbeschlusses “Faire Chanden – für jedes Kind” vom November 2011 bewertet und welche Impulse sie daraus für ihre Arbeit aufgreift. Die Antwort liegt mittlerweile vor und zeigt deutlich, dass die Bundesregierung den angeblich so wichtigen familienpolitischen Grundsatzbeschluss offensichtlich für überflüssig hält.

Ministerin Schröder hält zwei Drittel der Forderungen für bereits umgesetzt. Bei gut einem Drittel der Forderungen macht sie deutlich, dass es keine Notwendigkeit gibt, aktiv zu werden. Die beiden konkretesten Forderungen der CDU – die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses und die Etablierung eines flächendeckenden Einladewesens zu Früherkennungsuntersuchungen – werden rundum zurückgewiesen. Gut ist, dass populistische Behauptungen im CDU-Beschluss wie der Zusammenhang eines geringen Bildungsniveaus von Eltern und deren mangelnder Erziehungskompetenz von der Bundesregierung zu Recht zurückgewiesen werden. Das Hamburger Abendblatt hat breit auf der Grundlage unsere Anfrage breit über die Haltung der Bundesregierung zum CDU-Parteitagsbeschluss berichtet. Der Artikel findet sich hier.

03Aug

Sorgerecht: Gerechtigkeitslücke schließen

Anlässlich des heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der das Sorgerecht unverheirateter Väter stärkt, erklären Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin, und Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt. Hiermit bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres. Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht mehr aufgrund einer Zustimmungsverweigerung durch die Mutter von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben. Jetzt ist es an der Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vorzulegen, damit die derzeitige Gerechtigkeitslücke für unverheiratete Väter endlich geschlossen wird. Das Veto-Recht der Mutter ist nicht länger haltbar. Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln. Das Kindeswohl muss für die kommenden Regelungen im Vordergrund stehen.“

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