Der Deutsche Bundestag hat heute in erste Lesung den interfraktionellen Antrag “Opfern von Unrecht und Mißhandlungen in Erziehungsheimen in den alten und neuen Bundesländern wirksam helfen” beraten. Meine Rede kann man hier anschauen:
Anlässlich des 19. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte im In- und Ausland engagieren. Sie scheint zu glauben, dass das Thema mit der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr abgehakt ist. Wenn Frau Schröder als zuständige Bundesministerin der Auffassung ist, die Kinderrechte seien in Deutschland umgesetzt, dann zeigt dies, dass ihr jegliches Bewusstsein für die Zusammenhänge fehlt.
Die Kinderrechtskonvention setzt den verbindlichen Maßstab, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Das bezieht auch minderjährige Flüchtlingskinder ein, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt. Die Konvention legt auch die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Und auch bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II galt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).
Um sicherzustellen, dass der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend das Kinderwohl bei allen Entscheidungen tatsächlich Vorrang hat, ist es überfällig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Erst Anfang dieses Jahres haben Fachverbände die Haltung der Bundesregierung zu den Kinderrechten ausführlich kommentiert. Das Ergebnis: Was im Koalitionsvertrag verheißungsvoll als Stärkung der Kinderrechte angekündigt wurde, findet keine Umsetzung. Vielmehr noch offenbart die Bundesregierung und allen voran Familienministerin Schröder, dass sie auch kein Interesse hat, sich weiter für die Rechte von Kindern zu engagieren. Nur so ist zu erklären, das der erfolgreiche Nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland beendet wurde. Dagegen wäre eine Neuauflage dringend nötig.
Mehr Informationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention finden sich hier.
Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, mehr Rechtsicherheit im Umgang mit Kinderlärm zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familiepolitik:
Obwohl gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Konflikten um Kinderlärm seit Jahren zunehmen, hat die Bundesregierung über ein Jahr gebraucht, die unproblematische Klarstellung im Bundesimmissionsschutzgesetz vorzunehmen. Was das Kabinett heute beschlossen hat, ist inhaltlich zu begrüßen. Der Kabinettsbeschluss ist eine Reaktion auf die geplante Anhörung zu unserem Antrag im Umweltausschuss im März. Sie kommt aber für viele Kindereinrichtungen viel zu spät.
Viele Gerichtsurteile zeigen wie kinderentwöhnt unserer Gesellschaft ist. Dabei sind die Geräusche von Kindern das Normalste der Welt. Es wäre für die Bundesregierung ein Leichtes gewesen, ihren Beitrag zur Verhinderung solcher Konflikte zu leisten. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundestag mit grüner Unterstützung beschlossen, was zu tun ist. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag wurde dann versprochen, was längst im Bundestag beschlossen worden war. Heute folgt endlich die erste Umsetzungsmaßnahme.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags hat am 26. Januar ihre Stellungnahme und ihre Empfehlungen zur Inklusion veröffentlicht. Wir mache darin deutlich, dass hinter “Inklusion” ein grundsätzlich neuer Leitgedanke steht: Nicht mehr der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um in der Gesellschaft dabei sein zu können, sondern die Gesellschaft muss sich mit ihren Strukturen den individuellen Bedürfnissen aller Menschen anpassen. Obwohl sich die Empfehlung der KiKo vorrangig mit notwendigen Veränderungen mit Blick auf Kinder mit Behinderungen in Kita, Schule, Frühförderung und Jugendhilfe befasst, ist uns bewußt, dass dieser Leitgedanke sich auf die Verschiedenartigkeit aller Menschen, d.h. bspw. auch auch mit Blick auf Migration etc., beziehen muss. Hier geht es zur Stellungnahme und hier zur Pressemitteilung der Kinderkommission.
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Umgangsrecht biologischer, aber rechtlich nicht anerkannter Väter mit ihren Kindern betreffend, erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In diesem Urteil wird richtigerweise festgestellt, dass Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Interesse eines Kindes bzw. dessen biologischen Vaters schützt, eine familiäre Beziehung aufzubauen. Eine Beziehung zwischen Kind und Vater kann nur durch deren direkten Kontakt aufgebaut werden. Hierfür bietet das Umgangsrecht die rechtliche Möglichkeit. Der Kontakt eines Kindes zu seinem biologischen Vater muss nach dem aktuellen Urteil auch dann rechtlich durchgesetzt werden können, wenn zuvor zwischen Kind und Vater keine soziale Beziehung bestanden hat.
Die aktuelle deutsche Rechtslage wurde unterschiedlichen Lebenssituationen nicht vollständig gerecht. Dies betrifft Fälle, in denen bisher keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und biologischem, aber rechtlich nicht anerkanntem Vater besteht. Das Interesse des Kindes am Kontakt zu seinem biologischen Vater hatte keine gesetzliche Grundlage, ebenso wenig das entsprechende Kontaktinteresse dieses Vaters.
Die Bundesjustizministerin fordert zurecht, dass nach dem Sorgerecht nun auch das Umgangsrecht auf den Prüfstand muss. Bis heute liegt allerdings trotz mehrfacher Ankündigung kein Vorschlag zur Neuregelung des Sorgerechts auf dem Tisch. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier endlich aktiv zu werden. Außerdem muss die Bundesregierung auch das aktuelle Urteil des EGMR zeitnah umsetzen.