Wiederholt hat der Bundestag über den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unterdreijährige Kinder debattiert. Es ist erschreckend, dass die Bundesregierung die drängensten Probleme beim U3-Ausbau noch immer nicht angegangen ist – und das obwohl in nicht einmal zwei Jahre einjährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben werden. 
“The same procedure as last year”
Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte engagieren
Anlässlich des 19. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte im In- und Ausland engagieren. Sie scheint zu glauben, dass das Thema mit der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr abgehakt ist. Wenn Frau Schröder als zuständige Bundesministerin der Auffassung ist, die Kinderrechte seien in Deutschland umgesetzt, dann zeigt dies, dass ihr jegliches Bewusstsein für die Zusammenhänge fehlt.
Die Kinderrechtskonvention setzt den verbindlichen Maßstab, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Das bezieht auch minderjährige Flüchtlingskinder ein, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt. Die Konvention legt auch die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Und auch bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II galt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).
Um sicherzustellen, dass der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend das Kinderwohl bei allen Entscheidungen tatsächlich Vorrang hat, ist es überfällig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Erst Anfang dieses Jahres haben Fachverbände die Haltung der Bundesregierung zu den Kinderrechten ausführlich kommentiert. Das Ergebnis: Was im Koalitionsvertrag verheißungsvoll als Stärkung der Kinderrechte angekündigt wurde, findet keine Umsetzung. Vielmehr noch offenbart die Bundesregierung und allen voran Familienministerin Schröder, dass sie auch kein Interesse hat, sich weiter für die Rechte von Kindern zu engagieren. Nur so ist zu erklären, das der erfolgreiche Nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland beendet wurde. Dagegen wäre eine Neuauflage dringend nötig.
Mehr Informationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention finden sich hier.
Familienministerin hält Parteitagsbeschluss der CDU zur Familienpolitik für überflüssig
Vor einigen Wochen haben wir bei der Bundesregierung abgefragt, wie sie die einzelnen politischen Forderungen des CDU-Parteitagsbeschlusses “Faire Chanden – für jedes Kind” vom November 2011 bewertet und welche Impulse sie daraus für ihre Arbeit aufgreift. Die Antwort liegt mittlerweile vor und zeigt deutlich, dass die Bundesregierung den angeblich so wichtigen familienpolitischen Grundsatzbeschluss offensichtlich für überflüssig hält.
Ministerin Schröder hält zwei Drittel der Forderungen für bereits umgesetzt. Bei gut einem Drittel der Forderungen macht sie deutlich, dass es keine Notwendigkeit gibt, aktiv zu werden. Die beiden konkretesten Forderungen der CDU – die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses und die Etablierung eines flächendeckenden Einladewesens zu Früherkennungsuntersuchungen – werden rundum zurückgewiesen. Gut ist, dass populistische Behauptungen im CDU-Beschluss wie der Zusammenhang eines geringen Bildungsniveaus von Eltern und deren mangelnder Erziehungskompetenz von der Bundesregierung zu Recht zurückgewiesen werden. Das Hamburger Abendblatt hat breit auf der Grundlage unsere Anfrage breit über die Haltung der Bundesregierung zum CDU-Parteitagsbeschluss berichtet. Der Artikel findet sich hier.
Sorgerecht: Gerechtigkeitslücke schließen
Anlässlich des heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der das Sorgerecht unverheirateter Väter stärkt, erklären Katja Dörner, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin, und Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt. Hiermit bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres. Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht mehr aufgrund einer Zustimmungsverweigerung durch die Mutter von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben. Jetzt ist es an der Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vorzulegen, damit die derzeitige Gerechtigkeitslücke für unverheiratete Väter endlich geschlossen wird. Das Veto-Recht der Mutter ist nicht länger haltbar. Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln. Das Kindeswohl muss für die kommenden Regelungen im Vordergrund stehen.“
Vorstellung der World Vision Kinderstudie
Am Dienstag den 1. Juni habe ich als Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages an der Präsentation der World Vision Kinderstudie 2010 teilgenommen. Die aktuelle Kinderstudie belegt erneut: Die Zukunftschancen von Kindern hängen hierzulande massiv vom sozialen Hintergrund der Familie ab. Diesen Umstand können und dürfen wir nicht hinnehmen, gerade vor dem Hintergrund, dass sich schlechte Startchancen durch alle Lebensbereiche der benachteiligten Kinder ziehen. Besonders dramatisch: Rund ein Fünftel aller Kinder in Deutschland fühlen sich bereits in jungen Jahren abgehängt und ausgegrenzt. Ebenso wie Kinder aus Familien, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, seien Kinder Alleinerziehender einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Der Studie zufolge haben rund neun Prozent aller Kinder im Alltag bereits konkrete Armutserfahrungen gemacht.
Als vor zweieinhalb Jahren die erste World Vision Kinderstudie erschien, gab es unisono durch alle politischen Lager positive Resonanz. Trotz des großen Echos – geschehen ist auf der politischen Ebene nicht genug. Für uns Grüne ist die 2. World Vision Kinderstudie auch ein gutes Beispiel für die Beteiligung von Kindern. Erstmals wurden in einer so groß angelegten Studie auch 6- und 7jährige in die Befragung einbezogen. Kinder sind Experten in eigener Sache und Politik muss die deutlich ernster nehmen als bisher. Politik muss auf Augenhöhe mit den Kindern gehen, die Wünsche, die Perspektive und die Rechte der Kinder wahrnehmen.
Für uns sind die Befunde der Kinderstudie klarer Handlungsauftrag. Die Studie fordert:
- Eine finanzielle Förderung, die auf das Wohl des Kindes und nicht eine bestimmte Familien- oder Elternkonstellation ausgerichtet ist (Einführung einer Kindergrundsicherung).
- Den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit besser qualifizierten und bezahlten Fachkräften, sowie gebührenfreier Betreuung für Kleinkinder.
- Die Anerkennung der Ansprüche von Kindern an die Gesellschaft, wie die kindgerechte Gestaltung aller Lebensräume und den Zugang der Kinder zu guten außerfamiliären Betreuungs-, Versorgungs- und Bildungseinrichtungen.
- Einen Ausbau der Ganztagsschulen, als verbindliches Schulangebot, das in ein Gesamtkonzept mit warmer Verpflegung am Mittag und Freizeit- und Sportaktivitäten eingebettet ist. Zudem fordert die Studie die Auflösung von Förder- und Sonderschulen und die Aufnahme der Kinder in Regelschulen mit dafür ausgebildeten Lehrerteams.
- Den Kindern mehr Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebenswelt geben, z.B. durch kommunale Kinderparlamente und eine Bündelung der Erfahrungen, die bundesweit in diesem Bereich gemacht wurden.
Ausführliche Infos zur Kinderstudie auf der Seite von World Vision befindet sich hier. Interessante Medienberichterstattung gab es u.a. auf “Der Westen” bei der “Deutschen Welle” und im Spiegel.
Christoph Waffenschmidt (Geschäftsführer von World Vision) und ich bei der Präsentation der Kinderstudie 2010 im Bundespresseamt





