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Kinderrechte
31Jan

Red-Hand-Day: Aktion gegen den Einsatz von Kindersoldaten

Heute habe ich beim “Red-Hand-Day”, einer Aktion der Kinderkommission des Deutschen Bundestags gegen den Einsatz von Kindersoldaten teilgenommen. Wie viele Kolleginnen und Kollegen habe ich meinen roten Handabdruck und ein Statement (“Kinder sollen spielen, nicht kämpfen – Gegen den Einsatz von Kindersoldaten jetzt!”) abgegeben, die im Paul-Löbe-Haus ausgestellt wurden. Hier gibt es mehr Infos zum Red-Hand-Day und zum Schattenbericht der Kinderrechtsorganisationen zum Einsatz von Kindersoldaten.

30Nov

Kinderrechte ins Grundgesetz

Gefordert haben wir die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz schon lange, jetzt hat die grüne Bundestagsfraktion dazu einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Selbstverständlich sind Kinder genau wie Erwachsene Träger von Grundrechten. Aber unser heutiges Grundgesetz bringt nicht ausreichend zum Ausdruck, dass Kinder mit Blick auf Schutz, auf Förderung und auf ihre Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten eigene, von denen der Erwachsenen zu unterscheidende Rechte haben. Zudem ist es wichtig, im Grundgesetz zu verankern, dass die Interessen der Kinder bei allen sie betreffenden Entscheidungen besonders zu berücksichtigen sind – eine Klarstellung, die auch aus der  UN-Kinderrechtskonvention erwächst. Heute wurde der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag beraten. Meine Rede kann man sich hier anschauen:

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Neben unserem Gesetzentwurf wurde auch unser Antrag “Rechte der Kinder von Inhaftierten und Strafgefangenen wahren” im Plenum diskutiert. Im vergangenen Jahr hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Rechte von Kindern inhaftierter Eltern besonders in den Fokus genommen. Die Antwort auf unsere Anfrage zu diese Thema an die Bundesregierung offenbarte, dass die Bundesregierung über kaum Informationen zur Lebenssituation und zur Wahrung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern verfügt und sich zudem offensichtlich auch nicht zuständig fühlt. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Bundesländern, die für den Strafvollzug zuständig sind, Standards zu entwickeln, die bspw. sicher stellen, dass Kinder die Möglichkeit haben, inhaftierte Elternteile regelmäßig zu besuchen, sich an der Gestaltung kindgerechter Besuchsräume in den Gefängnissen zu beteiligen etc. Im Deutschlandfunk habe ich über den Inhalt und die Zielsetzung unseres Antrags gesprochen.

In den vergangenen Monaten hat sich mehr weit als die Hälfte der grünen Bundestagsabgeordneten an unserer Aktionsreihe “Grün macht Kinderrechte GROSS” beteiligt. Dabei haben die Abgeordneten die Patenschaft für die einzelnen Artikel der UN-Kinderrechtskonvention übernommen und zu “ihrem” Thema eigene Aktionen in ihrem Wahlkreis durchgeführt. Ziel der Aktionsreihe war es, die Kinderrechte bekannter zu machen und Kinder wie Erwachsene für die UN-Kinderrechtskonvention zu sensibilisieren. Die Aktionsreihe mit Statements und Aktionen der einzelnen Abgeordneten ist hier dokumentiert.

22Nov

Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung der Bundeswehr

Seit der Abschaffung der Wehrpflicht ist die Bundeswehr auf neue Formen der Nachwuchswerbung angewiesen. Aber die Bundeswehr ist kein Unternehmen wie jedes andere – sie setzt das höchste staatliche Gewaltmonopol um, Soldatinnen und Soldaten töten, sie werden getötet oder sie können Schaden nehmen an Leib und Seele. Deshalb ist es nicht egal, wer sich aus welchen Motiven bei der Bundeswehr bewirbt. Und es ist nicht egal, wie die Öffentlichkeitsarbeit und die Nachwuchswerbung der Bundeswehr gestaltet sind. In einem Positionspapier, das ich gemeinsam mit meiner Kollegin Agniezka Brugger und meinen Kollegen Ulrich Schneider und Kai Gehring erarbeitet habe, beschreibt die grüne Bundestagsfraktion die Grenzen der Nachwuchsarbeit der Bundeswehr und setzt sich insbesondere kritisch mit Kooperationsvereinbarungen auseinander, die Kultusministerien mit der Bundeswehr zu deren Nachwuchsarbeit an Schulen abgeschlossen haben. Das komplette Papier zum Nachlesen.

12Nov

Alternativer Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen

Am vergangenen Donnerstag habe ich gemeinsam mit 47 Kolleginnen und Kollegen von Grünen, SPD und Linken, dem Bundestag einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen zugeleitet, der dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes stärker Rechnung trägt, als der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Wir halten den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Juli 2012 für einseitig. Auch das übereilte Gesetzgebungsverfahren, welches eine gründliche und eine der Schwere der hier berührten Grundrechtsfragen angemessene Auseinandersetzung mit dem Thema erschwert, ist aus unserer Sicht kritikwürdig. Auch deshalb muss es nach unserer Überzeugung im Deutschen Bundestag eine Abstimmungsalternative zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben.

Auch unser Gesetzentwurf sieht eine Regelung vor, die eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung unter Einhaltung bestimmter Anforderungen im Recht der elterlichen Sorge (§§ 1626 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) regelt und grundsätzlich erlaubt. Der Unterschied zum Vorschlag der Bundesregierung besteht aber darin, dass dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kinder nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung erfolgen darf, da es sich bei der Beschneidung um einen schmerzvollen und mit Risiken behafteten chirurgischen Eingriff handelt, der zu einer irreversiblen Entfernung eines sensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils führt. Voraussetzung für die Zustimmung durch den Jungen ist die Vollendung des 14. Lebensjahres und seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Die Beschneidung muss darüber hinaus nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen. Der Gesetzentwurf zum Nachlesen findet sich hier.

08Nov

Individualbeschwerde-Verfahren zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen

Der Bundestag erlebte heute einen seltenen Moment großer Einigkeit, denn mit den Stimmen aller Fraktionen wurde die Einführung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Die Möglichkeit auf Seiten der Kinder und auch ihrer Eltern, die Einhaltung der Rechte der Kinder beim UN-Ausschuss überprüfen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kinderrechte. Folgen müssen nun deutlich gesteigerte Aktivitäten der Bundesregierung, die Kinderrechte in Deutschland endlich bekannter zu machen. Dass die Bundesregierung den Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland hat sang- und klanglos auslaufen lassen, war hier ein sehr schlechtes Signal. In meiner Rede, die man hier nachlesen kann, unterstütze ich ausdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mache aber auch deutlich, dass Schwarz-Gelb sich vor ihren Hausaufgaben, die UN-Konvention in Deutschland endlich voll umzusetzen, weiterhin drückt.

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