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Kinderpolitik
21Feb

14. Kinder- und Jugendbericht – Debatte jetzt führen

Anlässlich der bundesweiten AGJ-Fachveranstaltung zum 14. Kinder- und Jugendbericht erklären Ulrich Schneider, Sprecher für Jugendpolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir setzen uns für eine frühzeitige öffentliche Anhörung zum 14. Kinder- und Jugendbericht ein. Die Debatte des Berichts darf nicht auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden. Der ausführliche Bericht verdient eine angemessene Auseinandersetzung in Politik und Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung ist bei der Bekämpfung sozialer Ungleichheit und Chancengerechtigkeit für Kinder mit Migrationshintergrund auf beiden Augen blind. Sie ist sich ihrer Verantwortung für diese zentralen Themen nicht bewusst. Modellprojekte allein werden diesen Herausforderungen nicht gerecht. Wir brauchen Institutionen, die die gesellschaftliche Vielfalt anerkennen und wertschätzen und die Kinder unabhängig vom sozialen Hintergrund der Eltern fördern.

Wie es die breite Mehrheit der Kinder- und Familienverbände und auch der Bundesrat schon lange tun, so fordert auch der Bericht, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu benennen. Damit gibt er Rückenwind für unseren Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Debatte ernsthaft zu führen und ihre Blockadehaltung aufzugeben.

Jugendpolitik muss von der Familienministerin endlich als eigenes Politikfeld ernstgenommen werden: Eine Wahlaltersenkung und die Stärkung des Kinder- und Jugendplans, um echte Partizipation und Emanzipation von Jugendlichen zu ermöglichen, sind schon lange überfällig. Jugendliche dürfen nicht mehr nur als Risikogruppe wahrgenommen werden, mit Gewalt-, Alkohol- und Schulproblemen.

18Jan

Rede im Bundestag: Schröders Vogel-Strauß-Politik beim Kita-Ausbau

Gestern haben wir im Bundestag über den Kita-Ausbau und die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Platz für Unterdreijährige diskutiert. Es ist richtig, dass nun ein Weg gesucht wird, die von den Bundesländern erstrittenen, zusätzlichen 580 Millionen Euro für den Ausbau schnellstmöglich da hin zu bringen, wo sie hingehören: in die Einrichtungen. Doch Ministerin Schröder sollte sich nicht mit fremden Federn schmücken, die zusätzlichen Mittel sind nicht ihr Verdienst. Sie selbst hat es in drei Jahren nicht vermocht, dem Finanzminister einen einzigen zusätzlichen Cent für die Kitas aus den Rippen zu leiern. Meine Rede zum Anschauen:

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30Nov

Kinderrechte ins Grundgesetz

Gefordert haben wir die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz schon lange, jetzt hat die grüne Bundestagsfraktion dazu einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Selbstverständlich sind Kinder genau wie Erwachsene Träger von Grundrechten. Aber unser heutiges Grundgesetz bringt nicht ausreichend zum Ausdruck, dass Kinder mit Blick auf Schutz, auf Förderung und auf ihre Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten eigene, von denen der Erwachsenen zu unterscheidende Rechte haben. Zudem ist es wichtig, im Grundgesetz zu verankern, dass die Interessen der Kinder bei allen sie betreffenden Entscheidungen besonders zu berücksichtigen sind – eine Klarstellung, die auch aus der  UN-Kinderrechtskonvention erwächst. Heute wurde der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag beraten. Meine Rede kann man sich hier anschauen:

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Neben unserem Gesetzentwurf wurde auch unser Antrag “Rechte der Kinder von Inhaftierten und Strafgefangenen wahren” im Plenum diskutiert. Im vergangenen Jahr hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Rechte von Kindern inhaftierter Eltern besonders in den Fokus genommen. Die Antwort auf unsere Anfrage zu diese Thema an die Bundesregierung offenbarte, dass die Bundesregierung über kaum Informationen zur Lebenssituation und zur Wahrung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern verfügt und sich zudem offensichtlich auch nicht zuständig fühlt. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Bundesländern, die für den Strafvollzug zuständig sind, Standards zu entwickeln, die bspw. sicher stellen, dass Kinder die Möglichkeit haben, inhaftierte Elternteile regelmäßig zu besuchen, sich an der Gestaltung kindgerechter Besuchsräume in den Gefängnissen zu beteiligen etc. Im Deutschlandfunk habe ich über den Inhalt und die Zielsetzung unseres Antrags gesprochen.

In den vergangenen Monaten hat sich mehr weit als die Hälfte der grünen Bundestagsabgeordneten an unserer Aktionsreihe “Grün macht Kinderrechte GROSS” beteiligt. Dabei haben die Abgeordneten die Patenschaft für die einzelnen Artikel der UN-Kinderrechtskonvention übernommen und zu “ihrem” Thema eigene Aktionen in ihrem Wahlkreis durchgeführt. Ziel der Aktionsreihe war es, die Kinderrechte bekannter zu machen und Kinder wie Erwachsene für die UN-Kinderrechtskonvention zu sensibilisieren. Die Aktionsreihe mit Statements und Aktionen der einzelnen Abgeordneten ist hier dokumentiert.

28Feb

UN-Kinderrechtskonvention: Erster Schritt zur Beschwerdemöglichkeit– weitere Taten müssen folgen

Anlässlich der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention zur Schaffung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages:

Die Bundesregierung unterstützt die Beschwerdemöglichkeit bei Kinderrechtsverletzungen auf UN-Ebene. Sie hat heute das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Erst nachdem die Ratifizierung in Deutschland erfolgt ist, steht Kindern hierzulande der Weg zur UN offen.

Allerdings müssen dem internationalen Engagement Deutschlands für die Kinderrechte Taten folgen. Es ist wenig überzeugend, Kindern eine Beschwerdemöglichkeit schaffen zu wollen, während in Deutschland immer noch nicht allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland die völkerrechtlich verbindlichen Rechte verwehrt. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Kinderrechte müssen stärker bekannt gemacht werden. Ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich beschweren zu können, wenig. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen. Außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert.

Wenn die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention nicht vollständig umsetzt, könnte schon in naher Zukunft eine Individualbeschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden.

22Sep

“The same procedure as last year”

Wiederholt hat der Bundestag über den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unterdreijährige Kinder debattiert. Es ist erschreckend, dass die Bundesregierung die drängensten Probleme beim U3-Ausbau noch immer nicht angegangen ist – und das obwohl in nicht einmal zwei Jahre einjährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben werden. YouTube Preview Image

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